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Finanzen Taschengeld muss sein

Taschengeld - ein ewiges Streitthema. Wie viel? Monatlich oder wöchentlich? Sparen oder ausgeben? Der Gesetzgeber hat dafür Empfehlungen.

Von Anna Piraner 02.08.2016, 23:01

Magdeburg l Damit eigene Wünsche verwirklicht werden können, brauchen junge Menschen Taschengeld. Nur so können sie lernen, ihr Geld einzuteilen und damit gut auszukommen. „Außerdem wird damit auf unverkrampfte Weise die Selbstständigkeit Jugendlicher gefördert und ein Gefühl dafür vermittelt, was finanzierbar ist und was nicht“, erklärt uns Kerstin Kinszorra. Sie ist Sprecherin der Stadtverwaltung und hat uns unsere Fragen zum Thema Taschengeld beantwortet.

Wer bereits im Kindesalter gelernt hat, welche Rolle Geld im Alltag spielt, wie gut es sich anfühlt, sich selbst etwas vom eigenen Angesparten kaufen zu können bzw. wie schnell das Geld auch aufgebraucht sein kann, der wird auch im Erwachsenenalter verantwortungsvoller mit seinem Geld umgehen.

Ein ausreichendes Taschengeld hilft dabei, zielgerichtet und vor allem freiwillig sparen zu lernen, sagt Kerstin Kinszorra. Für Eltern bedeutet das, dass sie das Taschengeld immer zur freien Verfügung stellen sollten und es regelmäßig auszahlen müssen. Wie der Name schon sagt, gehört das Geld in die Tasche und nicht zwangsweise in die Sparbüchse. Auch zum Beispiel in Heimen betreute Kinder und Jugendliche erhalten Taschengeld: „Individuelle und besondere Wünsche (z. B. Musik, Videospiele, Filme gucken) können damit erfüllt werden. Der Barbetrag trägt zur selbstständigen Entwicklung der jungen Menschen bei. Die Höhe dieses Barbetrags regelt dabei die jeweilige Landesbehörde“, erzählt Kinszorra.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der sogenannte „Taschengeldparagraph“ zu finden. Dieser befasst sich jedoch nicht mit dem Taschengeld, sondern mit der Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.

Das bedeutet, dass Kinder mit der Vollendung des siebten Lebensjahres selbst wirksame Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen, sofern es sich um Dinge mit geringem Wert handelt. Wie Süßigkeiten.

Allerdings schreibt der Paragraph keine Betragsgrenze vor. Eltern geben ihre Zustimmung allein dadurch, dass sie ihrem Nachwuchs die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. „Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld gibt es allerdings nicht und es ist in den Familien oft ein heikles und heiß diskutiertes Thema, das zu scheinbar unlösbaren Konflikten führen kann“, so Kerstin Kinszorra.

Eine gute Orientierungshilfe bietet die sogenannte Taschengeldtabelle, welche auf den Empfehlungen der Jugendämter beruht und regelmäßig aktualisiert wird.

Danach sollten Kinder das erste Taschengeld bereits mit vier bis fünf Jahren erhalten. Pro Woche können Eltern ihren Kleinen dann etwa 50 Cent wöchentlich auszahlen und es auf bis zu 70 Euro im Monat für 18-Jährige erhöhen.

Ab 10 Jahren ist es laut Tabelle empfohlen, das Geld nicht mehr einmal pro Woche, sondern einmal monatlich auszuzahlen. Ab etwa 12 Jahren kann man für Jugendliche auch ein Schüler-Girokonto eröffnen, denn zum einen kann der Umgang mit einem Kreditinstitut geübt werden, zum anderen ist es schlicht cooler, das Taschengeld auf das eigene Konto überwiesen zu bekommen, anstatt es bar auf die Hand zu kriegen.