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Telefonforum von Volksstimme und Zahnärztekammer Bis zum 9. Lebensjahr sollten Eltern die Zähne ihrer Kinder nachputzen

21.10.2009, 04:54

Auskunft zu Kinderzähnen gaben gestern beim Telefonforum von Volksstimme und Zahnärztekammer die Zahnärzte Dr. Dirk Wagner und Ralph Buchholz sowie der Kieferorthopäde Dr. Hans-Holger Krieg. Anja Hintze notierte wichtige Fragen und Antworten.

Frage : In der KiTa werden die Kinder auch zahnärztlich untersucht. Meine Freundin stellt ihren Kleinen trotzdem ihrem Zahnarzt vor, obwohl der Junge gar keine Schmerzen hat. Ist das nicht etwas übertrieben ?

Antwort : Es stimmt, dass der Jugendzahnärztliche Dienst der Gesundheitsämter regelmäßig zu Reihenuntersuchungen und, mancherorts unterstürzt durch niedergelassene Zahnärzte, auch zur Gruppenprophylaxe in KiTas und Schulen geht. Das sollte Eltern nicht davon abhalten, ihren Nachwuchs – möglichst ab dem ersten Zahn – zusätzlich in halbjährlichen Abständen dem Hauszahnarzt vorzustellen. Die Kinder lernen dann von klein auf die Situation in der Praxis kennen und bauen erst gar keine Ängste auf. Der Zahnarzt wird die Eltern auf präventive Maßnahmen hinweisen und einsetzende Schädigungen frühzeitig erkennen und behandeln.

Frage : Ab welchem Alter sollten Kinder mit dem Putzen der Zähne beginnen ?

Antwort : Die Zahnpflege muss schon mit dem Durchbruch des ersten Milchzahnes beginnen. Dafür gibt es speziell auf Kleinkinder abgestimmte, weiche Zahnbürsten. Zum Putzen sollte eine erbsengroße Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpaste verwendet werden. Am besten, man legt das Kind dazu auf den Schoß oder sicher auf den Wickeltisch. Bei heruntergezogener Lippe werden die vorhandenen Frontzähne dann vom Zahnfleisch zum Zahn geputzt.

Ab dem 2. Geburtstag sollte fluoridhaltige Kinderzahnpaste zweimal täglich angewendet werden. Etwa ab diesem Alter können die Kleinen an eine selbständige Zahnpflege herangeführt werden. Allerdings müssen Eltern mindestens bis zum Schulbeginn, besser noch bis zum 9. Lebensjahr des Kindes, nachputzen.

Frage : Unsere Tochter, gerade fünf Monate, schläft seit kurzem sehr unruhig. Kann das schon mit dem Zahnen zusammenhängen ?

Antwort : Der Durchbruch der ersten Milchzähne beginnt im allgemeinen ab dem 6. Lebensmonat. Es ist durchaus möglich, dass sich Verschiebungen hinsichtlich eines früheren als auch späteren Durchbruchs von sechs bis neun Monaten ergeben. Meist im Laufe des dritten Lebensjahres ist das Milchzahngebiss mit allen 20 Zähnen komplett. Normalerweise läuft das " Zahnen " ohne größere Komplikationen ab.

Bei Symptomen wie Schmerzen und Schlafstörungen werden pflanzliche, entzündungshemmende Tinkturen mit lokalanästhesierenden Eigenschaften empfohlen. Schmerzlindernd wirken auch Beißringe, am besten gekühlt.

Frage : Wir beobachten bei unserem zweijährigen Enkel zunehmend braune Flecken an den kleinen Schneidezähnen. Kann er in diesem Alter überhaupt schon Karies und dann noch an den Frontzähnen haben ?

Antwort : Dabei kann es sich um das " Nursing-Bottle-Syndrom ", die sogenannte Nuckelflaschenkaries, handeln. Das ist eine Sonderform der Karies im Milchgebiss, die leider schon den ersten Zahn befallen kann. Ursache sind Ernährungsfehler, vor allem der Dauergebrauch von Nuckelflaschen mit süßen und säurehaltigen Getränken.

