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Medienrecht Journalisten unter Druck

Häufiger geraten Medien bei aufklärender Berichterstattung selbst unter Beschuss. Davor ist auch die Volksstimme in Magdeburg nicht sicher.

26.01.2018, 23:01

Magdeburg l Allein in den vergangenen zwei Jahren ist bei der Volksstimme eine zweistellige Zahl anwaltlicher Schrei­ben eingegangen, die zum Ziel hatten, die Berichterstattung anzugreifen. Während Betroffene bei Beanstandungen vor einigen Jahren noch häufiger Kontakt zur Redaktion gesucht oder den Presserat eingeschaltet haben, verteilen Juristen im Auftrag ihrer Mandanten heute schnell Unterlassungsverpflichtungserklärungen oder versuchen, einstweilige Verfügungen von Gerichten zu erwirken.

Der renommierte Presserechtler Oliver Stegmann sieht in diesem Vorgehen gegen Journalisten ein neues Muster. „Früher haben Personen, die Berichterstattung beanstandet haben, die Redaktion direkt kontaktiert und auf diesem Weg eine Lösung gefunden. Heute gehen viele gleich zum Anwalt“, bestätigt der Hamburger Jurist.

Dafür gibt es laut Stegmann mehrere Gründe. „Natürlich müssen sich die Medien die Frage gefallen lassen, ob sie immer die journalistischen Standards einhalten. Bei so manchem Anwalt habe ich aber den Eindruck, dass dessen Strategie vor allem darin liegt, Verlage zur Kasse zu bitten“, sagt er. Das Presserecht habe in den vergangenen 20 Jahren an Bedeutung gewonnen. „Was möglicherweise auch damit zu tun hat, dass manche Anwälte dieses Rechtsgebiet für sich als Umsatzbringer entdeckt haben.“

Für Stegmann ist die Strategie offensichtlich: Journalisten und Verlage sollen eingeschüchtert und in der Recherche gebremst werden. Die Anwälte fertigen umfangreiche Schriftsätze an und bauen wirtschaftlichen Druck auf. Bei Zuwiderhandlungen droht man den Medien Strafzahlungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro an.

Prominentes Beispiel: Der Landtagsabgeordnete Hardy Peter Güssau im Stendaler Wahlfälschungsskandal. Der CDU-Mann geht seit geraumer Zeit juristisch gegen die Volksstimme vor. Da seine Anwälte die Haupttatsachen und die Verstrickungen der CDU nicht erschüttern können, suchen sie nach Randnotizen in den Beiträgen – und das zum Teil erfolgreich.

In einem Radiointerview und einem Artikel hatte der Volksstimme-Reporter Marc Rath darüber berichtet, dass Güssau gesagt haben soll, der Stendaler Oberbürgermeister Klaus Schmotz fresse ihm aus der Hand. Das berichtete nicht nur ein weiterer Journalist, sondern wurde der Volksstimme gegenüber auch von anderen Quellen bejaht. Doch Ex-Landtagspräsident Güssau bestreitet ausdrücklich, sich so geäußert zu haben. Das Landgericht Berlin entschied im November 2017, dass die Journalisten diese Äußerung nicht mehr verwenden dürfen. Selbst das Vorliegen eidesstattlicher Erklärungen, in denen der Sachverhalt bestätigt wurde, reichte den Richtern nicht.

Fakt ist: Die Volksstimme hätte in dieser Sache noch gründlicher vorgehen können. Hardy Peter Güssau wurde vor der Veröffentlichung nicht mit dem Ausspruch konfrontiert. Doch statt Kontakt zur Redaktion zu suchen, wendet sich Güssau in solchen Fällen sofort an seinen Anwalt. Auf diese Weise ging er nicht nur mehrfach gegen die Volksstimme vor, sondern beispielsweise auch gegen die Mitteldeutsche Zeitung. Dort wurden ebenfalls Details aus einem Bericht zur Wahlaffäre herausgepickt und juristisch angefochten. Die Sache ist noch nicht entschieden, sie liegt derzeit beim Landgericht Köln.

Dabei sind die Folgen der Berichterstattung unbestritten. Nachdem die Volksstimme die Wahlfälschung bei der Stadtratswahl in Stendal im Jahr 2014 aufgedeckt hat, wurde Wahlfälscher Holger Gebhardt zu einer Haftstrafe verurteilt, der Stendaler Wahlleiter wurde abberufen, die Kreis-CDU musste sich neu aufstellen, das Land verschärfte die Regeln für die Briefwahl, Güssau trat im Zuge der Affäre nach viermonatiger Amtszeit als Landtagspräsident zurück, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landtags wurde eingesetzt.

Dort wird weiterhin auch Güssaus Rolle beleuchtet. Was wusste Güssau als Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes über die Fälschung von fast 1000 Stimmen des CDU-Politikers Gebhardt? Versuchte er, die Aufklärung zu behindern? Während diese Fragen im Raum stehen, versucht Güssau mit seinen Mitteln, die Glaubwürdigkeit der Medien zu beschädigen.

