1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Die Kosten für den Malermeister von der Steuer absetzen

Volksstimme-Telefonforum zur Einkommensteuererklärung für 2006 Die Kosten für den Malermeister von der Steuer absetzen

07.02.2007, 04:56

Auskunft zur Einkommensteuererklärung 2006 gaben gestern am Volksstimme-Telefon Silvia Gnensch, Silvia Götze, Iris Gottschalk und Ingolf Menzel vom Steuerberaterverband Sachsen-Anhalt. Anja Hintze notierte einige Fragen und Antworten.

Frage : Ich habe 2006 meine Wohnung renovieren lassen. Kann ich die Kosten für den Malermeister von der Steuer absetzen ?

Antwort : Ja. Die Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen, die Mieter oder Eigenheimbesitzer in Auftrag geben, wurde deutlich verbessert. Seit dem 1. Januar 2006 sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis zu 3000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 600 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld absetzbar.

Zu den Leistungen zählen allerdings nur Arbeitskosten und Fahrtkosten einschließlich Mehrwertsteuer, nicht hingegen Materialkosten und sonstige gelieferte Ware. Begünstigte Handwerkerleistungen sind beispielsweise das Streichen von Innenwänden, der Austausch von Fenstern, Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Grundstück sowie Schornsteinfeger- und Dacharbeiten.

Tragen Sie die Summe auf der letzten Seite des Mantelbogens ein. Als Nachweis sind Handwerkerrechnungen und Bankbelege nötig, Quittungen für die Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Zusätzlich können nach wie vor Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Wohnungsreinigung oder Gartenpfl ege steuerlich geltend gemacht werden.

" Bei Pflegestufe Kosten zu 20 Prozent ansetzen "

Frage : Mein Vater wird von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Kann er die Pflegekosten bei der Steuererklärung angeben ?

Antwort : Auch Pflege- und Betreuungsleistungen sind seit 2006 steuerlich besser gestellt. Derartige Kosten sind nun bis zu 6000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 1200 Euro im Jahr, absetzbar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden :

Die pflegebedürftige Person muss in Pflegestufe I, II oder III eingeordnet sein oder Leistungen der Pfl egeversicherung beziehen. Gleichbedeutend mit einer Pfl egestufe ist das Merkzeichen " H " oder " Bl " im Schwerbehindertenausweis.

Die Pflege muss im Haushalt erfolgen. Ob im Haushalt des Pflegebedürftigen oder im Haushalt von Angehörigen, spielt keine Rolle. Die Steuervergünstigung steht auch den Angehörigen zu, wenn sie für die Pflegekosten aufkommen.

Das Geld von der Pflegeversicherung muss auf die Aufwendungen angerechnet werden.

Der Höchstbetrag von 1200 Euro gilt nur dann, wenn daneben keine weiteren haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden. Der Steuerabzug ist nur möglich, wenn die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind. Als Nachweis sind Rechnungen und Bankbelege nötig.

Frage : Wie setze ich Kosten für Kinderbetreuung an ?

Antwort : Seit 2006 ist die Abzugsmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Jetzt wird unterschieden, ob die Aufwendungen erwerbsbedingt sind oder ob sie in der Privatsphäre der Eltern entstehen :

Kinderbetreuungskosten sind wie Werbungskosten oder – bei Selbständigen – wie Betriebsausgaben absetzbar, wenn der oder die Alleinerziehende oder wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Anerkannt werden die Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für behinderte Kinder zu zwei Drittel der Kosten, höchstens 4000 Euro je Kind.

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn der oder die Alleinerziehende in Ausbildung, behindert oder dauerhaft krank ist. Bei zusammen lebenden Eltern, also auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, müssen beide Elternteile in Ausbildung, behindert oder dauerhaft krank sein. Oder dies trifft nur auf einen Elternteil zu und der andere Elternteil ist erwerbstätig. Dann sind die Betreuungskosten absetzbar für Kinder bis zum 14. Lebensjahr sowie für behinderte Kinder zu zwei Drittel der Kosten, höchstens 4000 Euro je Kind.

• Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, wenn die oben genannten Bedingungen nicht vorliegen. Dies betrifft auch Alleinverdiener-Elternpaare. Absetzbar sind in diesem Fall die Betreuungskosten für Kinder vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zu zwei Drittel der Kosten, höchstens 4000 Euro je Kind.

