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Quälerei Hunderte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Der Anblick gequälter und verwahrloster Tiere ist grauenhaft. Doch lange nicht alle Tierquäler werden erwischt.

19.02.2017, 14:55

Magdeburg/Halle (dpa) l Trotz empfindlicher Strafen gibt es in Sachsen-Anhalt teils gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Interessen, Vernachlässigung und Desinteresse bei der Haltung von Tieren, aber auch Lust am Quälen sind nach Erkenntnissen von Ermittlern und Tierschützern die Hauptursachen dafür, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Nicht immer können Tiere von Leid erlöst werden, weil Anzeigen zu spät gestellt werden oder Bürokratie ein schnelles Eingreifen verhindert.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg zählte im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt 479 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. "Viele Anzeigen stammen von Organisationen, die die Situation in Mastbetrieben oder Hühnerfarmen anprangern", sagte Sprecher Klaus Tewes. Bis zu drei Jahre Haft sehe das Gesetz für das Misshandeln von Tieren vor.

Die Zahl der Anzeigen sei vor allem deshalb hoch, weil die Tiere Mitleid erregten. "Wenn es um das Leid von Tieren geht, kennen die Leute kein Pardon – zu Recht", sagte Tewes. Tierquälerei sei eine Straftat. Allerdings würde auch viele Verfahren eingestellt. Mancher zeige schon seinen Nachbarn an, weil der seine Katze nachts draußen lasse. Da müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden.

"Das Problem ist, es zieht sich oftmals lange hin, ehe wirklich gehandelt wird, und die Tiere leiden", kritisierte eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes in Bonn. "Da muss leider in der Praxis erst sehr viel vorfallen, ehe wirklich von den Behörden gehandelt wird oder Menschen den Mut finden, das auch anzuzeigen", beklagte sie.

In die Schlagzeilen geriet in Sachsen-Anhalt ein Fall aus Stendal, wo einem Pferdewirt mehr als 70 Tiere entzogen wurden. Anlass waren Hilferufe besorgter Bürgern und monatelange Ermittlungen der Behörden. Die Pferde waren letztlich in einem erbärmlichen Zustand. Inzwischen sind sie nach Angaben des Landkreises in Obhut der Behörden, bis das Verwaltungsgericht über den Einspruch des Halters entschieden hat.

Laut Tewes reichen die zur Anzeige gebrachten Fälle von unsachgemäßer Haltung bis zu schlimmen Misshandlungen und Quälereien – "wenn Hunde hinter einem Auto hergeschleift oder Igel als Fußball durch die Gegend geschleudert werden".

Die Gerichte haben aber auch mit der Haltung von Nutztieren zu tun, etwa wenn Geflügel oder Schweine in zu kleinen Ställen gehalten oder auch qualvoll getötet werden. "Wir gehen davon aus, dass viele Tierquälereien nicht angezeigt werden oder von der Polizei kein Täter ermittelt werden kann", beklagte die Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes.