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Landtag Höhere Diäten für neue Abgeordnete

Im März wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Schon fest steht: Die Neu-Parlamentarier bekommen sofort eine höhere Diät.

Von Michael Bock 21.12.2015, 00:01

Magdeburg l Sobald sich der neue Landtag konstituiert hat, wird die Abgeordneten-Entschädigung von derzeit monatlich 5655 Euro auf 5975,74 Euro erhöht. Das bestätigte eine Landtagssprecherin der Volksstimme. Dies entspricht einer Steigerung um 5,7 Prozent. Grundlage für diesen Betrag ist die Besoldung eines Richters in der Endstufe der Besoldungsgruppe R 1 im Land (ab 1. Juli 2014). Die Richterbesoldung war als Anhaltspunkt genommen worden, weil Richter wie auch Landtagsabgeordnete bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind.

Die Konstituierung des neuen Landtags muss spätestens 30 Tage nach der Wahl erfolgen. Die Diäten-Erhöhung würde also im April erfolgen. Die geplante Anhebung ist Bestandteil der Parlamentsreform, die im November 2014 von allen im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen worden war. Die Reform beinhaltet auch eine schrittweise Verkleinerung des Landtags, niedrigere Hürden für Volksbegehren und Transparenzregeln für Parlamentarier.

Erst im September dieses Jahres hatte die Opposition den Plan für eine noch höhere Grundentschädigung gestoppt. CDU und SPD wollten plötzlich eine Erhöhung auf sogar 6101,23 Euro durchsetzen. Sie begründeten dies damit, dass die Richterbesoldung nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auf eben diese Summe gestiegen sei. Doch Linke und Grüne vereitelten den Vorstoß. Sie bezeichneten den Plan als „absprachewidrig und absolut instinktlos“.

Zuletzt waren die Abgeordnetenbezüge im Jahr 2012 auf Vorschlag einer unabhängigen Diätenkommission von 4797 Euro auf 5655 erhöht worden. Diese Anhebung um 18 Prozent hatte den geballten Zorn der Bürger hervorgerufen.

Bei der vorangegangen Diätenerhöhung war der damalige Landtagspräsident Dieter Steinecke, der nach dem Rücktritt von Detlef Gürth (beide CDU) jetzt erneut dieses Amt übernommen hat, unter der Empfehlung der Diätenkommission geblieben – sehr zum Verdruss vieler Abgeordneter. 2008 wurde die monatliche Grundentschädigung um 175 auf 4662 Euro erhöht. Zum 1. Mai 2009 erfolgte eine weitere Anhebung um 135 Euro auf 4797 Euro.

Ab dem nächsten Jahr werden nicht mehr die Landtagsabgeordneten selbst über ihre Diäten entscheiden müssen – was im Landtag große Erleichterung hervorruft. Künftig erfolgt eine jährliche Anpassung der Höhe der Grund­entschädigung auf Grundlage eines Indexes, der in der Landesverfassung festgelegt wird. Basis soll die Nominallohn-Entwicklung im Land sein. Die unabhängige Diätenkommission, die bisher Empfehlungen zur Grundentschädigung er2arbeitet hatte, hat dann ausgedient.