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Volksstimme-Telefonforum zu Existenzgründung Die Geschäftsidee sollte schlüssig sein und gut "verkauft" werden

23.04.2008, 05:00

Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagen will, braucht vor allem kompetente Beratung. Beim gestrigen Telefonforum zum Thema " Existenzgründung " gaben Marie-Luise Hanisch ( Industrie und Handelskammer Magdeburg ), Wolfgang Sandrock ( Handwerkskammer Magdeburg ), Simon Halberstadt ( Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt ) und Holger Richter ( Bundeswirtschaftsministerium ) Auskunft.

Frage : Wo erhalte ich allgemeine Informationen zum Thema Existenzgründung ?

Antwort : Einen guten ersten Einstieg bietet das Internet, zum Beispiel das Existenzgründungsportal des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ( BMWi ) unter www. existenzgruender. de. In Sachsen-Anhalt gibt es in jedem Landkreis einen Berater des " ego Pilotennetzwerkes ". Hier können sich Interessierte im Vorfeld Schritt für Schritt über den Gründungsweg informieren und beraten lassen.

Frage : Welche Voraussetzungen sollte ich als Gründer mitbringen ?

Antwort : Erwartet werden von Ihnen die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse für die geplante selbständige Tätigkeit und Ihre Überzeugung, den richtigen Schritt zu tun. Ihr Unternehmenskonzept soll schlüssig Ihre Geschäftsidee erläutern, die Rentabilitätsvorschau sollte realistisch am Markt orientiert sein, und Sie sollten Ihre Idee auch " verkaufen " können.

Frage : Brauche ich als Existenzgründer unbedingt einen Businessplan ?

Antwort : Ein Businessplan ist in mehrfacher Hinsicht hilfreich für eine Gründung. Zum einen hilft er dem Gründer seine Gedanken zu strukturieren und eine Handlungsanweisung aufzustellen. Zum anderen können Geldgeber, Kunden oder gar potentielle Mitarbeiter mit einem Businessplan vom Geschäftskonzept überzeugt werden.

Frage : Gibt es für Gründer aus Universitäten spezielle Förderprogramme ?

Antwort : Ein besonders interessantes Programm ist das EXIST-Gründerstipendium. Damit können Hochschulangehörige aus technischen Berufen bereits vor der eigentlichen Gründung gefördert werden. Während des einjährigen Förderungszeitraums bekommt man finanzielle Unterstützung, um die Idee wirtschaftlich und technisch zur Marktreife zu entwickeln. Bei der Beantragung ist das Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt der richtige Ansprechpartner.

Frage : Kann ich ein Unternehmen gründen, wenn mir das Startkapital fehlt ?

Antwort : Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das Startkapital für eine Gründung aufzubringen, wenn es sich um eine überzeugende Idee handelt und ein guter Businessplan vorliegt. Sie sollten bei Ihrer Hausbank nach den Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank nachfragen.

Frage : Wann ist der richtige Zeitpunkt, um ein Förderdarlehen zu beantragen ?

Antwort : Auf jeden Fall vor Vorhabensbeginn. Sie müssen zuerst mit der Ihrer Hausbank sprechen und dort den entsprechenden Darlehensantrag stellen, bevor Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen. Für Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden ( zum Beispiel für Kauf, Liefer- oder Bauaufträge ) ist keine Förderung mehr möglich

Frage : Ist es realistisch einen Kredit in Höhe von 1, 5 Mio. zu beantragen ?

Antwort : Wenn die kaufmännischen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen und Sie Ihr Vorhaben überzeugend im Businessplan darstellen können, ist es möglich einen so hohen Kredit zu erhalten. Sie sollten unbedingt einen Beratungstermin bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ( IB ) vereinbaren oder am monatlichen KfW-Beratungssprechtag bei den Kammern teilnehmen.

Frage : Ich habe die Idee, mich mit einem Service für Freizeitangebote für ältere Menschen selbständig zu machen. Wie kann ich klären, ob meine Geschäftsidee überhaupt eine Chance hat ?

