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Volksstimme-Telefonforum Spritze gegen Kinderlähmung ist sicherer als die alte Schluckimpfung

23.05.2007, 04:57

Schutzimpfungen können dabei helfen, Infektionskrankheiten zu vermeiden. Welche wann notwendig sind, beantworteten Impfexperten gestern in einem Volksstimme-Telefonforum. Uwe Seidenfaden notierte einige Fragen und Antworten.

Frage : Können Kinder, die eine Windpockenimpfung bekommen haben, andere Kinder ohne Impfschutz anstecken ?

Antwort : Bei der Varizellen-Impfung handelt es sich um einen Lebendimpfstoff. Nach der Impfung baut der Körper selbst Antikörper gegen die Infektionserreger auf. In dieser Phase besteht prinzipiell die Möglichkeit, andere Menschen mit Windpocken anzustecken. In der Realität ist dieses Risiko, wie langjährige Erfahrungen zeigen, aber äußerst gering. Frisch geimpfte Kinder dürfen deshalb weiter in die Krippe, den Kindergarten oder in die Schule gehen.

Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder Tumorpatienten, die eine Chemotherapie bekommen, sollten allerdings aus Gründen erhöhter Sicherheit besser den Kontakt zu frisch geimpften Personen meiden.

Frage : Meine Frau ist schwanger. Ist für unser erstgeborenes Kind im Alter von 18 Monaten jetzt eine Zweitimpfung gegen Masern-Mumps-R öteln angebracht ?

Antwort : Nach bisherigen Erfahrungen besteht für das ungeborene Kind durch Impfung von Kontaktpersonen einer Schwangeren ( z. B. deren Kindern ) kein erhöhtes Risiko. Schwangere selbst sollten möglichst keine MMR-Impfung erhalten. In der Regel sollte die 1. MMR-Impfung im Alter zwischen elf bis 14 Monaten durchgeführt werden. Um einen lebenslangen Schutz aufzubauen, ist eine zweite Impfung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres notwendig. Eine generelle Altersbegrenzung für die MMR-Impfung besteht allerdings nicht. Die Impfung kann in jedem Alter erfolgen.

Jeder Mensch sollte bis zum 18. Lebensjahr zwei Impfungen erhalten haben.

Frage : Ich bin 68 Jahre und herzkrank. Kommt für mich eine Pneumokokken-Impfung in Frage ? Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen ?

Antwort : Die Impfung ist über 60-J ährigen generell zu empfehlen. Die Impfung wird in der Regel gut vertragen. Denken Sie auch an die jährliche Grippe-Vorsorgeimpfung.

Frage : Meine Krankenkasse sagte, dass sie die Kosten für eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs ( HPV-Impfung ) nicht übernimmt, weil ich mit 20 Jahren dafür zu alt bin. Ist eine Impfung für mich nicht mehr sinnvoll ?

Antwort : Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine HPV-Impfung für Mädchen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. In diesem Alter übernehmen die Kassen die Kosten. Ob für eine Frau über der genannten Altersgrenze noch eine HPV-Impfung ratsam ist, sollte im Einzelfall mit der Gynäkologin oder dem Gynäkologen besprochen werden. Wer beispielsweise seit vielen Jahren in einer festen Partnerschaft lebt, mag sein Infektionsrisiko geringer beurteilen als jemand, der noch ungebunden ist. Letzteren könnte durchaus zu einer HPV-Impfung geraten werden. Sprechen Sie mit Ihrer Kasse, ob im Einzelfall eine Kostenübernahme möglich ist.

Frage : Warum gibt es die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung nicht mehr ?

Antwort : Die Schluckimpfung mit einem Polio-Lebendimpfstoff war mit einen geringen Restrisiko verbunden, das durch die Einführung eines inaktivierten Totimpfstoffs vor neun Jahren eliminiert werden konnte. Um eine Immunisierung zu erreichen, ist eine Mehrfachimpfung erforderlich. Mit der ersten Impfung kann ab dem dritten Lebensmonat begonnen werden. Nach zehn Jahren sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen.

Frage : Meine Frau und ich planen einen Sommerurlaub an der bulgarischen Schwarzmeerküste. Welche Impfungen benötigen wir ?

Antwort :

Zu empfehlen ist eine Hepatitis-A-Impfung und die Impfungen, die auch in Deutschland zu empfehlen sind wie Tetanus, Diphtherie und Kinderlähmung.

Es ist allgemein ratsam, einige Wochen vor Reiseantritt beim Hausarzt nach erforderlichen Impfungen und Schutzmaßnahmen für ein konkretes Reiseziel nachzufragen. Auskünfte erteilen außerdem die Gesundheitsämter und das Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt.

Frage : Ist eine Auffrischung der Keuchhusten-Impfung im Erwachsenenalter erforderlich und wenn ja wann ?

Antwort : Ab einem Alter von zwei bis vier Monaten wird eine Impfung gegen Keuchhusten ( Pertussis ) – meist in Kombination mit einer Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hib ( Haemophilus influenzae Typ b ) und Hepatitis B – empfohlen. Eine weitere Impfung ist zwischen 11 und 14 Monaten erforderlich. Der Impfschutz hält etwa zehn Jahre lang. Danach ist eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Zwar ist der Keuchhusten in erster Linie eine Kinderkrankheit, die mitunter lebensbedrohlich verlaufen kann. Aber auch Erwachsene können sich mit den Pertussis-Erregern infizieren, und diese selbst dann übertragen, wenn sie keine Symptome aufweisen. Das gilt auch für Menschen, die in ihrer Kindheit bereits Keuchhusten hatten. Bei Geburt eines Kindes sollte deshalb überprüft werden, ob nahe Angehörige inklusive der Geschwister gegen Keuchhusten geimpft sind.

Frage : Ich wurde vom Kinderarzt auf eine Schluckimpfung gegen Rotaviren hingewiesen, muss allerdings die Kosten zunächst selbst bezahlen. Meine Kasse will die Kosten anteilig erstatten. Ist das rechtens ? Ich habe gehört, dass die Impfungen Darmschäden verursachen. Stimmt das ?

Antwort : Derzeit gibt es von der Ständigen Impfkommission noch keine generellen Empfehlungen zur Impfprophylaxe.

Der Arzt wird die Impfleistung privat in Rechnung stellen. Das Privatrezept kann dann bei der Kasse eingereicht werden. Es empfiehlt sich, vorab mit der eigenen Krankenkasse über die Kostenübernahme zu sprechen.

Einstülpungen des Darms wurden in seltenen Einzelfällen bei einem früheren Impfstoff gegen Rotaviren festgestellt. Dieser wird jedoch nicht mehr verwendet. Die neuen Impfstoffe wurden extra daraufhin getestet und für sicher befunden. Die Ständige Impfkommission erwägt, die Impfung zu empfehlen.

Frage : Wann ist mit einer Impfung gegen Alzheimer zu rechnen ?

Antwort : Derzeit laufen in Deutschland und anderen Teilen der Welt verschiedene Studien mit einer Impfung gegen die pathologischen Eiweißmoleküle, die bei der Alzheimer Erkrankung auftreten. Dabei müssen mögliche Risiken und der Nutzen abgewogen werden. Erst wenn die Studien positiv verlaufen sind, ist mit einer Einführung einer Alzheimer Impfung zu rechnen.