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Gymnasium StendalAbi in falschen Fächern bestanden

Fritz Niemann hat seine Abiturprüfung in fünf Fächern abgelegt und bestanden. Der Stendaler bekommt dennoch kein Abi-Zeugnis.

Von Egmar Gebert 19.06.2017, 19:33

Stendal l Vorerst bleibt es dabei: Der 18-jährige Fritz Niemann aus Stendal hat trotz bestandener Abiturprüfungen kein Zeugnis in der Hand, das ihm die Hochschulreife bestätigt. Die Fächerkombination, die er für seine Prüfungen wählte, war nicht zulässig. Was Fritz aber nicht wusste und was dem dafür zuständigen Oberstufenkoordinator Klaus Marre erst auffiel, als Fritz Niemann seine Prüfungen bestanden hatte. Marre bedauert seinen Fehler außerordentlich. An den Folgen für den Gymnasiasten ändert das nichts: Das Abi-Zeugnis bleibt ihm verwehrt.

Für die Eltern des jungen Mannes eine unakzeptable Entscheidung. Das Landesschulamt wurde eingeschaltet. Was die Eltern in Rage bringt: Die Fächerregelungen zur Abiturprüfung in Sachsen-Anhalt sind kompliziert und wurden erst 2016 modifiziert. Die Schule hätte eine Fächerauswahl ihres Sohnes überhaupt nicht zulassen dürfen, die nicht zum Abitur führt.

Die Schule folgt dieser Einschätzung zwar grundsätzlich, eine Abitur-Anerkennung ist dennoch aufgrund der Prüfungsverordnung von Sachsen-Anhalt derzeit nicht möglich.

Die Hoffnung von Fritz und seinen Eltern – bis zur Übergabe der Abiturzeugnisse am Stendaler Rudolf-Hildebrand-Gymnasium (16. Juni) sei die Sache geklärt – erfüllte sich nicht. Auch im Lauf des Montags war der sehnlich erwartete Bescheid der Schulbehörde nicht in der Post der Familie. „Wir haben uns inzwischen anwaltliche Hilfe geholt und warten nun erst einmal ab, was passiert“, sagte Uta Hammer.

Stefan Thurmann, Sprecher des sachsen-anhaltischen Bildungsministeriums, sagte gestern, dass der Sachverhalt durch das Landesschulamt geprüft werde. Der Bescheid darüber werde vom Bildungsministerium bestätigt und den Eltern „zeitnah“ zugestellt. Zum Inhalt des Bescheides wollte Thurmann nichts sagen. Nach Volksstimme-Informationen soll dem Schüler eine Prüfung in den nächsten Monaten angeboten werden.

Das würde bedeuten, dass Fritz Niemann mit einer weiteren schriftlichen Abitur-Prüfung die Chance hätte, sein Abitur-Zeugnis doch noch zu bekommen. Dass Nachprüfungen zum Abitur generell möglich sind, bestätigte der Ministeriumssprecher der Redaktion bereits am vergangenen Freitag. Auf ein solches Angebot des Landesschulamtes könnte es nach Volksstimme-Informationen hinauslaufen.

Regeln, die das Ablegen der Abiturprüfungen betreffen, hat die Kultusministerkonferenz aller Bundesländer zuletzt im Dezember vergangenen Jahres aktualisiert. In der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe...“ heißt es unter anderem, dass unter den Abiprüfungsfächern mindestens zwei mit erhöhtem Leistungsniveau sein müssen. Fritz Niemann hatte mit Mathematik und Physik zwei seiner Leistungskursfächer zur Abiprüfung angemeldet.

Zwei der Prüfungsfächer müssen Deutsch, eine Fremdsprache oder Mathematik sein, fordert die Kultusministerkonferenz. Da Fritz Niemann auch Deutsch als Abiprüfungsfach gewählt hatte, dürfte es auch hier keine Probleme mit seinem Abi geben. Allerdings ist in dieser Vereinbarung auch von „Länderregelungen“ die Rede.

Sachsen-Anhalt regelt das in seiner Oberstufenverordnung. In ihr sind unter anderem die in Sachsen-Anhalt zulässigen Fächerkombinationen für die Abiturprüfungen festgeschrieben. Und die gehen über das hinaus, was die Kultusministerkonferenz empfiehlt. Ein Umstand, den der Stendaler Schüler nun leidvoll erfahren musste.