Antwort : Ihre Idee muss eindeutig einen identifizierbaren Kundennutzen erkennen lassen, um marktfähig zu sein. Fragen Sie direkt in Alteneinrichtungen an, ob Ihre Dienstleistung nachgefragt wird. Auch die Beratungsstellen der Kammern unterstützen Sie selbstverständlich.

Frage : Ich beziehe Arbeitslosengeld I und möchte mich selbständig machen. Welche Förderung kann ich bei der Arbeitsagentur bekommen ?

Antwort : Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Wichtig : zum Zeitpunkt der Antragstellung der Gewerbeanmeldung müssen Sie noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Sie müssen außerdem nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee tragfähig ist. Ihr Antrag muss durch eine fachkundige Stelle, zum Beispiel der IHK oder HWK befürwortet werden. In einer ersten Phase bekommen Sie insgesamt neun Monate lang den Gründungszuschuss in der jeweiligen Höhe des Arbeitslosengeldes I sowie eine monatliche Pauschale von 300 Euro als Hilfe für die soziale Absicherung. Nach Ablauf der neun Monate kann die 300-Euro-Pauschale für weitere sechs Monate gewährt werden.

Frage : Ich möchte mich im Juli mit einem mobilen Würstchenstand selbständig machen und benötige für den Start 10 000 Euro. Gibt es für mich eine Förderung ?

Antwort : Für Sie kommt das neue KfW StartGeld in Frage. Damit können Gründer, die noch nicht länger als drei Jahre selbständig sind, einen Gesamtfinanzierungsbedarf bis zu 50 000 Euro abdecken. Die KfW Mittelstandsbank nimmt der Hausbank, bei der der Antrag zu stellen ist, 80 Prozent des Kreditrisikos ab.

Frage : Ich bin 53 Jahre alt und arbeite seit über 20 Jahren als Heizungsinstallateur. Seit März bin leider arbeitslos. Jetzt plane ich die Selbständigkeit in diesem Handwerk. Was muss ich beachten ?

Antwort : Als Geselle können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer einen Antrag auf Altgesellenregelung nach § 7 b Handwerksordnung stellen. Voraussetzung : Sie müssen mindestens sechs Jahre als Geselle und vier davon in leitender Stellung gearbeitet haben.

Frage : Was bedeutet die Kleinunternehmer-Regelung ?

Antwort : Bei Unternehmen, deren Umsatz im Jahr der Gründung voraussichtlich 17 500 Euro einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht übersteigt, wird von Gesetzes wegen keine Umsatzsteuer erhoben, das heißt, Sie müssen diese nicht an das Finanzamt abführen. Zu beachten ist allerdings, dass Unternehmer, die von der Kleinunternehmensregelung Gebrauch machen, keine Vorsteuer geltend machen können.

Frage : Gibt es neben der Förderung für Gründungsinvestitionen auch staatliche Unterstützungen für " nicht materielle " Aufwendungen, wie Beratung, Qualifizierung oder Coaching.

Antwort : Ja. Das wichtigste Förderinstrument hierbei ist die Beratungsförderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ). Dabei können Sie sich einen Teil der Ihnen von Ihrem Berater in Rechnung gestellten Honorarkosten vom Staat zurückholen. Dieser Zuschuss für eine Gründungsberatung beträgt 50 Prozent maximal 1500 Euro. Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie unter www. beratungsfoerderung. net stellen.

Frage : Ist für eine gewerbliche Nebentätigkeit auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich ?

Antwort : Ja. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist es unerheblich, ob es sich um eine Nebentätigkeit oder um eine Vollexistenz handelt. Tipp : Bei vorhandenem Arbeistvertrag ist stets zu prüfen, ob eine Einwilligung des Arbeitgebers notwendig ist.

Frage : Ich plane die Übernahme einer Firma. Wo kann ich ein geeignetes Unternehmen finden ?

Antwort : Im Internet finden Sie die Unternehmensbörse www. nexxt-change. org. Als potentieller Übernehmer oder auch als Unternehmer, der einen Nachfolger sucht, können Sie kostenlos recherchieren oder inserieren.