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Volksstimme-Telefonforum Auslandsstudium kann später bei der Rente angerechnet werden

06.06.2007, 04:55

Immer mehr Deutsche sehen einen Job im Ausland als Chance für ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Auch im berufl ichen Ruhestand erwägen offenbar viele Sachsen-Anhalter, ihre Zeit dauerhaft im Ausland zu verbringen. Das zeigten die vielen Nachfragen von Volksstimme-Leser beim gestrigen Telefonforum.

Frage : Mein Freund ist Koch und zur Zeit arbeitslos. Wir erwägen, zusammen nach Spanien zu ziehen, um dort zu arbeiten. Bekommt mein Freund während der Arbeitssuche im Ausland weiterhin Arbeitslosengeld aus Deutschland ? Wo können wir uns hier beraten lassen ?

Antwort : Das Arbeitslosengeld I kann drei Monate lang ins europäische Ausland transferiert werden. Er muss dieses bei seinem Arbeitsvermittler vier Wochen vor der Reise beantragen. Hinsichtlich der Jobmöglichkeiten im Ausland können Sie sich bei der Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen ( Infotelefon : 0180 1003060 ). Derzeit vermitteln wir 32 000 europaweite Arbeitsangebote und viele weitere weltweit. Einige generelle Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www. baauslandsvermittlung. de.

Frage : Für meinen neuen Arbeitgeber in Dortmund, werde ich auch zeitweilig in europäischen Nachbarländern arbeiten müssen. Bin ich dort wie in Deutschland sozialversichert ?

Antwort : Wenn Sie von einem Arbeitgeber in Deutschland vorübergehend zur Arbeit in ein anderes EU-Mitgliedsland geschickt werden, greift das Entsendegesetz. In Ihrem Fall gelten also weiter die Vorschriften über die Versicherungspflicht in Deutschland. Wichtig ist dabei, dass die Entsendung nicht länger als zwölf Monate dauert. Dauert die Beschäftigung länger, ist eine Verlängerung der Entsendung um maximal weitere zwölf Monate möglich, sofern die Behörde des Gastlandes dazu eine Genehmigung erteilt.

Bevor Sie Ihre Beschäftigung im anderen EU-Mitgliedsstaat aufnehmen, muss eine Entsendebescheinigung für Sie angefordert werden. Sie sagt aus, welches Recht während der Entsendung für Sie gilt. Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen stellt die jeweilige Krankenkasse die Entsendebescheinigung aus. Privatkrankenversicherte wenden sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

Frage : Meine Tochter erwägt nach dem Studium eine Arbeitsaufnahme in Großbritannien. Gibt es in Sachsen-Anhalt eine zentrale Beratungsstelle in Versicherungsfragen ( zu Fragen der Arbeitsvermittlung im Ausland, Kranken- und Rentenversicherung )?

Antwort : Eine zentrale Beratungsstelle gibt es nicht. Zu den Arbeitsmöglichkeiten in Großbritannien und anderen Ländern können Sie sich bei der Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit in Magdeburg beraten lassen. Wir kommen auch einmal pro Monat in alle Arbeitsagenturen in Sachsen-Anhalt. Ansprechpartner sind die Europa-Assistenten.

Zu Fragen der Kranken- und Rentenversicherung müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Frage : Ich lebe seit zehn Jahren in den Niederlanden. In Deutschland war ich zuvor 26 Jahre lang versichert. Werden die Arbeitsjahre in beiden Ländern bei der Rentenberechnung berücksichtigt ?

Antwort : Sie sollten sich bei Ihrem zuständigen Rententräger in den Niederlanden erkundigen, ab wann Sie einen Rentenanspruch haben. Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden die Versicherungszeiten in den Niederlanden und Deutschland zusammengerechnet. Eine von einem Staat gezahlte Gesamtrente aus allen Versicherungszeiten gibt es nicht. Es werden dann zwei Renten gezahlt.

Frage : Meine Tochter möchte noch vor ihrer Studienaufnahme in Deutschland ein Jahr Auslandserfahrung sammeln. Gibt es neben der Tätigkeit als Au-Pair noch andere Möglichkeiten ? Wo bekommen wir weitere Informationen ?

Antwort : Zur vorübergehenden Arbeit von Jugendlichen im Ausland gibt es viele Möglichkeiten, z. B. im Gastgewerbe, als Animateur, in Reitschulen oder auch auf Bauernhöfen in Island. Die Tätigkeiten werden meist sehr gut bezahlt. Lassen Sie sich bei der Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit beraten.

Frage : Wird später einmal mein Auslandsstudium in den USA anerkannt oder sollte ich besser freiwillige Beiträge zahlen ?

Antwort : Die Studienzeiten im Ausland können entsprechend den Ausbildungen in Deutschland als so genannte Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Frage : Ich bin Straßenbauer und habe gehört, dass es gute Arbeitsmöglichkeiten in der Schweiz gibt. Stimmt das ? Gibt es noch Alternativen ?

Antwort : Ja, das stimmt. Bei der Auslandsvermittlung sind derzeit viele Angebote für Österreich, die Niederlande, Dänemark und die Schweiz gemeldet. Es gibt Stellenangebote für fast alle Bauberufe. Besonders wird im Schalungsbau gesucht. Die nächste Informationsveranstaltung zur Auslandsarbeit findet am 19. Juni um 10 Uhr in der Arbeitsagentur Magdeburg, Berufsinformationszentrum, statt.

Frage : Mein aus Tschechien stammender Mann und ich planen, unseren Lebensabend in der Nähe von Prag zu verbringen. Was ist erforderlich, damit meine Altersrente dorthin überwiesen werden kann ?

Antwort : Eine Rentenzahlung ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Sie können die Rente beispielsweise auf ein Konto in Tschechien überweisen lassen. Dazu müssen Sie der Rentenversicherung möglichst mehr als drei Monate vor dem Umzug Ihre Versicherungsnummer, die neue Adresse, die Internationale Bankleitzahl ( BIC ) und die Internationale Kontonummer ( IBAN ) mitteilen. Dann wird Ihnen die Rente in das EU-Nachbarland überwiesen. Kosten, die Ihnen für das ausländische Konto entstehen, können nicht übernommen werden.

Frage : Ich habe die Möglichkeit, bei meinem Schwager in einem holländischen Betrieb bei Noordwik zu arbeiten. Ich würde jede zweite Woche nach Hause fahren. Wie steht es mit der Versicherungspflicht ?

Antwort : Die Versicherungspflicht richtet sich nach den in den Niederlanden gültigen Vorschriften. Unterliegt die Beschäftigung der Versicherungspflicht, werden die Beitragsjahre bei der späteren Rentenberechnung in den Niederlanden angerechnet.

Wenn Sie als Grenzgänger arbeiten, können Sie Anrechnungszeiten auch für Arbeitslosengeld in Deutschland erwerben. Denken Sie unbedingt an das Formular E 301 ( europäische Arbeitsbescheinigung ). Das gilt natürlich nur, solang Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.