Durch das ständige Umspülen der Zähne mit diesem Getränk kommt es zu einer rasanten kariösen Zerstörung vor allem der oberen Frontzähne. Wird weiter ständig Süßes aus der Flasche getrunken, breitet sich Karies auf das gesamte Gebiss aus. Oft kann dann auch der Zahnarzt nichts mehr retten, die verfaulten Zahnstummel müssen gezogen und die Kleinkinder mit einer Prothese versorgt werden.

Nuckelflaschenkaries kann verhindert werden, wenn Eltern ihrem Kind die Nuckelflasche oder Schnabeltasse nicht zum Dauernuckeln, zum Einschlafen oder zur Beruhigung geben. Ab dem ersten Geburtstag ist das Kind kein Säugling mehr, sondern ein Kleinkind, das seinen Durst aus Becher oder Tasse löschen kann – am besten mit klarem Wasser oder ungesüßtem Tee.

Frage : Wir achten bei unseren Kindern sehr auf die Zahnpflege, sind jetzt aber besorgt über weiße Flecken an den Frontzähnen unseres Sohnes.

Antwort : Dabei könnte es sich um eine eigentlich harmlose, aber ästhetisch störende Dentalfluorose als Folge einer Überdosierung von Fluoriden handeln. Um das zu vermeiden, sollte der Zahngesundheitspass, der in Sachsen-Anhalt für jedes Neugeborene und für alle Schulanfänger ausgestellt wird, zu allen Zahnarztbesuchen und zur Gruppenprophylaxe mitgenommen werden. In ihm werden alle Fluoridierungsmaßnahmen sowohl der niedergelassenen Kinder- und Zahnärzte als auch der Jugendzahnärzte der Gesundheitsämter dokumentiert, wodurch Überdosierungen ( natürlich aber auch Unterversorgungen, die viel häufiger auftreten ) vermieden werden.

Frage : Kann der Karies außer durch Verzicht auf Zucker auch anders vorgebeugt werden ?

Antwort : Eine wirksame Kariesprophylaxe beruht auf vier Säulen : einer gesunden, ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung, einer konsequenten gründlichen Zahnpflege, einer ausreichenden Zufuhr von Fluoriden und der regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolle.

Bei Kindern empfiehlt sich auch eine Versiegelung der Fissuren. Das sind die Erhöhungen und Vertiefungen auf den Kauflächen von Backenzähnen, die einer gründlichen Reinigung nur schwer oder gar nicht zugänglich und daher besonders kariesgefährdet sind. Sie können versiegelt werden, damit Bakterien an der Zahnoberfläche keinen dauerhaften Zugang finden.

Frage : Was ist besser – eine herausnehmbare oder eine fest eingesetzte Zahnspange ?

Antwort : Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf die Zahn- oder Kieferfehlstellung an, auf den Entwicklungsstand des Gebisses und des Patienten insgesamt. Festsitzende Bracket-Apparaturen werden fast ausschließlich auf bleibende Zähne gesetzt. Herausnehmbare Zahnspangen können auch schon im Milch- oder Wechselgebiss angewandt werden.

Außerdem haben beide Spangenarten ihre Vor- und Nachteile : Festsitzende Apparaturen erfordern einen höheren Aufwand an Zahnpflege, während herausnehmbare Spangen ein hohes Maß an Mitarbeit des Patienten und seine " Tragedisziplin " erfordern. Aber letztendlich muss der Behandler nach Befunderhebung und Diagnostik über das optimale Behandlungsgerät für den Patienten entscheiden.

Frage : Wie steht es mit den Kosten für kieferorthopädische Behandlungen ?

