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Gutachten "Staub-Gipfel" zur Lage im Polizeirevier

Ein neues Luft-Gutachten sieht keine Gesundheitsgefahr in dem teilweise geräumten Magdeburger Behörden-Bau.

16.10.2016, 09:16

Magdeburg l Das Gutachter-Wirrwarr um gesundheitsgefährdenden Staub in einem Polizeirevier in Magdeburg geht in die nächste Runde. Wie die Volksstimme aus dem Justizministerium erfuhr, ergaben Luftmessungen, die in dem Haus an unterschiedlichen Punkten durchgeführt wurden, dass keine akute Gesundheitsgefahr bestehe. Ein anderes Gutachten, das auf Staubabdruckproben bestand, war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass es gesundheitsgefährdend sei, in dem Haus zu arbeiten. In dem Gebäude sind übergangsweise etwa 200 Polizisten und 112 Mitarbeiter des Landgerichts Magdeburg untergebracht. Nun soll ein „Staub-Gipfel“, zu dem sämtliche am Vorgang beteiligten Ministerien, Ämter und Behörden und Gutachter geladen werden, kommende Woche klären, wie es weitergehen soll. Denn während die Polizisten von ihrer Behörde bereits nach Hause geschickt wurden, müssen die Richter weiter in dem Haus Dienst schieben.

Zur Vorgeschichte: Etwa 150 Polizisten sowie weitere 50 Mitarbeiter des Reviers Magdeburg waren erst im August aus ihren Räumen in der Hallischen Straße in das Übergangsquartier an der Halberstädter Straße gezogen. Mit ihnen zogen auch 112 Mitarbeiter des Landgerichts Magdeburg in das Ausweichquartier. Grund für den Ortswechsel beider Behörden ist die geplante Sanierung der alten Büroräume.

Am Dienstag wurde bekannt, dass das Ausweichquartier verseucht sein soll. In einem Gutachten des Landesamts für Verbraucherschutz, das nur für die Räume der Polizei angefertigt wurde, kommen die Experten zu dem Schluss, dass es gesundheitsgefährdend sei, hier zu arbeiten. Im Vorfeld hatten sich die Beamten über Staub beklagt, der von der Decke rieseln würde. Außerdem schnellte die Zahl der Krankschreibungen seit dem Umzug von acht auf 30 Prozent hoch.

Bei dem gefährlichen Stoff handelt es sich um Künstliche Mineralfasern (KMF), die von Dämmplatten stammen können. In hoher Konzentration können diese krebserregend sein. Bis Ende der 1990er Jahre wurden solche Dämmplatten verbaut. Sie galten bis dahin als ungefährlich. Bei den Mitarbeitern des Landgerichts, die in den Stockwerken über der Polizei sitzen, gab es indes keine erhöhten Krankschreibungen.

Auch hier wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das allerdings vom Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) durchgeführt wurde. Hier kam man zu dem Schluss, dass keine Gesundheitsgefährdung bestehe. Das BLSA untersteht dem Finanzministerium und ist Vermieter der Immobilie. Beide Erstgutachten stützten sich auf Staubabdruckproben.