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NPD-VerbotStahlknecht: Verfahren allein sei Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über ein NPD-Verbot. Sachsen-Anhalt hat das erneute Verbotsverfahren mitgetragen.

17.01.2017, 06:08

Magdeburg (dpa) l Für Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht ist das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD unabhängig vom Ausgang ein Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht werde bei seiner Entscheidung am Dienstag Kriterien für verfassungsfeindliche Parteien vorgeben, sagte der Unionspolitiker. Damit gebe es Jahrzehnte nach dem letzten Verbotsverfahren aktuelle höchstrichterliche Maßstäbe.

Zudem habe das NPD-Verbotsverfahren dazu beigetragen, dass die Partei an Bedeutung verloren habe, weil die Mitglieder zuletzt nicht so offen agiert hätten wie zuvor. Stahlknecht und Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) werden die Entscheidung aus Karlsruhe am Dienstag kommentieren.

Sachsen-Anhalt hatte den neuerlichen Anlauf eines Verbotsverfahrens über den Bundesrat federführend mitgetragen. Ein erster Versuch war 2003 schon vor einer Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht eingestellt worden, weil V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei aktiv waren.

In Sachsen-Anhalt sitzen derzeit laut Innenministerium 21 NPD-Mitglieder in kommunalen Parlamenten. Laut Verfassungsschutz sind rund 220 Menschen im Land in der rechtsextremen Partei. Damit organisiert die NPD nur einen Teil der laut Behörde rund 1300 aktiven Rechtsextremisten im Land.