Antwort : Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres erstatten die gesetzlichen Krankenkassen zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten. 20 Prozent trägt der Versicherte erst einmal selbst, bekommt diese jedoch nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse ebenfalls zurückerstattet. Für Geschwisterkinder erhöht sich der Kassenanteil auf 90 Prozent.

Frage : Bis in welches Alter können schiefe Zähne korrigiert werden ?

Antwort : Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Das Gebiss des Patienten sollte kariesfrei oder saniert und der Zahnhalteapparat, das Parodontium, gesund und entzündungsfrei sein. Der Kieferknochen sollte möglichst keinen oder höchstens geringfügigen Knochenabbau um die Zahnwurzeln aufweisen.

Allerdings werden – bis auf wenige Ausnahmefälle – kieferorthopädische Behandlungen bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Frage : Mein Sohn ist sechs Jahre alt und knirscht nachts intensiv mit den Zähnen. Die Milchzähne sind bereits abgeschliffen. Einige bleibende Zähne sind bereits vorhanden. Könnten diese beim Knirschen auch Schaden nehmen ? Macht eine Schiene Sinn ?

Antwort : In der Tat besteht die Gefahr, dass die bleibenden Zähne durch das Knirschen geschädigt werden. Möglicherweise macht in diesem Fall eine einfache Schiene für die Nacht Sinn. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt darüber.

Frage : In unserer Kindertagesstätte putzen die Kinder direkt nach dem Mittagessen die Zähne. Oft gibt es dort Obst als Nachtisch. Ich dachte immer, dass man nach dem Verzehr säurehaltiger Lebensmittel mit dem Putzen warten soll, weil sonst der Zahnschmelz durch die Säuren angegriffen wird. Gilt das auch für Kinder ?

Antwort : In der KiTa sollte das Zähneputzen direkt nach dem Mittagessen beibehalten werden. In diesem Fall ist der erzieherische Effekt wichtiger.

Frage : Mein Sohn ist neun Jahre alt und hat bisher nur einen bleibenden Zahn und einige wackelnde Zähne. Ich mache mir Sorgen. Müssen möglicherweise Milchzähne entfernt werden, damit die neuen Zähne endlich kommen ?

Antwort : Sie müssen sich keine Sorgen machen. Wann das Milchgebiss durch das bleibende Gebiss abgelöst wird, ist von Kind zu Kind verschieden. Gesunde Milchzähne sollten nur entfernt werden, wenn der bleibende Nachfolger des Zahnes durchgebrochen ist.

Frage : Meine Tochter leidet unter extremer Zahnarztangst. Nun ist eine Behandlung nötig. Gibt es eine Alternative zur Narkose ?

Antwort : Falls Sie Ihr Kind gar nicht zu einer zahnärztlichen Behandlung überreden können, ist die Hynose eine Alternative zur Narkose. Sie kann bei zugänglichen Kindern ab drei bis vier Jahren angewendet werden und wird von Zahnärzten mit entsprechender Zusatzausbildung angewendet. Welche Zahnärzte in Sachsen-Anhalt eine Hypnose-Ausbildung haben, erfahren Sie bei der Zahnärztekammer. Die Hypnose müssten Sie allerdings selbst bezahlen, die Behandlung bezahlt natürlich die Krankenkasse. Die Kosten für eine Narkose zahlt die Kasse übrigens bei Kindern bis zum zwölften Lebensjahr.

Frage : Wann soll mit der Korrektur schief stehender Zähne am besten begonnen werden ?

Antwort : Der Beginn der zweiten Wechselgebissperiode, das heißt der Zeitpunkt, wenn die Milchbacken- und Milcheckzähne wechseln – ist der optimale Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung. Allerdings können bestimmte Zahnfehlstellungen schon im Milchgebiss Anlass für den Beginn einer Frühbehandlung sein. Dies können zum Beispiel durch das Fingerlutschen stark ausgeprägte Überbisse oder das umgekehrte Zusammenbeißen im Backenzahn- und Schneidezahnbereich sein.