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Beraterverträge Rechnungshof prüft fragwürdigen Auftrag

Ex-Minister Bullerjahn schusterte seinem Ex-Wahlkampfberater einen Auftrag zu. Die Sache wird jetzt durchleuchtet.

Von Michael Bock 05.05.2017, 01:01

Magdeburg l Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt wird einen Vertrag unter die Lupe nehmen, den Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) im Jahr 2011 seinem ehemaligen Wahlkampfmanager Michael Kronacher zugeschustert hat. Rechnungshofpräsident Kay Barthel sagte am Donnerstag der Volksstimme: „Der Vertrag wird im Detail geprüft.“

Bullerjahn hatte kürzlich im Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen gesagt, er habe die Beauftragung Kronachers über die Landes-Investitionsbank (IB) und das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) in die Wege geleitet. So umging er den Finanzausschuss. Mit ISW-Chef Michael Schädlich ist der Ex-Minister eng befreundet.

Barthel sagte, die immer wieder angewandte Konstruktion Finanzministerium – IB – ISW sei „kritikwürdig“. So war das Parlament auch 2013 bei einem Millionenvertrag ausgetrickst worden, der zum Rücktritt von Wirtschaftsminister Jörg Felgner (SPD) führte und mit dem sich jetzt ein Untersuchungsausschuss befasst.

Kronacher sollte für das Finanzressort eine neue Kommunikations- und Eventstrategie zum „finanzpolitischen Dialog“ entwickeln. Dazu liegt ein dürftiges Positionspapier vor. Daneben sollte er Bullerjahn, Hausspitze und Öffentlichkeitsabteilung „individuell“ beraten. Dafür hat er laut ISW „25 Beratungstermine angezeigt“. Das Ministerium kann das so genau nicht bestätigen: „Über die Gespräche wurde nicht Buch geführt.“

Dem ISW zufolge bekam Kronacher mit 28.000 Euro (netto) einen Großteil der Auftragssumme (47.600 Euro brutto). Ob er die Leistungen gemäß dem Vertrag tatsächlich erbrachte, lässt das ISW bislang offen. Finanzminister André Schröder (CDU), seit 2016 im Amt, hatte zuletzt erhebliche Zweifel am Erfolg der Gesprächsreihe „Finanzpolitischer Dialog“ erkennen lassen: „Kosten und Ertrag waren nicht bezifferbar.“

Der Rechnungshof prüft derzeit mehr als 600 Beraterverträge, die die Landesministerien zwischen 2014 und 2016 vergeben haben. Zudem sollen knapp 800 Verträge von Landesgesellschaften wie der „Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH“ durchleuchtet werden.

Die Kontrollbehörde hat bereits 300 Beraterverträge, Gutachten und Studien aus den Jahren 2010 bis 2013 geprüft. Ergebnis: Etwa 70 Prozent wurden freihändig und am Parlament vorbei vergeben.