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Gartenabfälle Gartenfeuer-Streit ist Dauerbrenner

Den Gartenabfall verbrennen? Schwierig. Jeder Landkreis hat seine eigene Regel, vom totalen Verbot bis zur halbjährlichen Erlaubnis.

Von Anne Toss 17.10.2016, 01:01

Magdeburg l Es gibt viele Gründe für ein Gartenfeuer: Das Volumen der Bio-Tonne ist zu klein, der Weg zur Grünschnittabgabestelle zu lang, und auch eine Kompostierung kann aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein. Doch immer mehr Landkreise setzen den Gartenfeuern ein Ende.

Der Bördekreis ist gespalten. Seit rund acht Jahren wird hier über ein Verbot diskutiert, Feuer-Verfechter und Kritiker stehen sich gegenüber. Zurzeit ist es wieder soweit: „Die Brennordnung des Landkreises ist auf dem Prüfstand“, bestätigt Danny Schonscheck, Leiter des Fachdienstes Wirtschaft des Bördekreises. Der Trend gehe hin zum Kompostieren oder zur Entsorgung des Grünschnitts. Und das sind laut Schonscheck auch die besseren Alternativen: „Verbrennen ist eine Belastung für Umwelt und Mensch.“ Landrat Hans Walker (CDU) will aus diesem Grund in Zukunft den kreisfreien Städten und Landkreisen folgen, die sich bereits für ein grundsätzliches Verbrennungsverbot entschieden haben.

Das stößt auf Kritik. Im September hatten sich bereits mehrere Ortsbürgermeister gegen die Abschaffung der Gartenfeuer ausgesprochen. Sie führen das Risiko der illegalen Müllentsorgung in der Landschaft ins Feld, sowie die erhöhte Umweltbelastung durch Fahrzeugtransporte, die zukünftig durch den Abtransport des Grünschnitts von Sammelplätzen entstehe. „Wir leben in einer ländlichen Gegend, Verbrennen ist hier eine ewige Tradition. Daher ist das auch ein sensibles Thema“, bestätigt Schonscheck. Trotzdem sei die Intention weiterhin, das Verbot einzuführen. „In zwei, drei Monaten wird eine Entscheidung gefällt“, sagt Schonscheck.

Dass es in Sachsen-Anhalt eine Bandbreite an verschiedenen Vorschriften gibt, beruht auf einem Beschluss der 1990er Jahre, der die Landkreise ermächtigt hat, selbst Regelungen zur Gartenabfallverbrennung einzuführen. So ist es unter anderem in den Landkreisen Stendal und Harz sowie im Altmarkkreis Salzwedel noch erlaubt, innerhalb zeitlich begrenzter Perioden und unter Beachtung bestimmter Auflagen Gartenabfälle zu verbrennen.

Die Unterschiede der Regelungen sind erheblich. Einige Beispiele: Im Landkreis Stendal darf im zugelassenen Verbrennungszeitraum nur ein Feuer auf dem Gartengrundstück brennen. Außerdem muss der Verbrennungsvorgang innerhalb von zwei Stunden beendet sein. Bei Verstößen droht der Landkreis Geldbußen von bis zu 100 000 Euro an. Im Vergleich dazu werden Vergehen im Nachbarkreis Salzwedel eher milde geahndet: Nur bis zu 500 Euro soll die Ordnungswidrigkeit hier kosten. Dort dürfen je Feuer nur höchstens zwei Kubikmete brennen. Besonders moderat im Kreis Salzwedel ist der Erlaubniszeitraum von sechs Monaten – einmalig in Sachsen-Anhalt. Im Harz sind Gartenfeuer nur in einigen Gemarkungen erlaubt. Hier gilt: Wer Abfälle bereits im Frühjahr verbrannt hat, darf im Herbst nicht noch einmal verbrennen.

Annette Leipelt, Landesgeschäftsführerin vom Naturschutzbund (Nabu) in Sachsen-Anhalt, setzt sich für Verbote von Gartenfeuern ein. Durch Gartenabfallverbrennungen komme es bei bestimmten Witterungen – zum Beispiel bei Inversionswetterlagen – zu einer Rauch- und damit auch hohen Feinstaubbelastung der Luft. „In der Vergangenheit haben Asthmatiker oft über gesundheitliche Beeinträchtigungen geklagt und beim Nabu angerufen“, berichtet sie.

Gerade im Herbst, einer regenreichen Zeit, läge der Qualm vom Verbrennen nasser Abfälle meist über den Städten. „Hier müssen auch entsprechend Kontrollen stattfinden. Die Regelungen der Landkreise sind ja oft sehr weitgehend, aber sie müssen dann auch durchgreifen. Steht da wirklich das Ordnungsamt mit der Uhr und überprüft, ob das Feuer nach zwei Stunden aus ist?“, fragt Leipelt.

Eine geeignete Alternative ist für sie die Biotonne, „das ist eine praktische Sache, der Zwang zum Verbrennen ist damit eigentlich nicht mehr da“. Doch in größeren Gärten fällt oftmals mehr Abfall an, als in die Biotonne hineinpasst. In Magdeburg zumindest darf Gartenabfall in eingeschränktem Umfang zu Sammelplätzen gebracht werden. Eine Alternative zum Gartenfeuer, die viele Bürger nutzen, wie die regelmäßigen Autoschlangen an den Sammelplätzen belegen.

Christian Ehrlich vom Landesamt für Umweltschutz erinnert sich, dass Halle direkt nach der Wende ein Verbrennungsverbot eingeführt hat. Grund war auch damals schon die enorme Luftbelastung. Die Gartenabfallverbrennung habe da noch eins drauf gesetzt und sei deshalb in der Saalestadt verboten worden.

Besonders betroffen von den Verbrennungsregelungen sind die Kleingarten-Siedlungen. Laut Peter Riebeseel, Präsident des Landesverbands der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt, wurde und wird das Thema auf Tagungen heiß diskutiert. „Dort, wo noch verbrannt werden darf, hat dies nicht nur bei einigen Gartenfreunden Freude ausgelöst, sondern bei der Bevölkerung erneut für Empörung gesorgt“, sagt Riebeseel.

Vom Prinzip her sei man gegen das Verbrennen, „es passt nicht mehr in unsere Welt, eigentlich kann alles kompostiert werden“. Darüber hinaus sei es ja auch das Bestreben der Gartenfreunde, die Umwelt zu schützen und „es ist nicht so schön, wenn beißender Qualm neben Krankenhäusern, Kinder- und Alteneinrichtungen aufsteigt“.

Der Präsident sieht die Gartenfeuer-Diskussion auch als Ansporn: „Vielleicht können die Kleingärtner den anderen mit gutem Beispiel vorangehen und das Verzichten schon trainieren.“ Das Präsidium des Landesverbandes gehe übrigens davon aus, dass in absehbarer Zeit das Verbrennen im gesamten Bundesland verboten sein wird. Meinung