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Gerichtsprozess Wiegand weist Untreue-Vorwürfe zurück

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand warf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe wegen Untreue vorm Landgericht Magdeburg zurück.

05.05.2017, 10:28

Magdeburg (dpa) l Im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat der Angeklagte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe drei Vertraute zu seinem Dienstantritt als parteiloser Stadtchef Ende 2012 "nach bestem Wissen und Gewissen" eingestellt, sagte Wiegand am Freitag am Magdeburger Landgericht. Zwei Mitarbeiter hätten für die anspruchsvollen Tätigkeiten hohe Forderungen gestellt. Er habe versucht, alle Gehälter nach gleichen Kriterien festzulegen. Dabei habe er den Ermessensspielraum eines Oberbürgermeisters nicht überschritten, sagte der 60-Jährige.

Wiegand steht wegen dieser Personalentscheidungen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem OB Untreue vor, weil er seiner Büroleiterin und zwei Referenten viel zu hohe Gehälter zugestanden haben soll. Dadurch sei der Stadt ein Schaden von 290 000 Euro entstanden. Es ist bereits der zweite Prozess zu dem Fall. Einen Freispruch des Landgerichts Halle aus dem Jahr 2015 hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen. Die Verteidiger streben auch in der Neuauflage einen Freispruch für ihren Mandanten an. Für Untreue reicht der Rahmen im Falle einer Verurteilung von Geld- bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen.

Konkret geht es um die Frage, in welche Erfahrungsstufe seine Mitarbeiter eingestuft wurden. Das sind Gehaltsstaffeln innerhalb einer Tarifgruppe, in denen die Jahre der Berufserfahrung zählen. Wiegand gruppierte die drei Vertrauten jeweils in der Erfahrungsstufe 5, der zweithöchsten, ein.

Wiegand sagte, nach seiner Wahl im Sommer 2012 habe er sich um vertrauensvolles Personal bemüht, aber Absagen bekommen. Eine direkte Besetzung der Stellen zu seinem Amtsantritt sei aber notwendig gewesen, argumentierte er. So habe ein Haushalt aufgestellt und die im Wahlkampf versprochene Verwaltungsstrukturreform koordiniert werden müssen. Daher habe er die Gehaltsforderungen der Kandidatin für die Büroleitung sowie eines Referenten geprüft. Die fehlende klassische Berufserfahrung sei ihm zwar aufgefallen.

Zwei Kandidaten hatten über Jahre selbstständig und freiberuflich gearbeitet. Er habe jedoch geprüft, ob die Tätigkeiten zehn Jahre lang als förderlich für den neuen Posten anzusehen seien und damit angerechnet werden könnten. Das sei der Fall gewesen, sagte Wiegand. Seine Büroleiterin, die für Wiegand bereits den Wahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl gemanagt hatte, bestätigte als Zeugin, dass sie darauf bestanden habe, das gleiche Gehalt wie ihre Vorgängerin zu erhalten. Der Prozess wird am 12. Mai fortgesetzt.