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Volksstimme-Telefonforum Für Wechsel die Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen

08.10.2008, 05:05

Auskunft zur Kfz-Versicherung und zum Verhalten bei Unfällen gaben gestern am Volksstimme-Telefon Kirsten Krüger und Thomas Lippold vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Frage: Stimmt es, dass sich eine Kaskoversicherung für ältere Fahrzeuge nicht mehr lohnt?

Antwort: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Aber die alte These, dass man nach drei Jahren darauf verzichten kann, ist kaum noch haltbar. Denn heute werden Autos im Schnitt zehn bis zwölf Jahre gefahren und haben durchaus noch einen Zeitwert. Wenn Sie genügend Geld haben, um nach einem Wildunfall oder einem selbst verschuldeten Unfall die Reparaturkosten aus eigener Tasche zahlen oder gar ein neues Auto finanzieren zu können, ist die Kasko verzichtbar. Wenn nicht, sollten Sie die Kasko nicht voreilig kündigen.

Eine Vollkasko kann sich so vor allem für Autobesitzer lohnen, die im Laufe der Jahre einen hohen Schadenfreiheitsrabatt erfahren haben. Für sie ist der finanzielle Aufwand für eine Vollkaskoversicherung deutlich geringer als für Fahranfänger. In der Vollkasko ist die Teilkasko übrigens enthalten. Sie sollten beispielsweise in der so genannten Schwacke-Liste nachschauen, wie viel Ihr Auto heute noch wert ist und dann entscheiden.

Sparen können Sie beispielsweise auch dadurch, dass Sie die Selbstbeteiligung für die Vollkasko erhöhen. Falls Sie auf die Vollkasko verzichten wollen, sollten Sie wenigstens versuchen, die Teilkasko zu behalten. Denn damit sind Ereignisse versichert, auf die Sie keinen Einfluss haben – also beispielsweise Unwetterschäden oder Wildunfälle, Glasbruch sowie der Diebstahl ihres Wagens.

Frage: Unsere Tochter hat das Projekt "Begleitetes Fahren ab 17" erfolgreich abgeschlossen. Nun fährt sie mit unserem Auto. Muss nun unser Versicherungsvertrag geändert werden ? Bisher sind nur meine Frau und ich als Fahrer eingetragen.

Antwort: Ja, das muss er unbedingt, weil sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Der so genannte Fahrer-Nutzerkreis im Vertrag muss entsprechend geändert werden. Der Vertrag selbst kann weiter über Sie laufen. Fragen Sie Ihren Versicherer, ob er auf einen Zuschlag für Fahrer unter 23 Jahren verzichtet.

Frage: Mein täglicher Arbeitsweg führt durch eine längere Waldstrecke. Hin und wieder habe ich zwar Rehe auf der Straße gesehen, einen Unfall mit Tieren hatte ich aber bisher glücklicherweise noch nicht. Wie verhält man sich am besten, wenn ein Tier auf die Straße springt? Wer zahlt Schadenersatz, wenn ein Zusammenprall nicht zu vermeiden ist?

Antwort: Als erstes sollten Sie im eigenen Interesse in Waldgebieten die Geschwindigkeit immer drosseln, selbst wenn 80 erlaubt ist, ist weniger mehr. Begegnet Ihnen ein Tier plötzlich auf der Straße, versuchen Sie nicht, hektisch auszuweichen. Bäume sind das härtere Risiko für Sie. Bremsen Sie vorsichtig! Also heißt es, die Spur zu halten und je nach Größe des Tieres bremsen. Bei großen Tieren wie einem Hirsch oder Wildschwein kräftiger als bei einem Hasen.

Ließ sich ein Zusammenprall nicht vermeiden, sollten Sie danach als erstes die Warnblinkanlage anmachen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Rufen Sie die Polizei, die wiederum den zuständigen Förster informiert. Der kümmert sich um das verletzte oder getötete Tier.

