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Nach dem Erdbeben: Was Italien-Urlauber wissen müssen

Nach dem Erdbeben in Italien sind ganze Ortschaften zerstört. Das Unglück forderte zahlreiche Menschenleben. Gerade im Sommer ist das Land ein beliebtes Reiseziel. Können Urlauber geplante Reisen nun kostenlos absagen?

23.08.2016, 23:01

Wiesbaden (dpa/tmn) - Ein Erdbeben hat Mittelitalien erschüttert - mehr als 200 Menschen kamen ums Leben. Die betroffene Region zwischen Umbrien, Latium und den Marken ist kein klassisches Reiseziel für deutsche Touristen. Aber das Beben war auch in Rom und an der Adria-Küste zu spüren.

Die italienische Hauptstadt liegt rund 150 Kilometer von den verwüsteten Orten entfernt. Was Urlauber jetzt wissen müssen:

Lassen sich geplante Pauschalreisen nach Rom oder an die Adria jetzt kostenlos stornieren?

Nein, sagt der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid, der an der TU Dresden unterrichtet. Dass es gewackelt hat, ist nicht ausreichend. Eine Kündigung wegen höherer Gewalt sei nur gerechtfertigt, wenn die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Das reine Unwohlsein sei nicht ausreichend. Das gilt auch für den Fall, dass Urlauber in Rom oder an der Adria jetzt auf Kosten des Veranstalters früher abreisen wollen.

Aber was ist, wenn Reisende sich jetzt vor Nachbeben fürchten?

Angst ist kein Ratgeber, sagt Schmid. Ein Seismologe müsste dem Experten zufolge zu der Einschätzung kommen, dass das Reiseziel von Nachbeben betroffen sein könnte und diese mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 30 Prozent eintreten. Eine feste Regelung, in welchem Umkreis vom Zentrum Urlauber kostenlos stornieren können, gebe es demnach nicht.

Was ist, wenn Reisende in der betroffenen Region Urlaub machen?

Dann können Pauschalreisende wegen erheblicher Gefährdung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Allerdings müssen sie sich die Mehrkosten, die möglicherweise für die frühere Rückreise entstehen, mit dem Reiseveranstalter teilen, erklärt Schmid.

Paragraph zur Kündigung wegen höherer Gewalt