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Volksstimme-Telefonforum zur Gesundheitsreform Durch Vorsorgeuntersuchungen können Versicherte Geld sparen

21.03.2007, 04:56

Voraussichtlich am 1. April wird eine neue Gesundheitsreform in die Praxis umgesetzt werden. In einer Telefonaktion hatten Volksstimme-Leser die Gelegenheit, sich über die Änderungen bei Vertretern von Krankenkassen und der Ärzteschaft zu informieren. Lesen Sie hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage : Ich war bis vor einem Jahr bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und bin seither ohne Krankenversicherungsschutz. Muss ich mich bei dieser Kasse wieder versichern oder kann ich frei wählen ? Was ist, wenn ich erneut in Zahlungsverzug mit den Beiträgen komme ?

Antwort : Das Gesetz sieht vor, dass derjenige, der zuletzt gesetzlich krankenversichert war, erneut Mitglied seiner letzten Krankenkasse oder des Rechtsnachfolgers dieser Krankenkasse wird.

Bei Nichtzahlung von Beiträgen sind die Kassen verpflichtet, ein Inkassoverfahren einzuleiten und rückständige Beiträge einzufordern. Die Krankenkassen können Säumniszuschläge von fünf Prozent des rückständigen Beitrags erheben. Wer mutwillig nicht zahlt, wird nur noch unaufschiebbare Leistungen erhalten – zum Beispiel bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen sowie im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft. Um finanzielle Überlastungen zu vermeiden, wird es für Bedürftige Zuschüsse der Grundsicherungsträger geben.

Frage : Mein Mann ist Diabetiker und seit zwei Jahren in einem integrierten Versorgungsprogramm ( DMP ). Wird sich etwas an der Belastungsgrenze ändern ?

Antwort : Nein. Für chronisch Kranke gilt grundsätzlich eine maximale Belastungsgrenze für Zuzahlungen von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Alle anderen Versicherten zahlen 2 Prozent.

Frage : Müssen Krebskranke bald die vollen Behandlungskosten zahlen ?

Antwort : Ziel der Gesundheitsreform ist, dass mehr Menschen an den vom gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen empfohlenen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen. Wer das tut, wird, im Fall einer Erkrankung an Brust-, Prostata-, Gebärmutterhals-, Darm- und Hautkrebs, künftig nur ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zuzahlen müssen. Alle anderen müssen zwei Prozent zahlen.

Der Gesetzgeber hat dafür Stichtagsregelungen eingeführt. Für Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren sind ( Männer nach dem 1. April 1962 ) und an einem der oben genannten Tumoren erkranken, gilt die verminderte Belastungsgrenze, wenn sie an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben. Diese Regelung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Für ältere Versicherte gilt, dass sie im Fall einer Krebserkrankung nur bis zu einem Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen belastet werden.

Zusatzfrage : Gilt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen auch, wenn ich an strukturierten Behandlungsprogrammen, z. B. zum Diabetes, teilnehme ?

Antwort : Wenn Versicherte bereits an einem für ihre Krankheit von der Krankenkasse angebotenen Disease Management Programm ( DMP ) teilnehmen, gilt die Zuzahlungsgrenze von einem Prozent auch dann, wenn sie nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben.

Frage : Wird es Änderungen bei der Zuzahlung der vom Arzt verordneten Arzneimittel geben ?

Antwort : Durch die neue Gesundheitsreform werden keine Zuzahlungen erhöht. Durch Rabattverträge, die gesetzliche Krankenkassen mit den Herstellern von Medikamenten schließen, sind bestimmte Medikamente bereits ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit. Auskünfte über die betreffenden Medikamente werden Ihnen die Apotheker, Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erteilen.

Frage : Wird die Praxisgebühr von zehn Euro künftig erhöht werden ?

Antwort : Nein, das ist nicht vorgesehen. Wenn Sie bei der AOK versichert sind, werden sie auch künftig die Praxisgebühr senken können, wenn Sie am Hausarztprogramm teilnehmen. Darin ist geregelt, dass Sie zuerst immer Ihren Hausarzt aufsuchen, der Sie bei Notwendigkeit zum Facharzt überweisen kann. Dafür zahlen Sie einmal im Jahr 20 Euro.

Frage : Ich nehme seit zwei Jahren am Hausarztprogramm meiner Krankenkasse teil. Bleibt das erhalten ?

Antwort : Ja. Daran wird sich mit der Gesundheitsreform nichts ändern.

Frage : Welche Tarife werden die Krankenkassen künftig anbieten ?

Antwort : Versicherte gesetzlicher Kassen haben künftig u. a. die Möglichkeit, Tarife mit Selbstbehalt, Tarife für Nichtinanspruchnahme von Leistungen, variable Kostenerstattungstarife sowie Tarife zur Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abzuschließen.

Für alle Tarife, die die Kassen freiwillig anbieten, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest.

Frage : Meine Frau hat einen Minijob und war bislang über meine Kasse mitversichert. Wird sich an der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung etwas ändern ?

Antwort : Nein. Hier bleibt alles wie bisher.