Die Reparaturkosten am Auto bezahlt die Teilkasko, nur die Selbstbeteiligung wird abgezogen. Standard ist bei allen Versicherern, dass Unfälle mit Haarwild laut Bundesjagdgesetz versichert sind. Viele Versicherer haben die Bedingungen insoweit verbessert, dass beispielsweise auch Kollisionen mit allen Tieren mitversichert sind. Die Versicherung braucht Beweise, dass es tatsächlich ein Wildunfall war. Dazu gehören das Polizeiprotokoll, Fotos etwa mit dem Handy, die Haarreste am Auto und natürlich Zeugen, wenn es sie gibt.

Frage: Wie schnell und in welcher Form muss man einen Unfall melden, wenn es sich auch nur um einen Blechschaden handelt?

Antwort: Melden müssen Sie umgehend, spätestens innerhalb einer Woche. Die Erstinformation an die Versicherung kann durchaus formlos sein, als Fristwahrung gilt auch ein Anruf bei Ihrer Versicherung. Wenn Sie deren Nummer gerade nicht zur Verfügung haben, sollten Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter (01 80) 250 26 anrufen und sich mit Ihrer Versicherung verbinden lassen. Von der Versicherung bekommen Sie dann ein Schadenprotokoll, das ausgefüllt werden muss.

Für die unmittelbare Unfalldokumentation ist es sinnvoll, wenn Sie den standardisierten "Europäischen Unfallbericht" verwenden. Das Formular dient der reinen Faktenschilderung und ist so aufgebaut, dass Sie auch in der Hektik nach einem Unfall nichts vergessen können. Erhalten können Sie den Unfallbericht kostenlos bei Ihrem Versicherer. Am besten, Sie haben einen solchen Unfallbericht immer im Handschuhfach dabei.

Frage: Brauche ich zusätzlich zur Autoversicherung noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Antwort: Ja, gerade wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind, ist es besser, einen solchen Vertrag zu haben. Die Versicherung hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

In Ihrer Kfz-Haftpflicht ist zwar auch ein "kleiner" Rechtsschutz enthalten. Doch der dient nur dazu, im Zweifelsfall Forderungen gegen Sie zu prüfen und gegebenenfalls abzuwehren. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung dient Ihnen übrigens nicht nur als Autofahrer, sondern auch, wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind und bei einem Verkehrsunfall beispielsweise verletzt werden.

Frage: Ich habe eine preiswertere Autoversicherung gefunden, als jene, die ich bisher habe. Wann kann ich wechseln?

Antwort: Hier müssen Sie zwischen ordentlichem und außerordentlichem Kündigungsrecht unterscheiden. Das ordentliche Kündigungsrecht sieht eine Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablaufdatum des Vertrages vor. Da die meisten Kfz-Versicherungen Jahresverträge sind und das Versicherungsjahr in der Regel am 1. Januar be ginnt, muss der bisherige Vertrag also spätestens bis zum 30. November 2008 schriftlich gekündigt werden.

Das außerordentliche Kündigungsrecht kennt solche Fristen nicht. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, kann der Vertrag zum Verkaufsdatum gekündigt werden. Falls die günstigere Autoversicherung, die Sie gefunden haben, von einem Direktversicherer stammt, sollten Sie beachten, dass im Schadenfall die komplette Regulierung per Telefon, Post oder E-Mail erledigt wird. Wenn Sie damit gut zurecht kommen, ist Ihre Wahl sicher kein Problem.

Wer die Angelegenheit lieber persönlich mit einem Versicherungsexperten klären möchte, sollte sich besser für einen Versicherer in der Region entscheiden. Natürlich sollten Sie außer dem Preis auch die Leistungen der Anbieter unbedingt vergleichen, ehe Sie sich entscheiden.

Frage: Kann die Kfz-Versicherung einen Antrag ablehnen?

Antwort: Ja und nein. Für die Haftpflicht gilt ein Annahmezwang zu den gesetzlichen Mindestversicherungssummen, Anträge auf eine Kaskoversicherung können abgelehnt werden.

