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Abwasser Anschluss-Regelung vor Verfassungsgericht

In Sachsen-Anhalt sind die Regelungen für Abwasser-Altanschließer jetzt ein Fall für das Verfassungsgericht, ausgelöst durch neue Bescheide.

16.10.2016, 08:54

Dessau-Roßlau (dpa) l Seit langem wird heftig um die nachträglichen Gebührenbescheide für alte Abwasseranschlüsse gestritten – jetzt beschäftigt sich das Landesverfassungsgericht mit den Beiträgen. Das Gericht hat für Dienstag in Dessau-Roßlau eine Verhandlung zum Thema angesetzt. Eine Entscheidung wird erst in den kommenden Monaten erwartet. Die Linken-Fraktion im Landtag hatte einen Normenkontrollantrag gestellt. Sie hält einen Passus im geänderten Kommunalabgabengesetz für verfassungswidrig.

Danach war es Zweckverbänden per Übergangsregelung erlaubt, bis zum Jahresende 2015 auch über die eigentlich gesetzte Frist von zehn Jahren hinaus Gebühren für ältere Abwasseranschlüsse einzuziehen.

Der Stichtag führte noch einmal zu einer Welle von Zehntausenden verschickten Bescheiden. Fraglich ist, ob diese nachträglichen Forderungen über die Frist hinaus zulässig sind. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Regelungen im Februar gebilligt. Das Innenministerium empfahl den Gemeinden dennoch, die Beiträge bis zur rechtssicheren Entscheidung nicht einzutreiben.

Vor knapp einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz betroffenen Altanschließern in Brandenburg Recht gegeben. Es erklärte mehrere Bescheide für unwirksam.