Werden Kinder im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses betreut, ist ebenfalls eine Steuerermäßigung möglich. Das kann zum Beispiel eine Tagesmutter sein oder auch die Großeltern, die dafür entlohnt werden.

Frage : Stimmt es, dass Steuerberatungskosten nicht mehr abgesetzt werden können ?

Antwort : Das ist nur teilweise richtig. Bis einschließlich 2005 konnten private Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abgezogen werden, diese Möglichkeit ist ab 2006 weggefallen. Soweit jedoch Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften anfallen ( zum Beispiel für das Ausfüllen der Anlagen N, KAP, V, SO, R oder AUS ), liegen abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor.

Frage : Kann ich die Kosten für einen privaten Umzug in der Steuererklärung angeben ?

Antwort : Die Dienste einer Spedition für einen Umzug aus privaten Gründen wurden bislang von der Finanzverwaltung nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt. Doch nun gilt diese Abzugsmöglichkeit – nicht erst seit dem 1. Januar 2006, sondern für alle noch offenen Fälle seit dem 1. April 2003. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen – und damit auch für die Umzugsspedition – können bis zu 3000 Euro mit 20 Prozent, höchstens 600 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.

Frage : Wie wird die private Altersvorsorge 2006 steuerlich gefördert ?

Antwort : Ab 1. Januar 2006 gilt die dritte Stufe der so genannten Riester-F örderung. Die Altersvorsorgezulage wird erhöht : Die Grundzulage steigt auf 114 Euro und die Kinderzulage für jedes Kind auf 138 Euro. Um die Zulage in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten, der sich nach der Höhe Ihres Einkommens im Vorjahr richtet. Ab 2006 müssen Sie drei Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Dabei ist die Einzahlung inklusive Zulagenanspruch auf einen Höchstbetrag von 1575 Euro begrenzt. Mindestens aber muss der Sockelbetrag von 60 Euro aufgebracht werden.

" Trotz NV-Bescheinigung Steuererklärung abgeben ?"

Der so genannte Sonderausgabenabzug ( Höchstbetrag für Riester-Förderung ) wird für 2006 auf 1575 Euro angehoben. Bis zu diesem Höchstbetrag sind Ihre Eigenbeiträge mitsamt Zulagenanspruch absetzbar. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich allerdings nur dann steuermindernd aus, wenn der Steuervorteil höher ist als die Altersvorsorgezulage. Dies prüft das Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung.

Die gleiche Regelung gilt auch bei der betrieblichen Altersvorsorge für die Gehaltsumwandlung aus dem Nettoeinkommen.

Frage : Wir erwarten im Juli unser erstes Kind. Ist in Hinblick auf das Elterngeld ein Steuerklassenwechsel empfehlenswert und möglich ?

Antwort : Da das Elterngeld auf Grundlage des Netto-Entgeltes berechnet wird, kann ein Steuerklassenwechsel durchaus zu einem günstigeren Ergebnis führen. Lassen Sie Ihren Fall prüfen. Grundsätzlich darf jeder die Steuerklasse ohne Angaben von Gründen wechseln.

Frage : Meine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt noch bis 2008. Muss ich dennoch – wegen der Absenkung des Sparerfreibetrages – eine Steuererklärung abgeben ?

Antwort : Die NV-Bescheinigung bleibt bis 2008 gültig. Sie müssen nur dann eine Erklärung abgeben, wenn Sie höhere Einkünfte erzielen, als im NV- Antrag angegeben.

Frage : Wo bekomme ich die Formulare für die Steuererklärung ?

Antwort : Fordern Sie die Formulare telefonisch beim Finanzamt an. Sie können Ihre Steuererklärung dem Finanzamt auch elektronisch übermitteln. Bei diesem so genannten Elster-Verfahren werden Sie vom Finanzamt bevorzugt behandelt. Das elektronische Formular finden Sie im Internet unter www.elster.de oder auf einer CD-ROM, die beim Finanzamt erhältlich ist. Auch viele Steuerprogramme enthalten die Elster-Formulare.

Frage : Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben ?

Antwort : Wer erklärungspflichtig ist, muss seine Steuererklärung für 2006 bis zum 31. Mai 2007 einreichen. Wer sich steuerlich vertreten lässt, muss – das ist neu – bis 31. Dezember 2007 abgeben. Wer nicht erklärungspflichtig ist, hat zwei Jahre Zeit für die Erklärung.