Frage: Ich fahre schon 15 Jahre unfallfrei, hatte allerdings im Sommer zwei kleine Karambolagen verursacht, welche meine Versicherung bezahlte. Werde ich jetzt im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft?

Antwort: Das würde erst zum Termin der nächsten so genannten Hauptfälligkeit passieren, also wahrscheinlich ab Januar 2009. Sie können aber – um die Rückstufung zu vermeiden – das Geld zurückzahlen. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Versicherung ausrechnen, bis zu welcher Summe es sich lohnt, die Rechnungen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsfristen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Eine gute Versicherung informiert Sie nicht nur darüber, welche Summe an den Geschädigten gezahlt wurde, sondern auch über die Rückzahloption, um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Einige Versicherer bieten einen Rabattschutz, der nach einem Schaden eine Rückstufung verhindert.

Frage: Was ist besser für das Auto: eine Teil- oder eine Vollkasko?

Antwort: Das kann man nicht sagen, weil Teil- und Vollkasko für verschiedene Schadenarten zuständig sind. Die Teilkasko zahlt beispielsweise nach einem Autodiebstahl, Beschädigungen durch Naturereignisse wie Hagel und Sturm ab Windstärke acht oder nach einem Unfall mit Wild. Die Vollkasko hingegen übernimmt etwa die Reparaturkosten für das eigene Auto nach einem selbst verursachten Unfall oder nach Vandalismusschäden. Die Teilkasko ist in der Vollkasko enthalten. Im Schadenfall wird aber genau unterschieden: Lassen Sie einen Vollkasko-Schaden bezahlen, werden Sie im Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko schlechter gestellt. In der Teilkasko gibt es einen solchen Rabatt nicht, so dass lediglich die Selbstbeteiligung zu Buche schlägt, wenn Sie einen Teilkaskoschaden reparieren lassen.

Frage: Die Werkstatt meint, dass mein Auto nach dem Unfall nur noch Schrottwert hätte. Dabei ist es noch fahrtüchtig, und ich würde es – nachdem es repariert wurde – gern weiter fahren. Was soll ich tun?

Antwort: Die Werkstatt hat für Ihr Auto keinen technischen, sondern einen wirtschaftlichen Totalschaden attestiert. Die prognostizierten Reparaturkosten übersteigen den Wert Ihres Fahrzeuges deutlich. Die meisten Versicherer bieten an, die Kosten auch dann zu übernehmen, wenn diese den Wert des Autos um 30 Prozentpunkte übersteigen. Diese so genannte 130-Prozent-Regel ist an Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Auto dann wirklich fachgerecht und auf Rechnung in Stand setzen lassen und dürfen es danach nicht sofort verkaufen. In der Regel müssen Sie das Auto danach dann noch mindestens ein halbes Jahr weiter besitzen. Übersteigt der Reparaturaufwand die genannten 130 Prozent, erhalten Sie von der Versicherung den Wert des Fahrzeuges abzüglich des Schrottwertes ausgezahlt.

Frage: Ich bin von Stendal nach Magdeburg umgezogen. Wieso ändert sich mein Beitrag für die Autoversicherung, obwohl ich immer noch den selben Schadenfreiheitsrabatt, das selbe Auto und die selbe-Versicherung habe?

Antwort: Das hängt mit der sogenannten Regionalklasse zusammen (siehe Tabelle). In allen deutschen 434 Zulassungsbezirken wird jährlich die Schadenbilanz im Autoverkehr von unabhängigen Experten analysiert und in Regionalklassen erfasst. Wo weniger passiert, ist auch die Regionalklasse niedriger und somit die Autoversicherung preiswerter. Dabei wird zwischen Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoschäden genau differenziert. Der Landkreis Stendal ist in Teil- und Vollkasko teurer eingestuft, in der Haftpflicht etwas günstiger als Magdeburg. Diese Regionalklassen verwenden alle Autoversicherer.