Der Presserechtexperte Oliver Stegmann warnt vor den Folgen für die journalistische Praxis durch dieses Vorgehen. „Die vermehrte Zahl von Klagen führt bei Journalisten sicherlich in vielen Fällen zur ‚Schere im Kopf‘. Wer mit so einem Verfahren konfrontiert ist, überlegt sich beim nächsten Mal zweimal, ob er über diese Sache wirklich erneut berichtet. Diese psychologische Komponente ist nicht zu unterschätzen“, sagt er. Eine Folge könnte sein, dass sich Journalisten an manche schwierigen Themen nicht mehr herantrauen.

Stegmann ist überzeugt, dass das Einschalten von Anwälten die Fronten zwischen Medien und Politikern insgesamt verhärtet. „In kaum einem Gebiet gibt es in Gerichtsverfahren so wenige Vergleiche wie im Presserecht. Oft geht es bei den Auseinandersetzungen ums Prinzip: Die Verlage pochen auf die Pressefreiheit, die Kläger auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Das ist oft sehr emotional, da will keiner abrücken“, sagt Stegmann.

Dass kritische Berichterstattung Betroffene massiv unter Druck setzt, ist oft eine unvermeidbare Begleiterscheinung investigativer Recherchen. Güssau ist nicht der Einzige, der mit juristischen Mitteln gegen Medien vorgeht. Auch der ehemalige Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD) hat das versucht. Nachdem die Volksstimme im Jahr 2015 berichtet hatte, dass Firmen aus dem Unternehmensverbund des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Klaas Hübner Hunderttausende Euro Nachzahlungszinsen erlassen wurden, stellten die Reporter die Frage nach der Rolle Bullerjahns. Handelten die Finanzämter wirklich frei von politischem Einfluss?

Fragen beantworteten der damalige Minister und der Unternehmer lange Zeit nicht – stattdessen flatterten Abmahnungen ins Haus, die bewirken sollten, dass die kritische Berichterstattung zukünftig unterbleibt. Damit hatten Bullerjahn und Hübner jedoch keinen Erfolg.

Auch im Zuge der Berichterstattung über die Berateraffäre ist die Volksstimme vom Halleschen Wirtschaftsinstitut ISW aufgefordert worden, Unterlassungserklärungen abzugeben. Aufgrund der Überzeugung, dass die Recherchen korrekt sind, wurden diese jedoch nicht unterschrieben. Den Schritt vor Gericht, das einstweilige Verfügungen erlassen kann, hat das ISW gescheut. Ebenso hat der Schweinezucht-Unternehmer Adriaan Straat­hof mehrfach versucht, die Volksstimme juristisch auszubremsen.

Im Fall von Hardy Peter Güssau geht es mit dem Beschreiten des juristischen Weges noch um einen weiteren Zweck. „Ich wende mich gegen Marc Rath, mir geht es nicht um die Volksstimme“, behauptet der CDU-Politiker. Er versucht, den Konflikt auf die persönliche Ebene zu ziehen. Bevor Marc Rath den Skandal aufgedeckt hat, pflegte Güssau eine Freundschaft zu ihm. „Mir geht es nicht darum, die gesamte Berichterstattung zu diesem Thema in schlechtes Licht zu rücken. Ich gehe aber gegen falsche Tatsachen vor“, sagt Güssau.

Nach seinem Erfolg am Landgericht Berlin fiel seine Wortwahl heftig aus. In einer Mitteilung, die Güssau auch über die Pressestelle der CDU-Landtagsfraktion verbreiten ließ, jubilierte er: „Ich nehme das Urteil mit großer Genugtuung zur Kenntnis.“ Er spricht vom „System Rath und seiner Helfershelfer“, sein Anwalt gar von einem „pathologischen Verfolgungseifer“. Dabei hat der Journalist Marc Rath zum Wahlskandal mehr als einhundert Artikel veröffentlicht und ist für seine investigativen Recherchen mehrfach ausgezeichnet worden.

Bei der steigenden Zahl der Klagen gegen Journalisten fällt auf, dass diese häufig an den gleichen Orten eingereicht werden. Es gibt Gerichte, die tendenziell eher klägerfreundlich sind. Berlin, Köln und Hamburg sind dafür bekannt, dass sie eher gegen die Verlage entscheiden. Das spricht sich bei Medienanwälten rum. Auch Hardy Peter Güssau hatte seine Klage nicht an seinem Wohnort Stendal oder am Volksstimme-Hauptsitz in Magdeburg, sondern in Berlin eingereicht.

Güssaus Anwaltskanzlei begründet diese Auswahl süffisant: Die Berichte seien überall im Internet abrufbar und er selbst sei ein „bundesweit bekannter CDU-Politiker, für den sich Menschen im gesamten Bundesgebiet – und damit auch in Berlin – interessieren“, schreibt sein Anwalt.

Die Berliner Kanzlei Raue ist keine unbekannte, sie gehört zu führenden in Deutschland, wenn es um Presserecht geht. Auch Bullerjahn und Hübner besorgten sich einst angesehene Anwälte. Der Unternehmer Hübner ließ sich von Ralf Höcker vertreten, der einst Wetterfrosch Jörg Kachelmann verteidigte. An Bullerjahns Seite agierte der Jurist Gernot Lehr, den 2012 der damalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) engagiert hatte.

Diese Männer haben ihren Preis. Zu den Kosten für die angestrengten Verfahren will sich Güssau im Detail jedoch nicht äußern. Der CDU-Mann versichert aber: „Es wird nichts mit Partei- oder Steuergeldern bezahlt.“