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Ruhestand Polit-Rentnertum begrenzen

Ex-Minister sollten einen zwar angemessenen, aber eben auch niedrigeren Rang annehmen müssen.

Von Jens Schmidt 21.03.2017, 00:01

Es kann nicht sein, dass Landesbeamte schon mit Mitte vierzig „in Rente“ gehen. So, wie jetzt mit Ex-Minister Felgner geschehen. Landtag und Regierung sind gefordert, die Gesetze der Lebenswirklichkeit anzupassen. Die aktuellen Paragrafen lassen zu geringe Spielräume; sie laden gerade dazu ein, einen Minister mit Beamtentitel in den Ruhestand zu schicken. Das ist politisch schlecht, da das keinem Wähler zu erklären ist und weil dies weiter am Ruf des Politikers nagt.

Zudem werden enorme Potenziale verschwendet, da es sich bei den Betroffenen meist um gut ausgebildete Verwaltungsfachleute handelt. Hinderlich ist dabei der herrschende Dienstrang-Dünkel. Ein Ex-Minister darf keinen unbedingten Anspruch auf einen Staatssekretärsposten haben. Er sollte einen zwar angemessenen aber eben auch niedrigeren Rang annehmen müssen - andernfalls sollten erhebliche Sanktionen drohen. Schließlich sind Beamte Landesdiener. Nicht Landesherren.