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Laserpointer 38 Straftaten in drei Jahren

Nach dem Angriff auf einen Hubschrauberpiloten in Zerbst warnen Ermittler und Augenärzte vor Missbrauch.

13.05.2016, 23:01

Magdeburg/Zerbst (dpa) l Laserpointer können Piloten gefährlich blenden. Die Polizei in Sachsen-Anhalt hat von 2013 bis April 2016 insgesamt 38 solcher Straftaten registriert. Das ergab eine Auswertung des Landeskriminalamts (LKA). „Mit einer Ausnahme richtete sich der Einsatz des Laserpointers gegen Flugmaschinen“, teilte ein LKA-Sprecher mit. Zuletzt ging die Zahl der gemeldeten Fälle zurück.

Im Jahr 2014 wurden 18 Fälle registriert – 2015 waren es nur noch 6. Eine Erklärung für den Rückgang gebe es nicht, sagte der LKA-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich fielen Schwankungen bei geringen Fallzahlen stärker auf. Die Blendangriffe könnten schwere Folgen haben. „Das ist in manchen Fällen ein Dummerjungenstreich, der ganz schön gefährlich werden kann.“

Laserpointer können Augen schwer schädigen. Grundsätzlich irritiere der Laser den Piloten, der könne seine Instrumente nicht beobachten und seinen Job vorübergehend nicht machen, erklärte ein Sprecher des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands. „Das ist großer Unsinn“, warnte er. Rein theoretisch könne es auch zu bleibenden Schäden auf der Netzhaut in Form von Verbrennungen kommen.

Erst Anfang Mai war ein Hubschrauberpilot der Bundespolizei während eines Fluges mit einem Laserpointer geblendet worden. Die kleinen Geräte fabrizieren meist rote oder grüne Lichtpunkte und werden eigentlich bei Vorträgen eingesetzt. Mit zunehmender Stärke werden die Strahlen für das menschliche Auge gefährlich.

Der Hubschrauberpilot musste den Überwachungsflug über der Stadt Zerbst abbrechen und sich ärztlich behandeln lassen. Vorher jedoch lotste er noch aus der Luft einen Streifenwagen zum Ausgangspunkt des Angriffs. Dort stellten die Beamten vier Verdächtige, die 28 bis 32 Jahre alt waren.

Gegen sie wird nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt, wie eine Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Magdeburg sagte. „Es wird nun weitere Vernehmungen geben.“ Laut Strafgesetzbuch ist schon der versuchte gefährliche Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr strafbar.

Wer hinter solchen Angriffen steckt, bleibt meist unklar. In den Fällen aus den Vorjahren wurden laut LKA-Auswertung nur dreimal Verdächtige ermittelt. Einmal waren dabei Kinder die mutmaßlichen Blender, sagte der Sprecher. In fast allen Fällen wurden Piloten attackiert; einmal zudem eine Straßenbahn in Halle. In zwei Fällen seien die Betroffenen leicht verletzt worden, ihre Sehfähigkeit war laut LKA vorübergehend eingeschränkt.

Die meisten Blendangriffe in Sachsen-Anhalt wurden rund um den Flughafen Halle-Leipzig gemeldet. 29 Mal wurde versucht, Flugzeuge zu stören. Grundsätzlich würden Anzeigen da aufgenommen, wo die Taten passierten, erklärte der LKA-Sprecher. Deswegen sei davon auszugehen, dass das Fälle seien, die über dem Boden von Sachsen-Anhalt passiert seien – soweit der Pilot das konkret feststellen konnte. „Das ist ja vielleicht aus der Luft nicht immer ganz so einfach.“