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AbwasserRichter entscheiden zu Altanschließern

Eine Übergangsregelung sorgt für nachträgliche Gebührenbescheide für alte Abwasseranschlüsse. Jetzt entscheidet das Verfassungsgericht.

Von Franziska Höhnl, dpa 22.01.2017, 17:37

Dessau-Roßlau (dpa) l In Zehntausenden Haushalten flatterten 2015 Briefe mit Gebührenbescheiden ein – für oft lange zurückliegende Abwasseranschlüsse. Grund dafür ist eine Übergangsvorschrift in Sachsen-Anhalt. Die Linken-Fraktion rief das Landesverfassungsgericht an. Am Dienstag verkünden die Richter in Dessau-Roßlau ihr Urteil.

Worum dreht sich der Konflikt?

Im Kern geht es um die Frage, wie lange ein Haushalt nachträglich noch für einen Wasseranschluss zur Kasse gebeten werden darf. Bei diesen sogenannten Altanschließerfällen treiben die Zweckverbände oft Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte, nach dem Bau oder Anschluss von Abwassersystemen noch Gebühren dafür ein. Im Konflikt, den die Verfassungsrichter jetzt beurteilen, geht es um eine Übergangsregelung. Sie hatte 2015 zu einer Flut an Gebührenbescheiden geführt. Während die Regierung davon überzeugt ist, dass die Regelung rechtmäßig ist, hat sich die Linken-Fraktion als Opposition an das Landesverfassungsgericht gewandt.

Wen betrifft es?

In Sachsen-Anhalt sind nach Angaben des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer etwa 85.000 Haushalte betroffen. Allein im Jahr 2015 wurden demnach mehr als 78.000 Bescheide mit einem Volumen von 77 Millionen Euro verschickt. Für den Einzelnen geht es um Forderungen von bis zu vielen tausend Euro. Rund 36.000 Betroffene, also etwa die Hälfte der zuletzt angeschriebenen Sachsen-Anhalter, hätten Widerspruch eingelegt, sagte ein Verbandssprecher.

Wie kam es zu dem Streit?

In Sachsen-Anhalt galt viele Jahre überhaupt keine zeitliche Obergrenze für nachträgliche Bescheide. Nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2013 zu einem Fall aus Bayern änderte sich das. Die obersten Richter hatten festgelegt, dass die Beiträge nicht beliebig lang nach Anschluss erhoben werden dürfen. Viele Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, änderten daraufhin ihr Kommunalabgabengesetz. Im Land gilt seitdem eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Eigentlich. Denn es gibt eine Übergangsregelung: Bis zum Stichtag Ende 2015 wurde diese zeitliche Obergrenze außer Kraft gesetzt. Das führte zu einer Flut an Bescheiden im vergangenen Jahr – und ließ den Streit hochkochen.

Was geschah bisher?

Die Altanschließer-Beiträge beschäftigen nicht zum ersten Mal die Justiz. Im Februar 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Regelungen als rechtmäßig eingestuft. Das Innenministerium empfahl den Gemeinden dennoch per Erlass, auf das Eintreiben der Gebühren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu verzichten. Auch der Landtag stimmte im Sommer für eine Lockerung: Zweckverbände können auf das Eintreiben der Gebühren bis zur gerichtlichen Klärung verzichten. Beide Empfehlungen sind nicht verpflichtend.

Was geschah bisher?

Die Altanschließer-Beiträge beschäftigen nicht zum ersten Mal die Justiz. Im Februar 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Regelungen als rechtmäßig eingestuft. Das Innenministerium empfahl den Gemeinden dennoch per Erlass, auf das Eintreiben der Gebühren bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu verzichten. Auch der Landtag stimmte im Sommer für eine Lockerung: Zweckverbände können auf das Eintreiben der Gebühren bis zur gerichtlichen Klärung verzichten. Beide Empfehlungen sind nicht verpflichtend.

Sind die Regelungen in Sachsen-Anhalt ein Einzelfall?

Nein, die Diskussion gibt es in vielen Bundesländern, vor allem im Osten. Hintergrund ist hier, dass nach der Wiedervereinigung viele Kläranlagen und Leitungen teuer neu gebaut wurden, aber zunächst auf das Eintreiben von Beiträgen verzichtet wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte bereits mit den Brandenburger Regelungen zu nachträglichen Anschlussgebühren zu tun. Es erklärte sie für unwirksam. Auf dieses Urteil verweisen Kritiker der Übergangsvorschrift in Sachsen-Anhalt und hoffen auf eine ähnliche Entscheidung. Gegenstimmen meinen, die Fälle in Brandenburg seien ganz anders gelagert.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Das kommt ganz darauf an. In Brandenburg hatten die Instanzen die Regelungen des Landes für rechtmäßig erklärt – erst der Gang nach Karlsruhe brachte 2015 endgültige Klärung. Ähnliches könnte auch in Sachsen-Anhalt passieren. Werden die Regelungen für unwirksam erklärt, könnte ein langer Streit darüber folgen, wer sein Geld zurückbekommt – und wer die dann fehlenden Einnahmen der Zweckverbände kompensiert. In Brandenburg wird derzeit um mögliche Schadensersatzforderungen an das Land gestritten.

Welche Folgen könnte das Urteil haben?

Das kommt ganz darauf an. In Brandenburg hatten die Instanzen die Regelungen des Landes für rechtmäßig erklärt – erst der Gang nach Karlsruhe brachte 2015 endgültige Klärung. Ähnliches könnte auch in Sachsen-Anhalt passieren. Werden die Regelungen für unwirksam erklärt, könnte ein langer Streit darüber folgen, wer sein Geld zurückbekommt – und wer die dann fehlenden Einnahmen der Zweckverbände kompensiert. In Brandenburg wird derzeit um mögliche Schadensersatzforderungen an das Land gestritten.

Wer kann sich beim Erfolg vor den Verfassungsgerichten Hoffnung auf Rückzahlung machen?

Rein rechtlich müssten alle ihr Geld zurückbekommen, die gegen die Bescheide in Widerspruch gegangen seien, sagte ein Sprecher des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer. Wer in Treu und Glauben die im Nachhinein als verfassungswidrig erklärten Beiträge gezahlt habe, könnte auf den Kosten sitzen bleiben. "Das ist Gift für den sozialen Frieden." Einige Zweckverbände in Brandenburg zahlten deshalb allen Altanschließern die Beiträge zurück, andere nicht.