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Nach Strafanzeige Verfahren gegen Poggenburg abgelehnt

Eine Strafanzeige von Sachsen-Anhalts SPD gegen den AfD-Chef wegen des Verdachts der Volksverhetzung wird nicht verfolgt.

Von Michael Bock 14.08.2017, 13:21

Magdeburg l Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den AfD-Fraktions- und Landesvorsitzenden André Poggenburg abgelehnt (Az.: 123 Js 22251/17). Das bestätigte Sprecher Frank Baumgarten am Montag der Volksstimme. Die SPD-Landtagsfraktion hatte am 20. Juni Strafanzeige gegen Poggenburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Poggenburg hatte auf Twitter unter Bezug auf die geringe Beteiligung an einer Friedensdemonstration von Muslimen in Köln geschrieben: „Verwundert überhaupt nicht. Islam steht eben für Terror, Gewalt und Co., warum sollten Muslime dagegen demonstrieren?“

„So eine pauschale Diffamierung legt aus unserer Sicht die Axt an die Grundlagen unserer freien und solidarischen Gesellschaft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben, zur Begründung. Bei aller inhaltlichen Differenz sowie verschiedenen Welt- und Menschenbildern gebe es auch im demokratischen Streit rote Linien, die nicht überschritten werden dürften.

Die Magdeburger Staatsanwaltschaft erklärte mit Schreiben vom 20. Juli, den Äußerungen Poggenburgs vermöge sie ein „Aufstacheln zum Hass nicht zu entnehmen“. Für den Tatbestand der Volksverhetzung seien bloße Missachtungskundgaben, die möglicherweise auch anderen Personen Anlass zur Abneigung und zu feindseligen Empfindungen geben könnten, nicht ausreichend. Eine auf „bloße Stimmungsmache abzielende Intention“ könne nicht unterstellt werden. Poggenburgs Äußerung kommentiere vorrangig die Teilnehmerzahl einer politischen Demonstration, „so dass sie auch als politische Meinungsäußerung verstanden werden soll und muss“.

Rüdiger Erben sagte, er bedauere die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Er selbst habe nach der Strafanzeige hasserfüllte E-Mails bekommen wie diese: „Zu versuchen, Andersdenkende wie Poggenburg mittels einer Anzeige wegen mundtot zu machen, ist das einzige, was euch gottverfluchten Antideutschen noch bleibt... Irgendwann (besser früher als später...) werden sie euch hoffentlich das Fell über die roten Ärsche ziehen. Ihr seid die Pest für Deutschland – geht zur Hölle!“

Poggenburg sagte, die Strafanzeige zeige einmal mehr, dass man der AfD inhaltlich kaum etwas entgegenzusetzen habe. „Anstatt die AfD-Fraktion ‚argumentativ‘ zu stellen, wie man das nach unserem Einzug als Oppositionsführer im Landtag Sachsen-Anhalts seitens SPD, Grünen und Linken lauthals ankündigte, ergibt man sich immer wieder absurdem und hilflosem Geplänkel.“ 

Bedenklich sei, „dass linke Politiker scheinbar nicht begreifen wollen, worum es bei dem Tatvorwurf ‚Volksverhetzung‘ eigentlich geht. „Und dass es sich dabei nicht um ein Wahlkampfinstrument linker Parteien, die selbst mit extremistischen Organisationen wie der Antifa sympathisieren, handelt.“ Hier versuche man immer wieder, „das Strafgesetzbuch zur Unterdrückung anderer demokratisch legitimierter Parteien und Politiker zu missbrauchen. Gut, dass dem einmal mehr deutlich Einhalt geboten wurde.“