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Volksstimme-Telefonforum zur Einkommensteuererklärung 2008 Bei der Entfernungspauschale kommt es nicht auf das Verkehrsmittel an

04.02.2009, 08:11

Auskunft zur Einkommensteuererklärung gaben gestern am Volksstimme-Telefon Ursula Budke, Silvia Gnensch, Cornelia-Eva Lohse und Silvia Götze vom Steuerberaterverband Niedersachen / Sachsen-Anhalt. Simone Hinkel und Anja Hintze notierten wichtige Fragen und Antworten.

Frage: Ich fahre zusammen mit meiner Frau zur Arbeit. Bekommen wir jeder die volle Entfernungspauschale?

Antwort: Ja, in einer Fahrgemeinschaft kann jeder Mitfahrer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für sich beanspruchen. Das gilt auch für Ehegatten.

Frage: Meine Frau und ich sind seit 2006 Rentner. Wie finden wir heraus, ob wir Einkommensteuern zahlen müssen?

Antwort: Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Jeder Steuerzahler wird aufgrund seiner persönlichen Voraussetzungen individuell besteuert. Holen Sie sich steuerlichen Rat.

Frage: Bei gutem Wetter fahre ich jeden Morgen zwölf Kilometer mit dem Fahrrad ins Büro. Gibt es auch dafür die Pendlerpauschale?

Antwort: Ja, es kommt nicht auf das Verkehrsmittel an. Egal, ob Auto, Bahn und Bus, Mofa, Fahrrad oder zu Fuß, Sie können jeweils die 30 Cent ansetzen. Dies gilt rückwirkend seit 2007 wieder vom ersten Kilometer an. Von der Pauschale ausgenommen ist nur das Flugzeug.

Frage: Auf dem Weg zur Firma hatte ich letztes Jahr einen Unfall und musste einen Teil der Reparatur selbst bezahlen. Kann ich das als Werbungskosten ansetzen?

Antwort: Nein, das Finanzamt kann nicht mehr an den Kosten für einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit beteiligt werden. In diesem Punkt ist man nicht zur alten Regelung vor 2007 zurück gekehrt.

Frage: Als Monteur bin ich ständig auf anderen Baustellen in Magdeburg und Umgebung unterwegs. Wie kann ich die Fahrtkosten abrechnen?

Antwort: Sie können die Fahrtkosten seit 2008 wie Dienstreisen geltend machen: mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, und zwar neuerdings ab dem ersten Kilometer. Über Ihre wechselnden Einsatzstellen sollten Sie genau Buch führen.

Frage: Ich bin seit 1991 Altersrentnerin und habe in der Vergangenheit immer eine Steuererklärung abgegeben. Welchen Besteuerungsanteil habe ich 2008?

Antwort: Für alle Altersrentner mit Rentenbeginn vor 2005 gilt generell die 50-prozentige Besteuerung.

Frage: Ich habe mir einen neuen PC gekauft, auf dem ich auch Unterlagen für die Arbeit vorbereite. Natürlich nutze ich ihn auch privat. Kann ich die Kosten trotzdem absetzen?

Antwort: Wenn Sie den Computer auch beruf ich nutzen, akzeptiert das Finanzamt in der Regel 50 Prozent der Kosten.

Wollen Sie mehr absetzen, so müssen Sie ein " PC-Fahrtenbuch " führen und nachweisen, dass Sie das Gerät zu mehr als der Hälfte für ihren Beruf nutzen.

Frage: Ich beziehe seit 2004 eine Erwerbsminderungsrente und bin jetzt Altersrentner geworden. Welcher Besteuerungsanteil gilt für mich jetzt?

Antwort: Grundsätzlich gilt das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. In Ihrem Fall handelt es sich um eine sogenannte Folgerente, deshalb gilt für Sie der Besteuerungsanteil vom Jahr des Beginns Ihrer Erwerbsminderungsrente.

Frage: Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, weil mir das zu kompliziert schien. Ein Freund sagte mir, ich würde viel Geld verschenken, könnte das aber jetzt noch für mehrere Jahre nachholen. Stimmt das?

Antwort: Ja, die Frist für die Abgabe der freiwilligen Einkommensteuererklärung ist deutlich verlängert worden. Bis Ende 2009 können Sie nun sogar noch die Erklärung für 2005 nachreichen. Bedingung ist aber, dass Sie nicht verpfichtet waren, eine Steuererklärung zu machen. Dann ist der Abgabetermin stets der 31. Mai des Folgejahres. Über weitere Möglichkeiten der Fristverlängerung können Sie sich bei einem Steuerberater informieren.

