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BußgeldfalleAutofahrer müssen beim Überholen aufpassen

Rund 70 Prozent aller Pkw sind zu breit für den linken Fahrstreifen in Baustellen. Die Polizei schreibt fleißig Knöllchen.

Von Matthias Fricke 29.09.2016, 01:01

Magdeburg l Die meisten Pkw sind schlicht zu breit für diese Fahrspuren. Skurril: Das wissen die Fahrer in den häufigsten Fällen gar nicht. Trotzdem hagelt es Verwarngeld-Bescheide der Polizei.

Martin Opolka erging es auf der Autobahn 14 in Höhe Könnern am 5. September so. Mit seinem Jaguar fuhr er durch eine Baustelle auf der Behelfs-Überholspur. Auf der Brücke bemerkte er einen Polizisten mit Kamera und Teleobjektiv. „Ich war mir keines Vergehens bewusst“, sagt der 51-Jährige, der jährlich 80.000 Kilometer in Deutschland unterwegs ist. Doch das böse Erwachen kam einige Tage später. Die Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt forderte ihn auf, 20 Euro Verwarngeld zu zahlen.

Der Grund: Er habe das Verkehrszeichen 264 (Fahrbahnbreite) nicht beachtet. In seiner Zulassung ist zwar die Breite seines Autos mit 1,87 Meter angegeben. Von Spiegel zu Spiegel sollen es aber 2,07 Meter sein. Sieben Zentimeter zu viel. Er nahm daraufhin das Maßband und setzt von Außenseite zu Außenseite am Mini-Cooper seiner Frau an. Der Kleinwagen hätte mit 2,04 ebenfalls nicht durch die Baustelle fahren dürfen. Ähnlich ist es auch bei einem VW Golf. Der zeigt laut Kfz-Schein 1,78 Meter an, für die Polizei sind aber die Außenmaße entscheidend. Sie betragen in diesem Fall 2,04 Meter.

Der ADAC hat 280 Automodelle untersucht und festgestellt, dass rund 70 Prozent breiter sind als das Limit. Und die Autos werden mit moderneren Spiegeln immer breiter.

Für die Polizei könnte dieser Umstand eine Lizenz zum Gelddrucken sein, denn kaum jemand weiß, dass erstens nur die Außenmaße der Spiegel gelten und zweitens, wie breit ihr Auto tatsächlich ist. Da hilft nur ein Bandmaß oder die Bedienungsanleitung.

Der Leiter des Einsatzdienstes der Autobahnpolizei Börde, Polizeihauptkommissar Thomas Baumann, bestätigt, dass an jenem 5. September zwölf Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben worden sind. „Nach einer Liste kontrollieren wir das Außenmaß der Fahrzeuge und im Verdachtsfall wird ein Foto mit dem Fahrer gemacht“, erklärt er. Von Abzocke könne aber keine Rede sein, meint auch Jörg Kuske vom Innenministerium. Es gebe „nur hin und wieder“ Kontrollen.

Für die Beschilderung ist die Landesstraßenbaubehörde zuständig. Deren Präsident Uwe Langkammer: „Wir sind auf der einen Seite angehalten, bei Baustellen möglichst viele Behelfs-Fahrstreifen zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite stoßen wir bei vierspurigen Autobahnen an unsere Grenzen.“

Das Mindestmaß für eine Fahrspur liegt bei 2,50 Meter. Da ein seitlicher Sicherheitsabstand von 25 Zentimetern vorgeschrieben ist, kamen die Behörden auf jene zwei Meter.

Alle Vorstöße für eine Neuregelung dieser 2,50-Meter-Richtlinie durch das Bundesverkehrsministerium scheiterten bisher, so dass einige Bundesländer ein „2,10-Meter-Schild“ aufstellten. Voraussetzung ist dafür eine tatsächliche Fahrbahnbreite von mindestens 2,60 Meter. Langkammer: „Wir werden jetzt auch in Sachsen-Anhalt prüfen, ob das möglich ist.“ Dies dürfte die Zahl der Knöllchen zumindest eindämmen. S-Klasse, 5er BMW, Volvo V60 und Co. müssten sich dann dennoch in die rechte Spur einordnen.