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Gerichtsprozess 68-Jähriger kauft Sex mit drei Mädchen

Ein bereits verurteilter Kinderschänder soll drei Mädchen für Sex gekauft haben. Nun steht er in Magdeburg vor Gericht.

Von Matthias Fricke 24.10.2016, 16:44

Magdeburg l Immer wieder sucht zum Prozessbeginn am Montag der 68-Jährige Schutz hinter einem Hefter vor den Fotografen. Dann erst nimmt eine Justizbeamtein vor der Anklagebank des Magdeburger Landgerichts dem Mann die Handschellen ab.

Heinz-Dieter D. aus Bremerhaven sitzt zurzeit eine sechsjährige Freiheitsstrafe zum gleichen Tatkomplex ab. Das Landgericht Leipzig hatte ihn bereits im Mai vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlich begangenen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu der langen Haftzeit mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Letztere ist wegen eines Revisions-Urteils des Bundesgerichtshofes noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mit einem ebenfalls bereits verurteilten Komplizen (5 Jahre Haft) eine 36-jährige Quedlinburgerin dafür bezahlte, dass sie ihnen ihre damals zehnjährige Tochter und die 15-jährige Schwester über mehrere Jahre für Sexdienste überließ. Sie war daraufhin wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Beihilfe im April 2015 zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Mutter bot die Kinder deutschlandweit für Sex an.

Staatsanwalt Klaus Bleuel aus Halberstadt wirft dem 68-Jährigen nun sechs weitere Fälle aus den Jahren 2010 bis 2014 mit den Mädchen aus dem Harz vor. Der Angeklagte soll sich gemeinsam mit weiteren, zum Teil unbekannten Männern, nicht nur an der damals 15-jährigen Schwester der Quedlinburgerin und ihrer zehnjährigen Tochter Monique, sondern auch an ihrer jüngsten Tochter Lia (7) vergangen haben. Die Mädchen mussten unter anderem vor der Kamera sexuelle Handlungen an den Männern vornehmen. Genutzt wurden dazu Wohnungen in Wernigerode und Bremerhaven. Die Bilder sollten später als Kinderpornos im Internet verkauft werden. Als Gegenleistung zahlten die Männer, laut Staatsanwalt Bleuel, 250, 800 und 1100 Euro. In einem weiteren Fall schenkte der Angeklagte einem Mädchen auch ein teures Handy, damit dieses Oralsex an ihm vollzog.

Nach dem Verlesen der Anklage schließt das Gericht die Öffentlichkeit aus. Wie Gerichtssprecher Christian Löffler später erklärt, legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Zum nächsten Prozesstag am 8. November soll deshalb auf eine Vernehmung der Kinder verzichtet werden können. Als Zeuge werde dann noch eine Vernehmungsbeamtin der Polizei gehört. Dem Angeklagten droht eine weitere hohe Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Ein Gutachter hatte bereits im ersten Prozess dem Wiederholungstäter bescheinigt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit ist. Von 2004 bis 2010 hatte er eine Strafe wegen anderer Sexualdelikte verbüßt.