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Kompetenzgerangel Bürgermeisterin klagt gegen Stadtrat

Die Bürgermeisterin von Haldensleben hat Klage gegen den Stadtrat eingereicht.

Von Jens Kusian 18.08.2016, 01:01

Haldensleben l Der Dauerstreit zwischen Haldenslebens Bürgermeisterin Regina Blenkle (FUWG) und dem Haldensleber Stadtrat spitzt sich weiter zu. Jüngster Höhepunkt: Die Bürgermeisterin hat beim Verwaltungsgericht Magdeburg Klage gegen den Stadtrat erhoben. Den Eingang der Klageschrift bestätigt Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, auf Volksstimme-Nachfrage.

Hintergrund der Klage ist eine Änderung der Hauptsatzung, die der Haldensleber Stadtrat auf Antrag von CDU, SPD und Linken mehrheitlich beschlossen hat. Damit werden unter anderem die Kompetenzen der Bürgermeisterin beschnitten. So wurden ihr die selbständige Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmern und Beamten entzogen. Zudem darf sie in bestimmten Fällen nicht mehr über Rechtsgeschäfte entscheiden, wenn der Vermögenswert 10.000 beziehungsweise 5000 Euro übersteigt. Zuvor konnte sie bis zu Werten von 50.000 beziehungsweise 15.000 Euro allein verfügen. Regina Blenkle sieht in der Satzungsänderung einen Verstoß gegen den Paragrafen 66 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes, der die Aufgaben in der Verwaltung regelt.

Die Satzungsänderung hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Börde mit Schreiben vom 29. Juli genehmigt. Eine Veröffentlichung der Änderung – und damit ihr Inkrafttreten – ist dagegen von der Stadtverwaltung nicht erfolgt. Vielmehr hat Bürgermeisterin Blenkle gegen diese Genehmigungsverfügung beim Landkreis Widerspruch eingelegt.

Bei der jüngsten Stadtratssitzung war ebenfalls nach der Veröffentlichung der Satzungsänderung gefragt worden. „Dazu gab es keine Aussage von der Verwaltung, obwohl die Genehmigungsverfügung des Landkreises bereits vorlag“, erklärt Stadtratsvorsitzender Guido Henke (Die Linke). „Deshalb habe ich am nächsten Tag bei der Bürgermeisterin noch einmal nachgefragt.“ Als Antwort erhielt er vom Stadtoberhaupt per E-Mail die Information über den Widerspruch und die Klage gegen den Stadtrat.

Ob es sich bei der Klage um einen bisher einmaligen Vorgang in Sachsen-Anhalt handelt, konnte das Innenministerium am Mittwoch nicht beantworten.