1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Elf Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Landgericht Elf Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Heinz-Dieter D. hat jahrelang Kinder aus Quedlinburg missbraucht. Jetzt muss er hinter Gitter und anschließend in Sicherheitsverwahrung.

Von Jörn Wegner 07.12.2016, 18:08

Magdeburg l Elf Jahre Gefängnis lautet das Urteil in einem der aufsehenerregendsten Missbrauchs-Prozesse der vergangenen Jahre. Das Landgericht Magdeburg befand am Mittwoch Heinz-Dieter D. des schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen für schuldig. Der Bremerhavener habe sich über mehrere Jahre an den Kindern einer Quedlinburgerin vergangen, die ihre Töchter gegen Geld fremden Männern zu Verfügung gestellt hatte und dafür 2015 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Bis zu 1100 Euro hatte D. bezahlt, für die Kinder gab es Besuche im Fastfood-Restaurant und Handys. Tatort war die Wohnung eines weiteren Mannes im Plattenbauviertel Burgbreite in Wernigerode.

Erst 2015 war D. vom Landgericht Leipzig wegen Kindesmissbrauchs im selben Zusammenhang zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg musste nun in den restlichen Missbrauchsfällen entscheiden.

Das Urteil nahm der 68-jährige Heinz-Dieter D. fast reglos zur Kenntnis. Zuvor hatte das Gericht Akten vorheriger Prozesse verlesen. Immer wieder fiel der Mann durch Übergriffe auf Kinder auf, mehrere Jahre hatte er bereits im Gefängnis verbracht. Schwer erträglich ist das, was Richter Haimo-Alexander Petersen aus den Prozessakten vorlas. Gutachter zeichneten das Bild eines Mannes, der sich Therapien verweigert und manipulativ agiert. „Akut rückfallgefährdet“ sei Heinz-Dieter D., urteilte ein Sachverständiger kurz vor dessen Entlassung aus einer vorherigen Haft.

Am Ende begründete Richter Petersen das Strafmaß auch mit den vorherigen Taten. Zudem muss der Rentner nach der Haft in die Sicherungsverwahrung. Ein Sachverständiger hatte D. als gefährlichen Triebtäter beschrieben, der weitere Taten begehen werde. Strafmildernd – D. hätte zu bis zu 15 Jahren verurteilt werden können – wirkte sich sein umfassendes Geständnis an einem der vorherigen Verhandlungstage aus. Gegen das Urteil kann die Verteidigung innerhalb einer Woche Revision beantragen.