Frage: Auf meinem Gehaltszettel sind die Abzüge für die gesetzliche Rentenversicherung ziemlich hoch. Ich habe gehört, dass davon jetzt mehr vom Finanzamt berücksichtigt wird.

Antwort: Das stimmt. Von Jahr zu Jahr steigen die Prozentzahlen der abzugsfähigen Altersvorsorgebeiträge. Für 2008 liegen Sie bei 66 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse, zu berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen oder zur Rürup-Rente, maximal jedoch bei 13 200 / 26 400 Euro ( Alleinstehende / Verheiratete ). Wichtig ist: Dabei zählen auch die Arbeitgeberanteile mit. Nur wenn dann noch " Luft " ist, wirken sich die vom Arbeitnehmer gezahlten Rentenbeiträge steuermindernd aus. Auf jeden Fall sollten Sie alle gezahlten Beiträge auf isten, denn hierzu steht noch eine Entscheidung der Finanzrichter aus.

Frage: Mein Sohn ist letztes Jahr 25 geworden und studiert noch. Bekomme ich jetzt kein Kindergeld mehr für ihn?

Antwort: Nein, die Altersgrenze ist 2007 gesenkt worden. Danach gibt es Kindergeld und entsprechend auch den Kinderfreibetrag für den Nachwuchs längstens bis zum 25. Geburtstag. Wenn Sie ihn weiter unterhalten, können Sie Zahlungen bis zu 7680 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Hat Ihr Sohn jedoch Einkünfte von mehr als 624 Euro im Jahr, wird der Abzugsbetrag entsprechend gekürzt.

Frage: Ich bin arbeitslos geworden, lasse meine fünfjährige Tochter aber weiterhin in den Kindergarten gehen. Kann ich die Kosten dafür trotzdem angeben ?

Antwort: Ja, bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sind zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Bei jüngeren Kindern wäre es Bedingung, dass die Eltern berufstätig, in Ausbildung oder krank sind, um als Werbungskosten zu zählen.

Frage: Ich habe meine Wohnung renovieren lassen. Wie kann ich die Kosten dafür steuerlich geltend machen?

Antwort: Wer Renovierungsarbeiten und andere sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen möchte, muss die Rechnungen dafür überweisen. Ab 2008 müssen Kontoauszüge und Rechnungen nicht mehr eingereicht, sonderen nur auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden. Für 2008 können 20 Prozent der Aufwendungen ( Arbeitsleistungen, Fahrtkosten, einschließlich Umsatzsteuer ), maximal 600 Euro angesetzt werden.

Frage: Wer bekommt den Altersentlastungsbetrag ?

Antwort: Der Altersentlastungsbetrag wird gewährt für Arbeitnehmer ab dem vollendeten 64. Lebensjahr, die neben ihrem Arbeitslohn noch weitere positive Einkünfte haben, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung.

Frage: Meine Tochter ist 22 Jahre alt, bekommt 350 Euro Lehrlingsgeld und muss viel Geld für die Fahrt zu ihrer Ausbildungsstelle bezahlen. Kann Sie diese Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen ?

Antwort : Das ist leider nicht möglich. Da Ihre Tochter aufgrund ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer abführt, bleibt sie auf den Kosten sitzen. Auch Sie als Eltern können diese Kosten nicht bei Ihrer Steuererklärung angeben, da Sie für Ihre Tochter Kindergeld und Kinderfreibetrag bekommen und damit alle Kosten abgegolten sind.

Frage : Meine Tochter hat im vergangenen Jahr eine Schule in Großbritannien besucht. Kann ich Reise-, Verpf egungs- und Internatskosten in der Steuererklärung angeben ?

Antwort : Das ist nicht möglich. Für 2008 können Eltern aber 30 Prozent des Schulgeldes, maximal aber 5000 Euro, steuerlich geltend machen, wenn ihr Kind eine Schule im EU- oder EWR-Raum besucht und die Schule zu einem anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss führt. Diese Regelung gilt auch für " Deutsche Schulen " weltweit.

Frage : Wer hat Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag ?

Antwort : Eltern können den Ausbildungsfreibetrag beantragen, wenn ihr Kind älter als 18 und für die Ausbildung auswärtig untergebracht ist.