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Abwasser Kanalstreit bis zur letzten Instanz

Bis zu 80 000 Haushalte sollen nachträglich Abwasserbeiträge bezahlen. Viele lassen sich das nicht gefallen und organisieren jetzt Klagen.

Von Jens Schmidt 09.04.2016, 01:01

Magdeburg l Das Initiativen Netzwerk „Kommunal-abgabengesetz“, kurz INKA, macht ernst. „Wir sind entschlossen, den Rechtsweg bis zu Ende zu gehen“, sagt dessen Sprecher Wolf-Rüdiger Beck. Das heißt: Bundesverfassungs-gericht Karlsruhe. Die Initiative, die Protest-Vereine aus ganz Sachsen-Anhalt vertritt, hat eine Musterklage organisiert. Zu Grunde liegt der Fall eines privaten Hauseigentümers, der in der Region Bitterfeld einen nachträglichen Anschlussbeitrag von 7000 Euro zahlen soll.

Was heißt nachträglich? Die Anlagen wurden oft schon vor 15 oder gar 20 Jahren fertig gestellt, die Gemeinden hatten aber bislang keine Beiträge kassiert. Sie hatten nach alter Gesetzeslage dafür auch ewig Zweit. Der Landtag beschloss 2014 daher eine zehnjährige Verjährungsfrist – gab den Kommunen aber 2015 noch ein Jahr Zeit, ihre Versäumnisse nachzuholen.

Viele Bürger halten das für verfassunsgwidrig. Denn Karlsruhe hatte 2013 entschieden: Gemeinden dürfen nicht ewig lange alte Rechnungen aufmachen. Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit für den Bürger wiegen schwerer als das kommunale Finanzinteresse. Die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt meinen aber: Das eine Jahr Übergangsfrist für die Gemeinden gehe in Ordnung – aus Gründen des Vertrauensschutzes; schließlich gab es bis 2014 ja keinen Grund zur Eile. Der von der Initiative vertretene Hauseigentümer verlor seinen Prozess im Februar. Nun ging eine Beschwerde an die nächst höhere Instanz, ans Bundesverwaltungsgericht Leipzig. „Meistens werden solche Beschwerden abgelehnt. Ist das aber der Fall ist der Weg frei fürs Bundesverfassungsgericht in Karslruhe.“ Die Initiative setzt auf die letzte Instanz.

Die Musterklage ist die einzige Möglichkeit, die Prozesskosten im Rahmen zu halten. Die liegen pro Instanz zwischen 3000 und 5000 Euro. Schließen sich viele zu einer Musterklage zusammen, werden die Kosten geteilt. Wichtig dabei: Der Verband muss die Widersprüche der Bürger für die Zeit des Verfahrens ruhen lassen. Macht er das nicht, müssen die Leute zahlen oder individuell klagen.

Eine Bürgerinitiative aus dem Landkreis Börde versucht daher, mit dem Wolmirstedter Verband eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. „Doch es mangelt an Kooperationsbereitschaft vom Verband“, sagt Stefan Heinrichs von der Initiative. In deren Region sind im Mittel zwischen 5000 und 10 000 Euro für die Abwassererschließung fällig.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hatte die Verbände gebeten, die Widersprüche bis zur rechtlichen und politischen Klärung auf Eis zu legen. Doch erste Verbände, wie Bode-Wipper, halten sich nicht daran. „Die Landesregierung hält ihre Versprechen nicht“, sagt Holger Neumann, Landeschef des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“. Er legte ein Forderungspapier für ein neues Abgabengesetz vor. Hauptpunkte: Die einjährige Kassier-Frist für die Verbände muss nachträglich gestrichen werden. Und: Kommunen sollen nicht mehr gesetzlich gezwungen werden, Beiträge zu erheben. Darüber sollen die Gemeinden frei entscheiden. Die Intention: Ohne Zwang würden viele Gemeinden die Alt-Rechnungen zerreißen, um sich Prozesse und Ärger mit dem Bürger zu ersparen.