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Volksstimme-Telefonforum zum Einkaufen im Internet Keine Anschrift auf der Homepage: Finger weg von einer Bestellung

10.12.2008, 05:05

Auskunft zum Einkaufen im Internet gaben gestern am Volksstimme-Telefon Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und Lothar Schirmer von der Kripo-Beratungsstelle Magdeburg. Fragen und Antworten notierte Anja Hintze.

Frage: Ich möchte eine Digitalkamera im Internet kaufen, wie finde ich einen seriösen Anbieter?

Antwort: Als erstes sollte man sich auf der Internetseite des Anbieters umsehen, wie in einem Ladengeschäft. Schauen Sie sich unter anderem das Impressum an. Hier müssen Sie Angaben nden zur Identität. Dazu gehören die Registe rangaben, die Benennung des Vertretungsberechtigten sowie die ladungsfähige Anschrift. Das bedeutet eine vollständige Postanschrift. E-Mail-Adresse oder Postfachangabe allein reichen nicht aus. Nur so weiß man, mit wem man es zu tun hat und an wen man sich wenden muss, wenn beispielsweise etwas Falsches oder gar nichts geliefert wird. Findet man auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollte man misstrauisch sein und besser von einer Bestellung Abstand nehmen.

Frage: Ein Online-Shop verlangt vor Lieferung der Ware, dass wir den Kaufpreis vorher überweisen. Kann der Kunde nicht erst nach Erhalt der Ware die Rechnung bezahlen?

Antwort: Am sichersten ist für Sie natürlich die Zahlung per Rechnung nach Erhalt der Ware. Allerdings schließen viele Online-Shops gerade diese Möglichkeit aus und bestehen auf Vorkasse. Dann bezahlen Sie jedoch die Katze im Sack, da Sie die Ware nicht vorab geprüft haben. Auch riskieren Sie, dass Sie zwar bezahlt haben, die Ware aber nicht bekommen. Deswegen sollten Sie genau abwägen, ob Sie gegen Vorkasse bestellen wollen und wie Sie das Risiko einschätzen. Prüfen Sie insbesondere bei der Angabe von persönlichen Daten wie Kontonummer oder Kreditkartennummer, dass der Anbieter eine entsprechende Verschlüsselung auf seiner Internetseite hat. Dies erkennen Sie an der Internet-Adresse ("https") und an dem kleinen Schloss-Symbol in der Task-Leiste.

Frage: Ist es richtig, dass ich per Internet bestellte Ware zurückschicken kann, wenn sie mir nicht gefällt?

Antwort: Ja, Ihnen steht beim Online-Kauf, auch bei der Bestellung im Versandhandel, ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. Die Widerrufsoder Rücksendefrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen und beginnt mit Erteilung der gesamten Informationen und bei Warenlieferungen nicht vor Erhalt der bestellten Waren. Die Belehrung muss Ihnen in Textform spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden. Unter Textform versteht man zum Beispiel E-Mail, Fax oder Brief. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss und damit verspätet, beträgt die Widerrufs- oder Rückgabefrist einen Monat. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, erlischt das Widerrufsrecht nicht, die Widerrufs- oder Rückgabefrist ist dann unbegrenzt. Achtung: Es gibt auch Verträge, die nicht widerrufen werden können. Hierunter fallen unter anderem online getätigte Reisebuchungen, Bestellungen von Tickets oder Maßanfertigungen sowie Lieferungen von Software, CD oder DVD, sofern diese von Ihnen entsiegelt worden sind.

Frage: Gestern erhielten wir eine "Letzte Mahnung" für den Sechsmonatszugang zu einer Internet seite mit dem Namen www.tiere-infos.de. Beim Anschauen der Seite stellte ich fest, dass sie vorwiegend attraktiv für Kinder gestaltet ist. Außerdem hat man die Chance, eine Safari-Reise nach Afrika zu gewinnen. Auf Nachfrage stellte ich fest, dass unser Sohn (13) wirklich auf dieser Seite war. Nun fordert man von uns 59,95 Euro. Müssen wir das bezahlen?

