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Interview Schröder: "IB muss Transparenz herstellen"

Im Volksstimme-Interview nimmt Finanzminister André Schröder (CDU) nun die Investitionsbank in die Pflicht.

19.12.2016, 23:01

Herr Minister, im Koalitionsvertrag haben CDU, SPD und Grüne eine Schärfung des Profils der Investitionsbank (IB) vereinbart. Was bedeutet das konkret?

André Schröder: Die Investitionsbank ist seit Jahren ein wichtiger Partner für das Land. Das soll sie auch bleiben. Die Investitionsbank soll sich vermehrt auf das „Kerngeschäft Bank“ konzentrieren und dazu bis April nächsten Jahres ein Konzept vorlegen, wie das ab 2020 gelingen kann. In Zukunft geht es vor allem darum, dass sich die IB fortentwickelt. Sie soll auch weiterhin beraten, fördern und finanzieren – aber nicht in einem Wettbewerb mit dem Landesverwaltungsamt, sondern in klarer Abgrenzung.

In der Vergangenheit konnte man den Eindruck gewinnen, dass der IB zuletzt immer mehr Aufgaben übertragen wurden. Das wird nun korrigiert?

Nein. Es ist vielmehr so, dass es in den nächsten Jahren weniger Fördergeld – zum Beispiel seitens der EU – geben wird. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Ein Blick auf die Zahlen zeigt: Aktuell setzt die IB neben ihrem Darlehensgeschäft und Dienstleistungsaufgaben von den mehr als 200 Förderprogrammen im Land 59 um. Schon jetzt arbeitet die Landesverwaltung die Mehrheit ab. In der Vergangenheit wurde bei einem neuen Programm immer geschaut, wer das wirtschaftlicher umsetzen kann. Mit einer klaren Aufgabenabgrenzung werden wir zukünftig festlegen, was Sache der IB und was Sache des Landesverwaltungsamtes ist. Es ist aber keinesfalls so, dass der IB das komplette Fördergeschäft entzogen werden soll. Gerade in der Wirtschaftsförderung, bei EU-Mitteln und dort, wo es Lücken gibt, weil andere Banken keine Hilfen anbieten, wird die Investitionsbank weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

Reguläre Banken tummeln sich dort, wo man Geld verdienen kann. Warum soll die IB bewusst die weniger lukrativen Bereiche besetzen? Ist das nicht ein Risiko für das Land, das für mögliche Schäden haften müsste?

Die IB ist unsere Landesbank. Sie soll zur Landesentwicklung beitragen, und das tut sie auch erfolgreich. Dort, wo klassische Banken nicht einsteigen, soll die IB tätig werden, zum Beispiel mit Darlehen und Bürgschaften. Das war einer ihrer Geburtsgründe. Die IB soll Unternehmen und Kommunen fördern. Übrigens: Bereits jetzt bestreitet die IB über die Hälfte ihrer Ausgaben aus eigenen Einnahmen, was unseren Haushalt schont.

Im Landtag wird im Zusammenhang mit der IB zuweilen von einem Schattenhaushalt gesprochen. Mehr als 100 Geschäftsbesorgungsverträge wurden von 2011 bis 2016 an die IB verteilt. Der Öffentlichkeit ist oft nicht bekannt, wer die Aufträge letztlich erhalten hat. Ist die IB eine „Blackbox“?

Nein. Die Kostenerstattungen sind im Haushalt abgebildet. Die Geschäftsberichte sind öffentlich zugänglich, es gibt einen Beirat mit Vertretern aus dem Landtag, das Fördergeschäft wird sorgfältig dokumentiert – die Investitionsbank ist keine „Blackbox“. Wenn die Investitionsbank jetzt mehr Aufträge als früher hat, wurden diese durch die Landesregierung ausgelöst – das heißt, man hat sich ganz bewusst der Kompetenzen der IB bedient.

Einige dieser Fälle sind nun jedoch höchst umstritten. Mehrfach wurde der Landtag bei Beraterverträgen bewusst umgangen.

Es sind Fehler gemacht worden. Deswegen beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss mit dem Thema. Die Landesregierung hat bereits reagiert. Der Austausch mit dem Parlament soll verbessert werden. Wir wollen in Zukunft besser erklären, warum wir diese Beraterverträge abschließen, warum das wirtschaftlich eine gute Lösung ist, und wie wir den Erfolg besser kontrollieren können.

Die Vorgehensweise ist dennoch wenig transparent. Die Ministerien vergeben reihenweise Geschäftsbesorgungsverträge. Doch wen die IB damit letztlich weiterbeauftragt, ist oft nicht bekannt. Ist es nicht nachvollziehbar, dass von einer schleichenden Entmachtung des Parlaments gesprochen wird? Es fließen immerhin Millionen an Fördergeldern.

Ich sage es nochmal: Bei der IB wird alles aufwendig dokumentiert, auch jeder einzelne Geschäftsbesorgungsvertrag. Diese Transparenz muss die Investitionsbank herstellen, und ich glaube, das macht sie auch.

Es mag sein, dass alles detailliert dokumentiert wird. Doch gegenüber Abgeordneten und Medien gibt sich die IB zu den Beraterverträgen eher zugeknöpft.

Es ist ausschließlich Sache der Investitionsbank zu entscheiden, wie sie ihre Öffentlichkeitsarbeit gestaltet. Aber eines ist klar: Bei der Vergangenheitsbewältigung ist jeder von uns – sowohl die Landesregierung als auch die IB – gefordert, die größtmögliche Transparenz herzustellen. Alle Beteiligten haben ein großes Interesse daran, dass die Sachen aufgeklärt werden.

Ein Drittel aller Geschäftsbesorgungsverträge wurden mit einer IB-Tochterfirma, der Förderservice GmbH, abgeschlossen. Es ist zu hören, dass die IB gegen eine Prüfung dieser Firma durch den Landesrechnungshof Vorbehalte hat. Sieht so Eigeninteresse an Aufklärung aus?

Eine Prüfankündigung des Landesrechnungshofs kenne ich noch nicht. Aber: Die IB steht bereits unter einem massiven Prüfregime. Die Fach- und Rechtsaufsicht der Ministerien, Nord LB, Bankenaufsicht, Beirat, Wirtschaftsprüfer – die Kontrollmechanismen sind vielfältig. Mit den bisherigen Instrumenten sollte es möglich sein, der Forderung nach Transparenz nachzukommen.