1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Land stockt Geld für Krippenkinder auf

Mehr Personal Land stockt Geld für Krippenkinder auf

Vom 1. August an gilt für Krippenkinder ein besserer Betreuungsschlüssel. Rechnerisch kommen dann auf jede Erzieherin 5,6 Kinder.

Von Hagen Eichler 29.07.2015, 01:01

Magdeburg l  Bislang ist eine Betreuungskraft für 6,7 Kinder zuständig. Die Kosten für das zusätzliche Personal zahlt das Land. Mit dieser Änderung tritt die letzte Stufe des Kinderförderungsgesetzes (Kifög) in Kraft. „Vor allem große Einrichtungen werden es merken, wenn plötzlich zwei oder drei Erzieherinnen mehr da sind“, sagte Sozialminister Norbert Bischoff (SPD) am Dienstag. Durch Neueinstellungen werde das Personal insgesamt jünger. Örtlich könnten Kindertagesstätten Probleme haben, die zusätzlichen Fachkräfte zu gewinnen. „Über das ganze Land gesehen haben wir aber ausreichend Personal.“

Mit dem neuen Betreuungsschlüssel steigen erneut die Kosten für das Land. Zu Jahresbeginn überwies es für jedes Krippenkind eine pauschale von 224 Euro monatlich. Vom 1. August an sind es 315 Euro. „Das ist ein ordentlicher Schub“, sagte Bischoff. Das Geld sei aber gut angelegt. Weitere große Steigerungen seien nicht mehr zu erwarten.

Das Kifög garantiert seit 2013 allen Eltern eine zehnstündige Betreuung, unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht. Die Mehrkosten dafür trägt das Land. Gleiches gilt für einen verbesserten Betreuungsschlüssel für Kindergartenkinder und für eine Beitragsentlastung von Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Die Ausgaben des Landes sind drastisch gestiegen: 2012 flossen 184 Millionen Euro, für das kommende Jahr werden 275 Millionen Euro erwartet. „Dass es so teuer wird, habe ich nicht gewusst“, räumt Bischoff ein. Ein halbes Jahr später, vermutet er, hätte er das Gesetz in der Koalition wohl nicht mehr durchsetzen können.

Allerdings hat das Gesetz auch viele Eltern verärgert, weil einzelne Kommunen die Elternbeiträge deutlich heraufgesetzt haben. „Den Ärger kann ich nachvollziehen“, sagte Bischoff. Er wirft den Kommunen indirekt vor, ihre Zuschüsse zu senken. „Sie sind aufgefordert, ihre Ausgaben offenzulegen.“ Juristisch wird das Kifög derzeit vom Landesverfassungsgericht überprüft. Mehr als die Hälfte aller Städte und Gemeinden haben geklagt, weil ihnen die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung genommen wurde.