Antwort: Bei der Verbraucherzentrale häufen sich Fälle, bei denen Internetnutzer mit Rechnungen von diversen Anbietern konfrontiert werden für vermeintlich bestellte Gratis-SMS, Produktproben, Einträge bei Gewinnspielen oder irgendwelche Dienstleistungen oder Datenbankzugänge. Die vermeintlichen Angebote diverser Firmen hatten und haben einen Haken. Vielen Verbrauchern war und ist nicht klar, dass diese Dienstleistungen – wie immer diese auch ausgestaltet sind – nicht kostenlos sind. Meist wird mit der Eingabe der persönlichen Daten eine kostenpflichtige Mitgliedschaft/Vertrag abgeschlossen. Welche Verpflichtungen Verbraucher tatsächlich eingehen und was an Kosten auf sie zukommt, ist meist gut versteckt im Kleingedruckten.

Um Ihren Sachverhalt rechtlich zu bewerten, stellt sich als erstes die Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, unwirksam sind, wenn sie nicht mit Einwilligung der Eltern geschlossen werden. Sie können als Erziehungsberechtigter dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird. Hilfsweise sollten Sie auch noch den Widerruf erklären. Einen Musterbrief dafür erhalten Sie in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt oder unter www.vzsa.de.

Frage: Ich habe eine E-Mail zu einer angeblichen Anmeldung für einen kostenpflichtigen Suchservice im Internet bekommen. Absender ist die Firma stayfriends, sie schickt eine Rechnung über 685,95 Euro. Als Anlage ist eine zip-Datei angefügt, mit der ich den Anmeldevorgang nachvollziehen soll. Wie soll ich mich verhalten?

Antwort: Die in der E-Mail angekündigten Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen. Auch den auf den ersten Blick verbraucherfreundlichen Hinweis "Falls die Anmeldung von einer dritten Person ohne Ihre Zustimmung durchgeführt wurde, führen Sie unverzüglich den in dem Anhang aufgeführten Abmeldevorgang aus" sollten Sie in keinem Fall befolgen. Die Zip-Datei im Anhang enthält ein Trojanisches Pferd, eine schädliche Software, die zu einer Sicherheitslücke auf Ihrem Rechner führen kann.

Frage: Ich habe vor vier Wochen bei einem Internet-Händler Ware bestellt und bereits bezahlt. Bisher ist die Ware allerdings nicht eingetroffen, der Anbieter verwies auf Nachfrage auf das Logistik-Unternehmen. Wie soll ich mich verhalten?

Antwort: Viele Logistik-Unternehmen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, die Warenlieferung anhand einer Nummer zu prüfen. Falls dieser Weg nicht zum Erfolg führt, setzen Sie dem Händler für die Warenlieferung schriftlich (am besten per Post und per Fax oder E-Mail) eine Frist von einer Woche und drohen Sie mit einer Anzeige bei der Polizei, falls die Ware nicht eintrifft. Haben Sie die Ware trotz Fristsetzung nicht erhalten und auch mit dem Verkäufer keine einvernehmliche Regelung zur Rückzahlung des Kaufpreises getroffen, erstatten Sie bitte tatsächlich Anzeige bei der Polizei.

Frage: Ich habe über Ebay bei einem privaten Anbieter eine Playstation gekauft, die nun entgegen der Angaben des Verkäufers nicht funktioniert. Was kann ich tun?

Antwort: Normalerweise hat man beim Online-Einkauf dieselben Sachmängelrechte wie im Ladengeschäft. Da Sie die Ware aber bei einem privaten Verkäufer erworben haben, hat dieser das Recht, die Gewährleistung auszuschließen und muss deshalb nicht für den Mangel haften. Informieren Sie den Verkäufer und versuchen Sie, eine Regelung zu finden.