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PolizeierfolgQuedlinburger Gewalttäter festgenommen

Der vorbestrafte Quedlinburger Straftäter Paul G. ist am Montagabend festgommen worden. Er hatte seine elektronische Fußfessel geöffnet.

Von Dennis Lotzmann 20.06.2017, 06:01

Quedlinburg Magdeburg (dl/dpa) l Neue Entwicklung im Fall des Quedlinburger Paul G.: Der vorbestrafte Gewalttäter, der gegenwärtig auf seinen Berufungsprozess wartet, ist am Montagabend festgenommen worden. Der 28-Jährige, der als extrem gefährlich eingestuft wird, hat nach Angaben eines Polizeisprechers versucht, seine elektronische Fußfessel zu lösen. Dies sei zwar gelungen, aber dank der Überwachung bemerkt worden, so der Leitende Einsatzbeamte vom Dienst im Harzer Polizeirevier am Abend auf Anfrage zur Volksstimme. 

Der Mann solle bereits heute im beschleunigten Verfahren dafür zur Verantwortung gezogen werden. Dies könnte zur Folge haben, dass Paul G. sofort in Haft kommt und sich der Streit um Fristen bis zu seinem Berufungsprozess im Sommer so schlagartig erledigt.

Der 28-Jährige hatte im Jahr 2008 in Quedlinburg eine Frau vergewaltigt und mit 20 Messerstichen verletzt. Nun soll er wegen Körperverletzung an einer Elfjährigen zwei Jahre in Haft. Da er hier in Berufung gegangen ist, soll er bis zum Berufungsprozess im August mit Fußfessel frei bleiben. Das hatte zuletzt Justiz-Staatssekretär Hubert Böning (CDU) auf den Plan gerufen. Er hatte beim Landgericht Magdeburg nachgefragt, ob die Berufungsverhandlung nicht vorgezogen werden könne und sich so eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingehandelt.

Der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt hat sich in die Debatte um die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Böning eingeschaltet. Jede Einflussnahme der Dienstaufsicht auf die Terminbestimmung an den Gerichten berühre den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit und sei unzulässig, hieß es. Die Gerichte hätten zu entscheiden, wann die bei ihnen anhängigen Verfahren verhandelt werden. Der aktuelle Fall allerdings könne vor einer weiteren Aufklärung nicht beurteilt werden.

Richter des Magdeburger Landgerichts sehen sich in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt und gehen gegen Böning vor. Laut Justizministerium hatte der Staatssekretär im Gericht angerufen und auf die Brisanz des Verfahrens gegen Paul G. aufmerksam gemacht. Der Bund der Richter und Staatsanwälte wies darauf hin, dass in der Vergangenheit mehrfach Personalmangel am Landgericht Magdeburg thematisiert worden war. Es sei auch die Gefahr benannt worden, dass dadurch gefährlichen Tätern nicht in der gewünschten Zügigkeit der Prozess gemacht werden könnte: „Hier muss die Politik nachhaltig für Abhilfe sorgen."