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Telefonforum zum Verbraucherrecht Beim nächsten unerwünschten Werbeanruf Gegenfragen stellen

14.05.2008, 05:01

Auskunft zu Verbraucherrechten im Handel gaben gestern am Volksstimme-Telefon Simone Meisel und Heidi Lange von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anja Hintze notierte Fragen und Antworten.

Frage : Ich habe von der " Euro-Gewinnbenachrichtigungszentrale " die Mitteilung erhalten, ich hätte 1500 Euro gewonnen. Die feierliche Übergabe des Geldes soll während eines Tagesausfl uges erfolgen, für den ich mich anmelden soll. Habe ich tatsächlich gewonnen ? Soll ich an der Fahrt teilnehmen ?

Antwort : Diese Einladungen werden gegenwärtig massenhaft an zahlreiche Magdeburger versandt. Leider gelingt es windigen Geschäftemachern immer wieder, auf diese Art und Weise Verbraucher zu animieren, an derartigen Kaffeefahrten – um nichts anderes handelt es sich – teilzunehmen. Hier werden meist sinnlose Produkte zu überteuerten Preisen verkauft. Schenken Sie derartigen Gewinnmitteilungen keinen Glauben, sondern werfen Sie den Brief in den Papierkorb.

Frage : Mein Supermarkt hatte diese Woche einen Drehstuhl im Angebot. Obwohl ich nur eine Stunde nach Ladenöffnung dort war, gab es diesen nicht mehr. Kann ich auf einen Drehstuhl bestehen ?

Antwort : Das Problem der Lockvogelangebote tritt immer wieder auf. Als Kunde können Sie leider wenig machen. Zwar müssen derartige Artikel grundsätzlich zwei Tage vorrätig sein. Doch das steht im Wettbewerbsrecht, hier können wir als Verbraucherzentrale tätig werden. Sie als Verbraucher können nicht darauf bestehen, diesen Stuhl zu erhalten.

Frage : Ich habe an einer telefonischen Umfrage teilgenommen, dafür sollte ich ein Geschenk erhalten. Wochen später kam eine Kiste Wein, der ganz gut geschmeckt hat. Jetzt soll ich für den Wein bezahlen. Ist das rechtens ?

Antwort : Nein, hier handelt es sich ganz klar um sogenannte unbestellte Ware. Diese müssen Sie nicht bezahlen. Der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt, dass in derartigen Fällen keine Zahlungspfl icht entsteht, auch wenn Sie den Wein ausgetrunken haben. Sie wären auch nicht verpfl ichtet gewesen, diesen zurückzuschicken.

Frage : Per Telefon wurde meiner 81-jährigen Mutter ein Angebot zum Geldsparen beim Telefonieren gemacht. Da sie nichts ohne mich veranlasst, hat Sie zunächst um Zusendung von Informationsmaterial gebeten. Jetzt hat man ihr per Post eine Vertragsbestätigung für einen Preselection-Vertrag zugesandt. Was können wir dagegen unternehmen ?

Antwort : Ihre Mutter sollte mit Ihrer Hilfe einen Brief an den Anbieter senden, in dem sie dem Zustandekommen eines Vertrages entschieden widerspricht. Ein wirksamer Vertrag kann nur dann zustande kommen, wenn sich beide Parteien über den wesentlichen Inhalt des abzuschließenden Vertrages verständigt haben. Hilfsweise kann Sie auch den Widerruf erklären. Der Brief sollte deshalb nachweisbar, also möglichst per Übergabeeinschreiben, versandt werden. Ihre Mutter sollte sich nicht von Mahnungen einschüchtern lassen.

Frage : Seit Mitte April werde ich von Mitarbeitern eines Umfrageinstituts telefonisch belästigt. Ob spät am Abend oder am Wochenende – mindestens 20 Mal wurde mir die Teilnahme an einer Umfrage nahegelegt. Trotz meiner ausdrücklichen Ablehnung werde ich weiterhin angerufen. Wie kann ich das beenden ?

Antwort : Im Grundsatz gilt : Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist als unzumutbare belästigende Werbung wettbewerbswidrig und verboten. Wir als Verbraucherzentrale können diese unlautere Werbung abmahnen. Dazu benötigen wir aber einige Angaben. Stellen Sie beim nächsten unerbetenen Anruf Gegenfragen. Notieren Sie sich Namen von Anrufer und Unternehmen sowie Grund, Datum und Uhrzeit des Anrufs. Außerdem müssen wir wissen, ob Sie sich im Vorfeld einverstanden erklärt haben, von diesem Unternehmen angerufen zu werden. Senden Sie diese Angaben an die Verbraucherzentrale. In unseren Beratungsstellen finden Sie auch Vordrucke, die Sie für diese Zwecke verwenden können.

Frage : Ich habe vor vier Wochen per Internet Ware bestellt, seitdem nichts mehr von der Firma gehört und auch keine Ware erhalten. Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ?

Antwort : Wenn Sie in Ihrem E-Mail-Postfach keine Vertragsbestätigung gefunden haben, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Frage : Der Scanner an der Kasse meines Supermarktes zeigt häufi g einen höheren Preis an, als am Regal ausgeschrieben ist. Welcher Preis gilt ?

Antwort : Der Kaufvertrag kommt an der Kasse zustande, dort können Sie die Ware zurückweisen, wenn Ihnen der Preis zu hoch ist. Sollte das ganze allerdings Methode haben, können Sie das dem Gewerbeamt melden.

Frage : Ich bekomme ständig Werbeanrufe und Werbepost. Woher haben die Absender beziehungsweise Anrufer meine Daten ?

Antwort : Möglicherweise haben Sie an einer Umfrage teilgenommen oder eine Kundenkarte beantragt und dabei unbewusst persönliche Daten freigegeben. Unser Rat : Lesen Sie jeden Vertrag, bevor Sie unterschreiben, insbesondere das Kleingedruckte. Streichen Sie gegebenenfalls die Einverständniserklärung zur Weitergabe Ihrer Daten. Dies können Sie auch jederzeit nachholen, indem Sie der Freigabe Ihrer Daten schriftlich widersprechen.

Frage : Ich habe an einer Gewinnveranstaltung teilgenommen und dort eine Reise gebucht. Per Einzugsermächtigung habe ich angezahlt. Wie kann ich die Buchung stornieren ? Wie bekomme ich mein Geld zurück ?

Antwort : Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Das sollte möglichst nachweisbar, also per Einschreiben, erfolgen. Haben Sie keine Widerrufsbelehrung erhalten, können Sie auch später widerrufen. Bei einer Einzugsermächtigung können Sie geleistete Anzahlungen innerhalb von sechs Wochen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.