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Mordprozess Li Sebastian F. zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Urteil im Prozess um die ermordete chinesische Studentin in Dessau ist gefallen: Für die Angeklagten gibt es lange Haftstrafen.

Von Bernd Kaufholz 04.08.2017, 08:15

Dessau-Roßlau l Im Li-Prozess vor dem Landgerichte Dessau hat die 2. Große Jugendkammer den 21 Jahre alten Sebastian F. wegen Mordes und Vergewaltigung an der chinesischen Studentin Yangjie Li zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich sah das Schwurgericht die besondere Schwere der Tat. Das bedeutet, dass F. nach 15 Jahren hinter Gittern nicht den Antrag stellen kann, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Eine Verurteilung nach Jugendgerichtsgesetz sei nicht in Frage gekommen, da F. in Bezug auf seine sittlich-geistige Reife einem Erwachsenen gleichzusetzen war. Zur Tatzeit war er 20 Jahre und neun Monate alt. Richterin Schmidt: "Wir haben uns die Frage gestellt, ob der Angeklagte durch eine Jugendstrafe positiv beeinflusst werden kann. Das ist aus Sicht der Kammer nicht der Fall." Bei F. liege zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vor, sagte Schmidt mit Blick auf diverse Behandlungen F.'s in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seine Steuerungsfähigkeit sei jedoch bei der Tat in keiner Weise eingeschränkt gewesen.

In den zwei angeklagten Vergewaltigungsfällen aus dem Jahr 2013, die während der Mordermittlungen aufs Tapet kamen, wurde F. freigesprochen. Die Zeugin, so Schmidt, habe sich bei ihren Aussagen bei der Polizei und einige Monate später bei der Hauptverhandlung erheblich widersprochen. Das Gericht entschied, weil Aussage gegen Aussage stand und es keine Spuren gab "im Zweifel für den Angeklagten".

Seine ehemalige Partnerin, Xenia I., muss für fünfeinhalb Jahre in die Jugendanstalt einziehen. Im Fall der 21-Jährigen wandte die Kammer aufgrund einer vom Gutachter attestierten Reifeverzögerung Jugendrecht an. Auch I., so sie Vorsitzende Richterin Uda Schmidt, habe sich der sexuellen Nötigung in besonders schwerem Fall schuldig gemacht. Vom Mord sei sie freizusprechen, weil das Gericht vom Wahrheitsgehalt der Aussage I.'s ausgegeben. Die 21-Jährige hatte beim Prozess geschildert, dass sie davon ausgegangen sei, F. habe Li nach der Vergewaltigung nach Hause geschickt und erst später von ihm erfahren, dass F. die junge Frau umgebracht und in ein Mülltonne gesteckt hat, die er im Keller deponiert habe.

Auch bei I. sah das Gericht eine Persönlichkeitsstörung, die jedoch wie bei ihrem Ex-Partner keinen Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit bei der Tat gehabt habe. Das Paar muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro, F. zusätzlich 25.000 Euro zahlen.

Das Paar hatte am 11. Mai 2016 Li abends beim Joggen abgepasst. I. Hatte die junge Frau unter Vorspiegelung, sie brauche Hilfe beim Kistentragen, in ein Haus gelockt. F., von dem die Idee eines "Dreiers" ausgegangen war, hatte hinter der Tür gewartet und das Opfer überwältigt. In einer mehrstündigen Tortur hatten die Angeklagten Li vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt. F. hatte die Sterbende oder bereits Tote dann auf dem Hinterhof des Mord-Hauses unter einer Konifere "entsorgt".

Uda Schmidt wandte sich mit ihren letzten Worten ihrer Urteilsbegründung an die Öffentlichkeit. "Es wurde sehr viel über die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft gesprochen und geschrieben. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass diese umfangreich und gut war." Schließlich sei das Pärchen bereits zwölf Tage nach der Tat festgenommen worden. "Aufgrund dieser Ermittlungen konnte diese Hauptverhandlung erst durchgeführt und die Täter verurteilt werden."

 

Ein weiterer Reibungspunkt seien die Eltern des angeklagten F. - beide Polizisten - gewesen. "Es wurde nie ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. es gab lediglich Vorermittlungen der Magdeburger Staatsanwaltschaft." Diese Untersuchungen hätten allerdings keinerlei Hinweise auf einen Anfangsverdacht für eine Straftat der Eltern ergeben.