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Rauchmelder Keine Pflicht im Wohnzimmer

Sie können Leben retten und sind ab Januar Pflicht in allen Wohnungen Sachsen-Anhalts: Rauchmelder. Wie viele Geräte hängen schon?

08.11.2015, 09:45

Magdeburg (dpa) l Gut zwei Monate vor Inkrafttreten der Brandmelderpflicht in Sachen-Anhalt hängen die Geräte in fast allen Wohnungen. Mittlerweile sind in weit mehr als 90 Prozent der Wohnungen Rauchmelder eingebaut, sagte Ronald Meißner, Direktor des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt (VdWg), der Deutschen Presse-Agentur. Er spricht für rund 200 genossenschaftliche und kommunale Unternehmen mit 350.000 Wohnugen. Das ist laut Verband fast jede zweite Mietwohnung im Land.

"Ich bin schon früh davon ausgegangen, dass wir das schaffen und das denke ich immer noch", sagte er. Ein Rauchmelder muss ab dem 1. Januar 2016 in jedem Schlafraum und in Fluchtwegen, etwa dem Flur, angebracht sein.

Eine vieldiskutierte Frage ist, ob auch in Räumen, in denen theoretisch geschlafen werden kann, etwa ein Wohn- oder Arbeitszimmer mit Schlafcouch, ein Rauchmelder hängen muss. "Eine solche Pflicht existiert nicht; es gibt auch keine Empfehlung dazu", sagte ein Sprecher des Bauministeriums.

Schon vor einem Jahr hatte Verbandsdirektor Meißner sich zuversichtlich gezeigt, die Ausstattung rechtzeitig zu schaffen. Er hatte wegen möglicher Lieferengpässe jedoch Probleme für kleinere, private Vermieter gesehen.

Tatsächlich waren Lieferengpässe aber wohl nicht das Hauptproblem, sondern Wartung und Installation, die oft von Dienstleistern übernommen werden. Es gehe nicht nur um die fristgerechte Lieferung der Geräte, sondern auch darum, das Gesamtpaket samt Wartung und Installation rechtzeitig zu gewährleisten, sagte Meißner.

Auch wenn die Verordnung im kommenden Jahr in Kraft tritt – das Bauministerium hat weder eine Übersicht, welche Wohnungen schon ausgestattet wurden, noch wird die Einhaltung 2016 kontrolliert.

Saftige Strafen gibt es trotzdem: Stellt die Bauaufsichtsbehörde bei einem Besuch das Fehlen der Rauchmelder fest und rüstet der Vermieter auch nach Aufforderung nicht nach, sind laut Bauministerium Strafen von bis zu 500 000 Euro möglich.