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Volksstimme-Telefonforum zur Rente mit 67 Den Jahrgang 1964 trifft es zuerst

16.05.2007, 04:57

Um das Thema " Rente ab 67 " ging es gestern beim Telefonforum der Volksstimme mit Steffen Ert, Sylvia Krakau, Karola Radt und Cathrin Prinzke von der Deutschen Rentenversicherung. Martin Rieß notierte eine Auswahl an Fragen und Antworten.

Frage : Wer muss in Zukunft länger arbeiten ?

Antwort : Betroffen von der neuen Regelung sind jene, die ab 1947 geboren sind. Für sie und jeden folgenden Jahrgang wird das Renteneintrittsalter nach und nach in Monatsschritten von 65 auf 67 Jahre erhöht. Sonderregelungen gelten für Geburtsjahrgänge vor 1952, die die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen oder Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit erfüllen.

Für die genaue Berechnung Ihres Renteneintrittsalters sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden, um sich aus den umfangreichen Tabellen den für Sie zutreffenden Wert heraussuchen zu lassen.

Frage : Können Frauen noch im Alter von 60 Jahren in Altersrente gehen ?

Antwort : Für Frauen, die vor dem Jahr 1952 geboren wurden, gibt es weiterhin die Möglichkeit für eine Altersrente ab 60 – allerdings mit Abschlägen. Für einen vorzeitigen Renteneintritt müssen insgesamt 15 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, davon mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres.

Frage : Kann der Bezug einer Unfallrente aus der Berufsgenossenschaft die Höhe der Altersrente beeinflussen ?

Antwort : Ja. Die Unfallrente wird auf jeden Fall weitergezahlt. In welcher Höhe die Altersrente ausgezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenden Sie sich mit Ihrem Bescheid der Berufsgenossenschaft an Ihre Beratungsstelle.

Frage : Ich habe gehört, dass ich ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen kann. Bei mir ist das in zehn Jahren der Fall.

Antwort : Es gibt die " Altersrente für besonders langjährig Versicherte ". Diese können in Zukunft ab einem Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Pflege sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr in der Rentenversicherung haben.

Frage : Zählen bei der Berechnung der Beitragsjahre für " besonders langjährig Versicherte " Zeiten, in denen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe bezogen wurden ?

Antwort : Nein. Zudem zählen nicht Zeiten mit freiwilligen Rentenbeiträgen, Arbeitslosengeld II sowie Zeiten aus dem Versorgungsausgleich.

Frage : Sollte ich als Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente gehen ?

Antwort : Das lässt sich pauschal nicht sagen. Denn bei einigen Hartz-IV-Empfängern lohnt es sich, mit dem Renteneintritt zu warten, bei anderen wiederum ist das nicht der Fall. Eine individuelle Beratung ist der in diesem Fall einzig sinnvolle Weg.

Frage : Ich wurde 1953 geboren und bin seit einigen Monaten arbeitslos. Kann ich noch in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gehen ?

Antwort : Nein. Diese Rentenart wird es in Zukunft nicht mehr geben. Sie wird nur noch für Geburtsjahrgänge vor 1952 gezahlt. An den bisherigen Regelungen für diesen Personenkreis ändert sich jedoch nichts.

Frage : Mir wurde eine Altersteilzeitregelung angeboten. Mit der komme ich aber nicht bis zum für mich gültigen Renteneintrittsalter. Was soll ich tun ?

Antwort : Einen solchen Vertrag sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben. Die zeitliche Lücke zwischen Ende der Altersteilzeit und Rentenbeginn würde für Sie erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über diese Situation und versuchen Sie, mit ihm eine für Sie akzeptable Übergangsregelung zu finden. Zu Ihrem frühestmöglichen Rentenbeginn kann Sie Ihr Rentenversicherungsträger beraten.

Frage : Meine Kontenklärung ist abgeschlossen. Mir fehlten Nachweise für einige Arbeitsjahre. Jetzt sind einige Unterlagen wieder aufgetaucht. Können diese Zeiten für die Rente noch berücksichtigt werden ?

Antwort : Ja, das können sie. Stellen Sie einen Überprüfungsantrag bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und fügen Sie die Unterlagen im Original bei.

Frage : Ich bin 1968 geboren. Ich kann schon jetzt absehen, dass ich nicht bis 67 arbeiten kann. Wann kann ich frühestmöglich in Rente gehen ?

Antwort : Sie können unter bestimmten Voraussetzungen bereits eher in Altersrente gehen. Mit Vollendung des 63. Lebensjahres gibt es weiterhin die Möglichkeit, eine Altersrente für langjährig Versicherte zu beziehen. Dazu müssen 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachgewiesen werden. In diesem Fall haben Sie allerdings mit Abschlägen in Höhe von 14, 4 Prozent zu rechnen.

Frage : In meinem Rentenbescheid steht, dass mir die Erwerbsminderungsrente bis zum Alter von 65 Jahren ausgezahlt wird. Allerdings kann ich nach den neuen Regelungen nicht mehr mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Muss ich etwas unternehmen ?

Antwort : Sie müssen sich keine Sorgen machen, denn die Erwerbsminderungsrente wird trotz der damaligen Bescheide automatisch bis zu Ihrer individuellen Regelaltersgrenze weitergezahlt.

Frage : Ich wurde 1952 geboren und habe im Dezember 2006 eine Vertrag über Altersteilzeit mit Laufzeit bis zum 62. Lebensjahr abgeschlossen. Kann ich dann trotz der Neuregelung in Altersrente gehen ?

Antwort : Ja. Aufgrund des besonderen Vertrauensschutzes gelten die bisherigen Regelungen für die Altersrente für langjährig Versicherte. Das betrifft die Versicherten der Geburtsjahrgänge von 1952 bis 1954, welche zudem ihre Altersteilzeitvereinbarung vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen haben.

Frage : Ich bin zu 50 Prozent schwerbehindert und Jahrgang 1956. Wann kann ich frühestmöglich in Rente gehen ?

Antwort : Mit Abschlägen in Höhe von 10, 8 Prozent können Sie frühestmöglich mit 60 Jahren und zehn Monaten in Altersrente gehen. Die Schwerbehinderung von wenigstens 50 Prozent muss zum Rentenbeginn noch vorliegen, und es müssen 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachgewiesen werden. Ohne Abschläge ist in Ihrem Fall ein Rentenbeginn frühestens ab 63 Jahren und zehn Monaten möglich.

Frage : Wo gibt es weitere Informationen für die Rentenversicherten ?

Antwort : In den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger. Aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Veränderungen sind pauschale Angaben schwierig, so dass eine individuelle Beratung in jedem Fall sinnvoll ist.

www.deutsche-rentenversicherung.de