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Gartenwasser Gebühr ist rechtswidrig

13.05.2009, 05:01

Mannheim ( dpa ). Wer Wasser nicht in der Kanalisation versickern lässt, sondern damit den Garten wässert, muss weniger Abwassergebühren bezahlen. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einem Mann recht gegeben, der gegen die Stadt Neckargemünd geklagt hatte ( AZ .: 2 S 2650 / 08 ). Die Kommune hatte in ihrer Satzung festgelegt, dass Wasser dann von der Gebühr befreit ist, wenn es nachweislich nicht in die Abwasserkanäle kommt. Allerdings galt dies nur ab einer Wassermenge von 20 Kubikmetern. Das aber verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, befanden die Richter. Denn damit seien alle, die weniger als diese Mindestmenge zur Gartenbewässerung verbrauchen, schlechter gestellt. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu.