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Briefwahlaffäre Hannover kündigt Wahlfälscher

Seine Briefwahlfälschung holt den ehemaligen Stendaler CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ein. Die Stadt Hannover hat ihm fristlos gekündigt.

14.02.2017, 23:01

Hannover/Stendal l Bereits vor zwei Wochen ist Gebhardt von der niedersächsischen Landeshauptstadt beurlaubt worden. Anfang dieser Woche wurde dem Sachbearbeiter des Fachbereichs Soziales die fristlose Kündigung zugestellt. Das bestätigte ein Rathaus-Sprecher der Volksstimme. Der Personalrat habe zugestimmt.

Damit holt die Wahlfälschung den 43-Jährigen erneut ein. Die Stadt Stendal hatte ihm bereits im November 2014 gekündigt. Damals war nach Durchsuchungen der Wohn- und Arbeitsstätten seine Rolle als Drahtzieher bei den Briefwahlfälschungen für die Kommunalwahl 2014 deutlich geworden. Inzwischen hat er sie vor Gericht eingeräumt.

Seit Januar 2016 war Gebhardt Angestellter der niedersächsischen Landeshauptstadt. Wie es aus dem Hannoveraner Rathaus heißt, hatte er sich auf eine ausgeschriebene Stelle beworben. Als Sachbearbeiter war Gebhardt unter anderem für die Gewährung von Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und Häftlingshilfegesetz zuständig.

Der Stendaler hatte seinem neuen Arbeitgeber im Einstellungsverfahren die Frage nach Ermittlungen gegen ihn verneint. Zum damaligen Zeitpunkt war sein Verfahren wegen Wahl- und Urkundenfälschung indes längst angelaufen. Die Personalabteilung hatte allerdings keine Internet-abfrage zu dem Bewerber aus Stendal gestartet, die sie darüber sehr schnell aufgeklärt hätte. Dies geschehe jedoch nicht „ohne konkrete Anhaltspunkte in anderen Quellen“, erklärte der Rathaus-Sprecher.

So erreichte die brisante Nachricht Hannovers Stadtverwaltung erst vor knapp drei Wochen durch die Stendaler Staatsanwaltschaft. Diese informierte zugleich über die neuen Ermittlungen wegen Versicherungsbetrugs in Höhe von mehr als 100 000 Euro. Wegen dieser Vorwürfe hatten Polizeibeamte Mitte Januar Gebhardts Wohnung durchsucht. Dabei stießen sie auch auf eine Gehaltsabrechnung der Stadt Hannover.

Bei Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst sind Strafverfolger verpflichtet, Verfahren den jeweiligen Dienststellen zu melden. Hannovers Stadtverwaltung reagierte danach sofort. Da Gebhardt auch für die Gewährung finanzieller Leistungen zuständig war, wurde er umgehend beurlaubt. Nach einem Anhörungsverfahren folgte jetzt die Kündigung.

Für Holger Gebhardt könnte sich dies auch negativ im Wahlfälschungsprozess auswirken. Ohne Arbeitsstelle gilt für ihn eine schlechtere Sozialprognose, was sich in der Regel strafverschärfend auswirkt. Staatsanwältin Annekathrin Kelm hat ohnehin durchblicken lassen, dass sie für eine Haftstrafe plädieren werde.