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AfD Spitzenmann gibt Fehler zu - und bleibt

André Poggenburg räumt „Versäumnisse“ in seinem Finanzgebaren ein. Politische Konsequenzen lehnt er ab.

Von Michael Bock 02.02.2016, 00:01

Magdeburg l Die AfD hat am Montag zu einer Pressekonferenz in die Landesgeschäftsstelle in Magdeburg eingeladen. Diese befindet sich in einem Ärztehaus. In einem schmucklosen Raum gibt Daniel Roi, der Wahlkampfleiter, gleich mal die Richtung vor: „Eine Frage je Pressevertreter wird zugelassen.“

Zunächst redet ohnehin nur einer: Spitzenkandidat Poggenburg. Er war zuletzt wegen seines Finanzgebarens unter Druck geraten. Poggenburg betreibt einen Autokühler-Fachbetrieb. Ja, auf Grund offener Forderungen gab es mehrere Haftbefehle, um eine Vermögensauskunft zu erzwingen, sagt er. Das hatten Medien bereits in der vorigen Woche öffentlich gemacht. Es habe sich vornehmlich um Beträge im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten gehandelt sowie um offene Gebühren und Beiträge. Doch inzwischen sei alles beglichen worden, sagt Poggenburg.

Er räumt zudem ein, dass es gegen ihn auch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegeben habe. Das sei aber gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt worden. „Ich muss den Vorwurf von Versäumnissen eingestehen“, sagt Poggenburg.

Das war’s dann aber auch schon. Politische Konsequenten schließt Poggenburg, der auch Landesvorsitzender ist, aus. „Es gab niemals eine Verhaftung meiner Person, niemals ein Insolvenzverfahren, ich verfüge über ein absolut sauberes polizeiliches Führungszeugnis“, sagt Poggenburg. Darum, so fügt er hinzu, „wirkt das übergroße Medieninteresse ein wenig befremdlich“. Wenig später spricht er von einer „Medienkampagne“.

Rückendeckung bekommt er von der eigenen Partei. Der AfD-Landesvorstand habe sich am Wochenende „vollständig hinter André Poggenburg gestellt“, sagt Roi. Es habe einige kritische Stimmen zum Sachverhalt gegeben, „aber keine Umsturz-Anträge“.

In der Debatte um Waffengewalt gegen Flüchtlinge verteidigt Poggenburg die Bundesvorsitzende Frauke Petry. Er verstehe deren Aussage so, dass der Einsatz von Schusswaffen das „allerletzte Mittel“ sei, sagt er. „Der Einsatz von Schusswaffen, das kann Abschreckung sein, das kann ein Warnschuss sein, wenn Leib und Leben bedroht sind.“ Petry hatte gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, und dabei „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen.“ Damit löste sie einen Proteststurm aus.

Am Montag rudert Petry etwas zurück. Mit dem Ko-Vorsitzenden Jörg Meuthen veröffentlicht sie eine Erklärung. „Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“, heißt es. Die Partei strebe „keinerlei Verschärfung der diesbezüglich geltenden Rechtslage oder Praxis an“.

Für zusätzliche Empörung hatte Petrys Stellvertreterin Beatrix von Storch gesorgt. Sie antwortete im sozialen Netzwerk Facebook auf die Frage, ob sich der Schusswaffengebrauch auch gegen Frauen und Kinder richten solle, mit „Ja“. Später schob sie eine Präzisierung nach: „Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig“, so dass der Einsatz hier unter Umständen zulässig sein könne.

Poggenburg kommentiert das so: „Die AfD steht natürlich in jeder Hinsicht für Gleichberechtigung. Und wenn eine Frau einen Polizisten angreift und dessen Leib und Leben bedroht und der Gebrauch der Schusswaffe nötig ist, ist das genau der Fall wie bei einem Mann.“

SPD-Chef Sigmar Gabriel erneuert indes seine Forderung nach einer Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Die Behörden dürften nicht erst warten, bis die AfD in weitere Landtage einziehe.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dem die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz obliegt, sagt, das Bundesamt prüfe fortlaufend, ob Organisationen die Kriterien für eine Beobachtung erfüllten. Sollte dies der Fall sein, würde der Verfassungsschutz „in eigener Verantwortung einen Beobachtungsvorgang beginnen“.