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Erbschaften Finanzämter erben 2,1 Millionen Euro

Die Zahl der Erbschaften für Sachsen-Anhalt hat sich seit dem Jahr 2009 vervierfacht.

01.05.2017, 23:01

Magdeburg l Wenn weder Ehegatte, noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte eines Verstorbenen ermittelt werden können, erbt das Bundesland, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Laut dem Finanzministerium sind so im Jahr 2016 rund 2,1 Millionen Euro in die Landeskasse Sachsen-Anhalts geflossen (598 Fälle). Vor sieben Jahren waren es noch 247.000 Euro gewesen (137 Fälle) – die Einnahmen haben sich fast verzehnfacht.

Von 1991 bis 2008 hatte das Land im Durchschnitt nur 54 Erbschaftsfälle pro Jahr registriert. Seit 2009 sind die Zahlen stark gestiegen. Die Nachlassgerichte können immer häufiger keinen Erben ermitteln. 2014 wurden 652 Fiskalerbschaften erfasst, 2015 mit 600 noch zwei mehr als im vergangenen Jahr.

Doch nicht nur Fallzahlen und Gewinne wachsen in Sachsen-Anhalt – auch auf der Ausgabenseite gibt es einen stetigen Anstieg. Bei der Mehrzahl der Fiskalerbschaften handelt es sich inzwischen um überschuldete Nachlässe.

Der Fiskus kann Erbschaften nicht ausschlagen. Eine Haftung für Verbindlichkeiten ist jedoch auf die wertmäßige Höhe des Nachlasses beschränkt. Diese Nachlassmasse kann zur gänzlichen oder teilweisen Befriedigung etwaiger Gläubiger herangezogen werden. So musste das Land im vergangenen Jahr rund 917.000 Euro von den 2,1 Millionen Euro Einnahmen aufwenden, um Schulden der Verstorbenen zu begleichen. Vor sieben Jahren war es nur 63.000 Euro gewesen.

Geht ein Nachlass an den Fiskus, gelten lange Fristen. Dem Land kann das Erbe wieder entzogen werden, wenn sich innerhalb von 30 Jahren ein bisher unbekannter Erbe meldet. Sollten etwa Immobilien bereits verkauft sein, hat der rechtmäßige Erbe Anspruch auf den Erlös.