1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Eine Vorsorgevollmacht kann durch ein Testament nicht ersetzt werden

Volksstimme-Telefonforum Eine Vorsorgevollmacht kann durch ein Testament nicht ersetzt werden

17.10.2007, 04:56

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung ? Es gibt verschiedene Varianten, für den Ernstfall vorzusorgen. Mehr als hundert Anrufer hatten beim Volksstimme-Telefonforum Fragen zu diesem Thema. Antworten gaben die Notare der Notarkammer Sachsen-Anhalt Eleonore Lohr, Katrin Radszuweit, Falk Ewald und Dr. Maximilian Zimmer. Hier eine Auswahl.

Frage : Ich habe keine Angehörigen. Wen kann ich als Betreuer benennen ?

Antwort : Mit einer Vorsorgevollmacht kann man jede Person zum Bevollmächtigten benennen, zu der man Vertrauen hat. Gibt es eine solche Person nicht, sollten Sie für den Ernstfall durch das Gericht einen Betreuer bestellen lassen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht zum Betreuer bestellen soll.

Frage : Kann ich zwei unabhängig voneinander agierende Personen bevollmächtigen ?

Antwort : Ja, das ist möglich. Sie sollten sich überlegen, ob beide nur gemeinsam oder jeder einzeln handeln kann. Es ist auch möglich, jedem Bevollmächtigten, andere Aufgaben zuzuweisen. Was ein Bevollmächtigter tun darf, sollte in der Vollmacht dann genau beschrieben werden.

Frage : Kann der von mir bestimmte Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte für mich erledigen ?

Antwort : Mit einer handschriftlichen Vollmacht oder einem Vordruck wird der Bevollmächtigte in der Regel nicht handeln können. Er benötigt dazu eine notarielle Vollmacht oder ein entsprechendes Formular der Bank.

Frage : Kann die Person, die ich bevollmächtige, alles für mich tun, zum Beispiel auch mein Grundstück verkaufen ?

Antwort : Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksangelegenheiten für Sie erledigen, benötigt er eine notarielle Vollmacht, hier reicht eine handschriftliche Vollmacht nicht aus.

Frage : Wo bekomme ich eine Patientenverfügung ?

Antwort : Die Patientenverfügung ist eine Erklärung, mit der man zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen kann. Solche Verfügungen sollten auf den konkreten Fall abgestellt sein. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt.

Frage : Ich habe ein Testament gemacht, reicht das als Vollmacht aus ?

Antwort : Nein, ein Testament regelt, wer Erbe nach Ihrem Tod werden soll. Die Vorsorgevollmacht wird zu Lebzeiten benötigt. Sie regelt, wer für Sie die vermögensrechtlichen Angelegenheiten und die gesundheitliche Sorge wahrnehmen soll, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.

Frage : Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe ?

Antwort : Für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst handeln können, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, der Sie im Rechtsverkehr vertritt. Diese Betreuerbestellung ist kostenpflichtig und kann einige Zeit in Anspruch nehmen, in der Ihre Angehörigen nicht handlungsfähig sind.

Frage : Wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht ?

Antwort : Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Wenn Sie die Vollmacht dem Bevollmächtigten ausgehändigt haben, sollten Sie diese dann wieder zurückfordern.

Frage : Gibt es Vorschriften über die Aufbewahrung einer Vollmacht und Patientenverfügung ?

Antwort : Nein. Eine Patientenverfügung sollten Sie bei sich tragen, damit bei einem Unfall der behandelnde Arzt davon Kenntnis erlangt. Die Vorsorgevollmacht kann entweder dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, oder Sie teilen ihm mit, wo er diese fi ndet, wenn sie benötigt wird.

Es gibt ein zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer, bei der die Vollmacht gegen eine geringe Gebühr hinterlegt werden kann. Die Vormundschaftsgerichte haben Zugriff auf dieses Register und können hier nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschen, um Betreuungsanordnungenzuvermeiden. Nähere Informationen fi nden Sie im Internet unter www. vorsorgeregister. de.

Frage : Ich habe meine Vorsorgevollmacht vor sechs Jahren aufgeschrieben. Wann muss ich sie erneuern ?

Antwort : Die Vorsorgevollmacht gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung bis auf Widerruf. Es ist sinnvoll, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob der Inhalt noch Ihrem Willen entspricht.

Frage : In welchem Alter soll man eine Vorsorgevollmacht errichten ?

Antwort : Jeder Bürger ab 18 Jahren kann eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung errichten. Junge Leute sind besonders agil und sollten ebenso wie Personen, die erkrankt sind, eine solche Vorsorge treffen. Die Entscheidung für eine Vorsorgevollmacht ist unabhängig vom Alter.

Frage : Wo kann ich Formulare für Vollmachten erhalten ?

Antwort : Es gibt verschiedene Anbieter von Formularen unterschiedlicher Qualität. Ein Formular ist nie auf den konkreten Einzelfall abgestimmt. Oftmals sind solche Formulare auch nicht praxistauglich, denn niemand kann prüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift auch geschäftsfähig waren. Vor Ausfüllen eines solchen Formulares sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Frage : Welche Vorteile hat eine notarielle Vollmacht und was kostet sie ?

Antwort : Mit der notariellen Urkunde kann weder Ihre Geschäftsfähigkeit noch Ihre Unterschrift in Zweifel gezogen werden. Die Kosten liegen bei einem Vermögenswert von 20 000 Euro um die 50 Euro.

Frage : Meine Mutter liegt schwer erkrankt im Krankenhaus. Es soll ein Bettgitter angebracht werden. Was ist, wenn meine Mutter nicht mehr unterschreiben kann ?

Antwort : Sie sollten klären, ob Ihre Mutter noch in der Lage ist, eine Patientenverfügung zu treffen. Ist sie dazu nicht mehr in der Lage, ist es notwendig, eine Betreuung anzuordnen.