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Polizistenschläger Gleichgültige Richter

Gewohnheitsverbrecher und die niedrigste Strafe, die möglich ist. Wie gleichgültig sind Richter?

11.02.2016, 23:01

Er plant Straftaten, vermummt sich, putscht sich mit Drogen auf und rammt einem Polizisten einen nagelbewehrten Holzpfahl an die Schulter. Der Richter in Zwickau wählt die niedrigste Strafe, die möglich ist: Sechs Monate auf Bewährung. 3000 Euro Schmerzensgeld wird der Geschädigte wohl nie sehen. Ebenso wie der Magdeburger Polizist, dem ein 27-Jähriger den Kiefer dreimal gebrochen hat. Urteil: Bewährung.

Beide Täter sind Gewohnheitsverbrecher. Wie gleichgültig müssen Richter sein, wenn sie solche Urteile fällen? Wissen sie, welchen Schaden sie anrichten? Zum einen gefährden sie die Sicherheit von uns allen, wenn notorische Gewalttäter nicht einmal etwas zu befürchten haben, wenn sie sich an Vertreter der Staatsgewalt vergreifen. Und welcher Polizist fragt sich nicht manchmal, warum er überhaupt etwas riskiert, wenn eine echte Bestrafung stets ausbleibt? So wie der Beamte in Burg, dem ein 18-Jähriger eine Flasche auf dem Kopf zertrümmert hat: Verfahren eingestellt.