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Berateraffäre Bullerjahn verteidigt umstrittenen Vertrag

Sachsen-Anhalts Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) weist Vorwürfe in Berateraffäre zurück.

24.04.2017, 12:03

Magdeburg l Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat die frühere schwarz-rote Landesregierung (2006 bis 2016) im Untersuchungsausschuss zu den Beraterverträgen am Montag verteidigt. Es sei damals "gewollte und geübte Praxis" gewesen, sogenannte Geschäftsbesorgungs- verträge mit der Landes-Investitionsbank (IB) abzuschließen. Das Vorgehen sei mit der Staatskanzlei abgestimmt gewesen. "Die IB war unser strategischer Partner", sagte Bullerjahn im Landtag.

Durch Geschäftsbesorgungs- verträge konnte die IB teils millionenschwere Aufträge ohne Kontrolle durch das Parlament an Dritte weiterverteilen. Ein besonders umstrittener Vertrag hat im November 2016 zum Rücktritt von Wirtschaftsminister Jörg Felgner (SPD) geführt. Er hatte 2013 als damaliger Finanzstaatssekretär unter Bullerjahn einen 6,3 Millionen Euro schweren Geschäftsbesorgungsvertrag unterzeichnet – ohne dass der Landtag vorher grünes Licht gab. Ein Großteil der Summe landete über die Investitionsbank beim Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) in Halle. Bullerjahn ist mit ISW-Chef Michael Schädlich gut befreundet. Es steht der Vorwurf im Raum, dass das Geschäft von vornherein so konstruiert wurde, um dem ISW einen lukrativen Auftrag zuzuschustern.

Bullerjahn wies das am Montag vor dem Ausschuss zurück. Er habe bei der Ausschreibung des Vertrages "keinen Einfluss genommen", sagte der SPD-Mann. Er habe sich mit dem Vertrag überhaupt nur sehr wenig beschäftigt, da andere Aufgaben wie die Bewältigung der Flutkatastrophe damals wichtiger gewesen seien. Die Angelegenheit sei Felgners Aufgabenbereich gewesen. Doch der Ex-Minister stellte klar: "Ich stehe zu diesem Vertrag." Das ISW habe dafür Leistungen wie wissenschaftliche Programme erbracht.

Beamte des Finanzministeriums haben die Hausspitze vor dem Vertragsabschluss vor der Umgehung des Landtags gewarnt. Auf diesen Vorhalt sagte Bullerjahn vor dem Ausschuss, ihm sei als Minister "nicht jeder Schriftwechsel" bekannt gewesen.

Die Abgeordneten kritisierten, dass das Finanzministerium den Geschäftsbesorgungsvertrag nicht dem Landtag vorgelegt hat. Denn: Externe Beraterverträge und Studien in Höhe von mehr als 20.000 Euro muss der Finanzausschuss freigeben. Bullerjahn wies diesen Vorwurf jedoch zurück. Er sieht Verträge mit der IB als "internes Geschäft", welches nicht unter diese Regelung fällt. Rückblickend sei es aber falsch gewesen, das Parlament nicht stärker zu informieren. "Ich hätte im Finanzausschuss einige Sätze mehr dazu verlieren müssen", sagte Bullerjahn. Er habe das "unterschätzt".

Auch der Landesrechnungshof hatte diese Praxis gerügt. Bullerjahn sagte dazu: "Da steht Meinung gegen Meinung. Der Rechnungshof muss nicht immer Recht haben."