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Fahrrad LED-Licht bringt mehr Sicherheit

Fahrradfahrer sollten im Dunkel gut erkennbar sein. Doch was ist bei der Beleuchtung vorgeschrieben? Was ist heute der Stand der Technik?

28.09.2016, 23:01

Göttingen (dpa) l Gerade im Dunkel müssen Radler von weitem erkennbar sein, „damit sie diesen Schutzraum auch für sich behaupten können und nicht erst in letzter Sekunde erkannt werden“, erklärt Charly Höß, Koordinator Verkehr im Bund Deutscher Radfahrer (BDR).

Was müssen Fahrräder dazu mitbringen? Paragraf 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist eindeutig: Räder müssen einen Scheinwerfer vorne mit weißem Licht und eine Schlussleuchte mit rotem Licht haben, sagt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Rücklicht muss mindestens 25 Zentimeter über der Straße montiert sein. Außerdem sind Reflektoren an Heck, Pedalen und Speichen anzubringen.

Das Radeln mit Dynamo am Reifen ist anstrengend, und er kann bei Nässe und Schnee durchrutschen.

Der witterungsunabhängige und immer mitlaufende Nabendynamo. Wer auf ihn umrüsten will, muss bei seinem Fahrrad einen Laufradwechsel vornehmen. Den bieten viele Händler als Komplettset inklusive Dynamo, Vorder- und Rücklicht an. Komplettsets für 99 Euro laufen am unteren Qualitätsstandard, vernünftige Qualität kostet eher 200 Euro.

Das LED-Licht bringt viel mehr Lichtleistung. Um das Jahr 2007 kamen Fahrradscheinwerfer bereits auf 40 Lux – „in etwa so viel wie ein Autoscheinwerfer der 1960er Jahre“, schätzt Fehlau. Die neuesten erreichen mehr als 100 Lux und brennen etwa 100 000 Stunden lang. Bei Halogenleuchten seien es nur 50 bis 100 Stunden. Außerdem bieten LED-Lichter schon beim Anfahren mit geringerer Stromzufuhr frühzeitig eine hohe Lichtausbeute – das ist ein Sicherheitsvorteil, etwa bei Kreuzungen, um nach der Ampel rasch von abbiegendem Verkehr gesehen zu werden. Moderne Anlagen verfügen über eine Sensorautomatik: Das Licht schaltet sich bei Dunkelheit oder im Tunnel automatisch ein und später auch wieder aus. Top-Modelle besitzen sogar eine Aufblendfunktion.

Auch Tagfahrlicht mit separaten, diffus leuchtenden LEDs ist zu bekommen. Einige Scheinwerfer können per USB-Anschluss unterwegs das Handy oder Navigationsgerät mit Dynamostrom laden. Scheinwerfer, die das alles können, kosten etwa 180 Euro. Es geht aber günstiger, sagt Fehlau: „Gute Rücklichter mit LED-Technik beginnen bei circa 20, Scheinwerfer bei 35 Euro.“

Seit August 2013 sind Dynamos nicht mehr Pflicht am Fahrrad, was auch Akku-Beleuchtung zulässt. „Die Beleuchtung muss nicht mehr ständig am Fahrrad angebracht sein“, erläutert Höß. Laut StVZO dürfen Räder mit weniger als elf Kilogramm Gewicht auf zusätzliche Reflektoren verzichten, aber eine Beleuchtung müssen auch sie immer dabei haben.

Auf die Lux-Zahlen der Scheinwerfer allein sollte sich niemand beim Kauf von Fahrradbeleuchtung verlassen. „Lieber testet man im Dunkel beim Händler“, rät Gunnar Fehlau vom Pressedienst Fahrrad.

Die vordere Beleuchtung muss immer so eingestellt werden, dass Gegenverkehr nicht geblendet wird. Als Faustregel rät der Pressedienst, dass circa zehn Meter vor dem Rad die Mitte des Lichtkegels auf die Straße fallen sollte. Gute Scheinwerfer haben eine klare Hell-Dunkel-Grenze.