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AfD-Fraktion Anti-Merkel-Aufkleber muss entfernt werden

Ein umstrittener Aufkleber im Landtag von Sachsen-Anhalt muss entfernt werden. Er prangert an einer Tür in der AfD-Fraktion.

27.06.2016, 16:30

Magdeburg (dpa) l Der Anti-Merkel-Aufkleber an der Tür eines AfD-Abgeordneten im Magdeburger Landtag muss entfernt werden. Die Fraktionsgeschäftsführer seien am Montag bei einem Treffen überein gekommen, dass politische Werbung an den Türen in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Landtags unzulässig sei, teilte ein Landtagssprecher mit.

An der Tür zum Büro des Abgeordneten Mario Lehmann prangte in großen Buchstaben und in altdeutscher Schrift "Merkelmussweg". Aber auch an einigen anderen Büros waren nach einer Bestandsaufnahme der Verwaltung Aufkleber oder Plakate angebracht. An ihnen hatte allerdings – wie etwa im Falle von Werbung für das Bauhaus-Jubiläum 2019 – kaum jemand Anstoß genommen.

Den Fraktionen wurde nun eine Frist bis zum 5. August gesetzt, die Werbung zu entfernen. An dem Treffen der Geschäftsführer nahmen alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen teil, darunter auch die rechtspopulistische AfD. Auf eine schriftliche Presseanfrage zu einer Reaktion zu dem Aufkleber hatte die AfD nicht reagiert.

Die übrigen Fraktionen hatten den Aufkleber, der unmittelbar in der Nähe zum Haupteingang der Kantine angebracht worden war, dagegen scharf kritisiert. Ein CDU-Sprecher meinte, die Auseinandersetzung mit der AfD sei besser im Plenum aufgehoben. Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel bemerkte, der Aufkleber an der AfD-Tür offenbare mehr über den Stil des Abgeordneten, als er die Würde des Hauses angreifen könne.

In der Hausordnung des Landtags ist Werbung klar geregelt. "Es ist verboten, Spruchbänder, Flugblätter oder ähnliche Informationsmaterialien, mit denen Einfluss auf den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess genommen werden kann oder soll, in das Landtagsgebäude zu verbringen (...)", heißt es in Paragraf 18. Ausnahmen gelten allerdings für Abgeordnete, sofern sie die Werbung nur in den eigenen Räumen oder auf den Fraktionsfluren im Landtag betreiben.