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Aufsichtsbeschwerde Überzogene Reaktionen

Zu Recht hat Staatssekretär Hubert Böning die Besorgnisse aus der Bevölkerung aufgegriffen.

Von Michael Bock 20.06.2017, 13:00

Der Landtag befasst sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Justizstaatssekretär Böning. Ganz klar: Die richterliche Unabhängigkeit ist das Fundament der Gewaltenteilung. So soll die Rechtsprechung gegen Einflussnahmen der Regierung, des Parlaments und der Parteipolitik abgeschirmt werden. Dieser Pfeiler ist unumstößlich.

Nun ist Böning unter Beschuss geraten, weil er beim Landgericht nachgefragt hat, ob das Berufungsverfahren gegen einen extrem gefährlichen Mann vorgezogen werden könne. Hat er so in die richterliche Unabhängigkeit eingegriffen? Der Bundesgerichtshof hält ein Vorgehen wie das von Böning für zulässig. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass der Staatssekretär richtig gehandelt hat.

Zu Recht hat er nachvollziehbare Besorgnisse aus der Bevölkerung aufgegriffen. Manche Reaktionen auf sein Agieren sind absolut überzogen. Sie lenken von der eigentlichen Frage ab: Wieso lässt das Verfahren für einen permanent überwachten Straftäter monatelang auf sich warten?