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Beraterverträge Die Verwaltung lässt arbeiten

Der Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen soll Donnerstag kommen. Ein Thema: Warum lagert das Land immer mehr Aufgaben aus?

Von Michael Bock 28.09.2016, 01:01

Magdeburg l Sachsen-Anhalt hat seit Januar 2014 insgesamt 45 Geschäftsbesorgungsverträge mit der Landes-Investitionsbank (IB) geschlossen, drei weitere sind gegenwärtig geplant. Die über mehrere Jahre laufenden Verträge umfassen ein Gesamtvolumen von mehr als 140 Millionen Euro. Darunter fällt zum Beispiel die Verwaltung von EU-Förder- programmen. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Kristin Heiß hervor.

In neun von 45 Fällen wurde nicht untersucht, ob die Landesverwaltung oder eine andere Institution die Aufgabe wirtschaftlicher hätte erledigen können. Aber: Ein Landtagsbeschluss von 2012 stellt klar, dass Wirtschaftlichkeits-Untersuchungen vor der Übertragung von Aufgaben an die Investitionsbank „unverzichtbar“ sind.

Finanzpolitikerin Heiß sagte: „Es wird etwas Licht in die Blackbox Investitionsbank geworfen. Es wird deutlich, wie teuer uns der jahrelange Personalabbau im öffentlichen Dienst zu stehen kommt. Fraglich ist, ob die Erledigung dieser Aufgaben mit eigenem Personal genauso viel gekostet hätte.“

Der Landesrechnungshof hatte der IB bereits in einem Prüfbericht 2010 Intransparenz vorgeworfen, wodurch den Ministerien eine wesentliche Grundlage für ein effektives Controlling fehle.

Die Linke fordert die Regierung jetzt auf, eigene Fachkompetenzen in der Landesverwaltung zu stärken. Heißt: „Die IB muss wieder auf ihre Kernkompetenzen im Bankgeschäft zurückgeführt werden.“ In einem Antrag für die Landtagssitzung heißt es, das Personalkonzept müsse überprüft und „insbesondere in jenen Bereichen mit überdurchschnittlich hohen Fremdvergabequoten wirksam nach oben korrigiert werden“.

Die Verlagerung eigentlicher Verwaltungsaufgaben erfolgt seit Jahren. Das Land hat seit 2006 allein mit der Investitionsbank 185 Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen. Nach Angaben der IB erfolgte in 54 Fällen eine Unterbeauftragung Dritter bzw. externer Partner: „Dies beinhaltete überwiegend die Beauftragung der FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und damit der Tochter der IB.“ Zahlen zum Gesamtvolumen nannte die IB nicht. Spitzenreiter bei der Vergabe der Geschäftsbesorgungsverträge seit 2006 war das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (72), gefolgt vom Finanzministerium (47) und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (24).

Der Rechnungshof will – beginnend mit dem Jahr 2004 – alle Geschäftsbesorgungsverträge, die Beraterleistungen enthalten, kontrollieren.

Am Donnerstag wird ein Untersuchungsausschuss eingerichtet. Dieser soll sich auch mit einem Geschäftsbesorgungsvertrag des Landes mit der IB über 6,3 Millionen Euro befassen. Diesen hatte Wirtschaftsminister Jörg Felgner (SPD) 2013 als Finanzstaatssekretär unterzeichnet, ohne den Landtag einzubinden. Geprüft werden soll insbesondere, ob die Weitergabe eines Großteils dieses Auftrags (4,4 Millionen Euro) an das ISW (Halle) rechtlich zulässig war.