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Neuer Studiengang Kinderrechte gibt es nur in Stendal

Ab Oktober können in Stendal Kindheitswissenschaften und Kinderrechte studiert werden. Ein Gespräch mit Koordinator Prof. Michael Klundt.

04.07.2016, 13:16

Volksstimme: Was hat Sie bewogen, diesen Studiengang ausgerechnet in einer älter werdenden Gesellschaft zu entwickeln?

Prof. Michael Klundt: Gerade dann benötigt die Gesellschaft professionelle Fachkräfte, die in Projektleitungen und Nichtregierungsorganisationen, wissenschaftlicher Ausbildung, Ämtern und Weiterbildung die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen besonders im Auge haben.

Wo – außer in Stendal – finden Interessierte vergleichbare Angebote?

In Deutschland gibt es an der Hochschule Koblenz, der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt und der Fachhochschule Potsdam ähnliche Angebote. Einen Master wie den unsrigen als Vollstudium ohne Gebühren und auf dem Bachelor aufbauend gibt es ab Oktober 2016 in dieser Form nur in Stendal. Im europäischen Kontext finden sich noch mehr Hochschulen, die im European Network Master of Childhood Studies and Children‘s Rights (ENMCR) zusammengeschlossen sind. Diesem Netzwerk werden wir uns ebenfalls anschließen und dadurch eine große Vielfalt an Auslandsstudiensemestern ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?

Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschlusses in den Fachrichtungen Kindheits-, Erziehungs-, Sozial- oder Gesundheitswissenschaften sowie Sozial- oder Kindheitspädagogik oder Psychologie. Dieser Abschluss muss mit guten oder sehr guten Leistungen und bei einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder mindestens 180 Credits erfolgt sein.

Was empfehlen Sie: Das Master-Studium (MA) direkt nach dem Bachelorabschluss (BA) oder nach einer gewissen Zeit in der Praxis?

Wir haben bereits Interessierte und Bewerber aus der beruflichen Praxis und aus Bachelorstudiengängen. Wir freuen uns auf beide Gruppen. Ein direkter Übergang vom BA zum MA empfiehlt sich für die, die Forschung, Weiterbildung und einen wissenschaftlichen Weg bis hin zur Promotion anstreben. Wer nach ersten beruflichen Erfahrungen sich fortbilden möchte, ist bei uns ebenfalls herzlich willkommen.

Wie viele Studenten können auf einen Platz in diesem Studiengang hoffen?

Wir haben 20 Master-Studienplätze sicher. Da es noch keine Studienplatzbegrenzung durch Numerus clausus gibt, können es auch noch ein paar mehr werden.

Welche Perspektiven sehen Sie für die Absolventen?

Im Bereich der Kinderrechtsorganisationen, der Referententätigkeit für Aus- und Weiterbildung zum Beispiel auch an Fachschulen sowie in der Projektleitung, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Forschung werden Master-Kindheitswissenschaftler gebraucht. Das gilt auch für die kinder- und jugendhilfespezifischen, gesundheits- und sozialamtlichen Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen sich für Absolventen mit kindheitswissenschaftlicher und kinderrechtlicher Master-Qualifikation Berufsfelder erschließen.