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Sanktion Fast 200 Schulschwänzer im Arrest

Die Zahl der Schulschwänzer hat in Sachsen-Anhalt vielerorts zugenommen. 187 Mal mussten Schüler in Jugend-Arrest.

Von Alexander Walter 07.02.2018, 00:01

Magdeburg l Auch 2017 griffen Richter in Sachsen-Anhalt wieder zum letzten Mittel: In 187 Fällen ordneten sie Arrest für Schulschwänzer an, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Die Zahlen erreichen zwar nicht den Wert von 2016 (204), liegen aber deutlich über dem von 2015 (166). Den Richtersprüchen voraus geht laut Bildungsministerium eine ganze Kette von Maßnahmen. „Sie sind die ultima ratio“, sagt Sprecher Michael Schulz.

In Sachsen-Anhalt hat das Schulschwänzen 2017 vielerorts zugenommen. In Halle stieg die Zahl der von Ordnungsämtern bestraften Fälle am stärksten, und zwar im dritten Jahr infolge: Registrierten die Behörden 2015 noch 644 Fälle, waren es im vergangenen Jahr 870 (+35 Prozent). Auch der Landkreis Stendal meldet für das Schuljahr 2016/17 einen Anstieg von 121 auf 155 (+28 Prozent). Magdeburg registrierte zuletzt eine Zunahme von 768 auf 789 (+3 Prozent). Andere Regionen wie der Harz oder Altmarkkreis Salzwedel verweisen zwar auf sinkende Zahlen. Aber allein im Altmarkkreis fielen 2017 trotzdem mehr als 11.500 Fehlstunden an.

Die Gründe fürs Schwänzen sind vielfältig. Sie reichen von Langeweile über Mobbing bis zu Lebenskrisen. Am häufigsten schwänzen Schüler höherer Klassen. Bei den über 14-Jährigen in Magdeburg etwa trudelten 2017 616 Bußgeldbescheide ein. Demgegenüber standen 173 Fälle bei unter 14-Jährigen. Nicht selten sind die Verweigerer zudem Wiederholungstäter. Allein im Harz zählten die Behörden 2017 rund 500 Mehrfachverstöße. Bei den jüngeren Schülern müssen die Eltern Strafgelder zahlen. Die können saftig ausfallen. Möglich sind bis zu 1000 Euro.

Die Schulen setzen bei Schwänzern zunächst auf Gespräche. Grundlage ist ein Erlass des Bildungsministeriums von 2015. Über das Programm „Schulerfolg sichern“ stehen landesweit mehr als 400 Schulsozialarbeiter für die Krisen-Intervention zur Verfügung.

Bringen Gespräche nichts, folgt im nächsten Schritt ein Bußgeld. Zahlen die Verweigerer nicht, kann ein Gericht die Strafe in Arbeitsstunden umwandeln. Bleibt der Verweigerer auch diesen fern, kann ein Richter für Jugendliche einen maximal einwöchigen Arrest anordnen. Behörden können Schüler aber auch auch per Zwangsmaßnahme zur Schule fahren.

Der Arrest als Strafmaßnahme ist seit Jahren hochumstritten. Bereits 2013 plante die Landesregierung unter dem damaligen Bildungsminister Stephan Dorgerloh (SPD) eine Aussetzung, setzte den Plan aber nicht um. „Ein Moratorium steht heute nicht mehr zur Debatte“, sagte Ministeriumssprecher Michael Schulz.

Nadine Schulz, Leiterin der Netzwerkstelle „Schulerfolg sichern“ in Magdeburg, lehnt die Sanktion ab. Ähnlich wie bei Strafgeldern dauere die Umsetzung oft Monate, manchmal ein Jahr. „Bis dahin sind viele Schüler längst aus ihrer Krise und gehen wieder ganz normal zur Schule.“

Lesen Sie hier den Kommentar zum Thema von Alois Kösters.